Ehrgeizige Eltern sollten am Rande des Fußballplatzes besser Ruhe bewahren. Ein Vater, dem dies nicht besonders gut gelang, erhielt nun von einem Gericht die Quittung - eine saftige Ordnungstrafe inklusive.
Für seine Schimpftirade erhielt ein Familienvater das passende Echo.
Wenn in diesen Tagen der Amateurfußball in die neue Saison startet, sieht und hört man sie wieder: Die unzähligen Väter, die ihre Söhne erwartungsfroh zu den Jugendspielen begleiten und hoffen, wie von den Bläck Fööss im wunderschönen „Foossball-Leed“ besungen, „dat minge Jung enz wie d´r Overath weed!“.
Pünktlich zum Saisonauftakt erscheint nun ein hochinteressantes Urteil des Amtsgerichts aus Lingen (Niedersachsen), das sich mit der Frage beschäftigt, ob und wie übereifrige Väter von Jugendfußballern zu behandeln sind, wenn ihnen auf dem Sportplatz die Nerven durchgehen.
Der Fall: Ein Vater beobachtete das Spiel der Mannschaft seines Sohnes und rief dabei mehrfach laut und aufgeregt von außen ins Geschehen hinein. Als ihn daraufhin ein Spieler der gegnerischen Mannschaft bat, dies zu unterlassen, verlor der Vater die Contenance: Er schrie den Jungen mit den - eigentlich nicht druckreifen - Worten „Fick Deinen Esel!“ an. Da der Schiedsrichter dies hörte, notierte er den Vorfall im Spielbericht. Einige Wochen später verurteilte dann das Sportgericht des Fußballverbandes den Verein, in dem der Sohn des Vaters spielte, wegen dieser Entgleisung zu einer Ordnungsstrafe von 400 Euro.
Verein klagte auf Erstattung
Da der Verein sich das unflätige Verhalten des Vaters nicht bieten lassen wollte, verklagte er ihn anschließend auf Erstattung dieses Betrages - und bekam Recht! Das AG Lingen fand zur Urteilsbegründung nun ziemlich druckreife Sätze. Wörtlich heißt es: „Ein Verein, der seinen Sportplatz für Fußballspiele zur Verfügung stellt, darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die Besucher die allgemeingültigen gesellschaftlichen Umgangsformen beachten.
Dies gilt umso mehr, wenn es sich um den Vater eines Fußball spielenden Kindes oder Jugendlichen handelt. Beleidigungen anderer Spieler durch die anwesenden Eltern muss der veranstaltende Verein nicht hinnehmen. Gerade auf Fußballplätzen, wo oftmals ein rauer Wind weht und ein aggressiver Ton herrscht, sollte ein Familienvater unflätige Bemerkungen tunlichst unterlassen.
Insbesondere Väter von Spielern haben eine Vorbildfunktion und dürfen keinesfalls aggressive oder aufgeheizte Stimmung erzeugen. Verstoßen sie hiergegen und erhält der Verein aus diesem Grund anschließend eine Ordnungsstrafe, kann der Verein diese Strafe vom betreffenden Vater einfordern.“ (
AG Lingen - 4 C 1222 / 09)
Fazit: Auch wenn der eigene Filius überraschend doch nicht wie Wolfgang Overath spielt, behält man als Vater lieber die Nerven. Wer weiß, wofür es gut ist.