Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vereinsrauswurf
Brand New Psycho
19.08.2004, 13:57
Mag sein, dass dies eine saublöde Frage ist ... aber ich versuchs trotzdem mal.
Aus aktuellem Anlass (es dreht sich hier wirklich nicht um mich) habe ich folgende Frage:
- Wenn ein Amateurspieler von seinem Verein rausgeworfen wird, ist dieser dann sofort für einen neuen Verein spielberechtigt oder muss er die normalen Wechselfristen einhalten?
Und weiter:
- Ich habe mal gelesen oder gehört (ist schon länger her), das ein Spieler sofort für einen neuen Verein spielberechtigt ist, wenn er einen Wohnortwechsel vollzogen hat!? - Ist diese Regel noch aktuell?
Ich bin da auch nicht so der Experte...Aber versuchs mal:
Ich glaube in der Regel bist du immer dann sofort Spielberechtigt wenn der abgebende Verein dem Spieler die Freigabe erteilt.Das gibt er hinten auf dem Spielerpass an.
Meistens jedoch wird da aber "Freigabe verweigert" angekreuzt. Das ist aber auch noch kein großes Problem. Dadurch möchte nämlich der abgebende Verein, das sich der aufnehmende Verein mit ihnen in Verbindung setzt.Hier geht es dann um die Ausbildungsentschädigung (Ablösesumme) die der aufnehmende Verein zahlen soll. Tut er dies, bist du sofort Spielberechtigt.Wenn nicht, bist du- glaube ich -drei Monate gesperrt.
Wenn du ein halbes Jahr kein Pflichtspiel bestritten hast, kannst du wechseln wie du Lustig bist und kannst auch sofort wieder kicken.
Das mit dem Wohnortwechsel ist mir neu und habe ich auch noch nie gehört.
Außerdem glaube ich mal gehört oder gelesen zu haben, das es je nach Landesverband kleinere Unterschiede gibt in Sachen "Passwesen".
Wie gesagt, bin darin kein Experte und übernehme für die geistigen Ergüsse da oben keine Gewehr.
also wir haben in der djugend nen zugezogenen spieler bekommen und der war 4 monate (!!) gesperrt.
im jugendbereich find ich des überzogen.
Partykater
20.08.2004, 20:54
Stimmt nicht. Bei Wohnwechsel ist er sofort spielberechtigt wenn es sich um einen anderen Verband handelt. Sprich zieht einer von Hamburg nach Garmisch Partenkirchen wird er dort sofort spielberechtigt sein. Zieht natürlich einer von München nach Unterhaching, wird er bei Wechsel gesperrt sein.
Wenn ein Verein einen Spieler rausschmeisst dann ist dieser Spieler ja vereinslos, also müsste er sobald der Pass beim Verein eingetroffen ist spielberechtigt sein.
Diese Regeln sind nun vom BFV (Bayerischer Fußball Verband)
wie es in anderen Bundesländern bzw. Verbänden ist kann ich nicht sagen.
barroom_hero
21.08.2004, 09:12
also zu uns ist jemand aus NRW nach Niedersachsen gezogen, zu uns gewechselt und durfte 3 (oder 4) monate nicht spielen...
Also ich kann jetzt nur von BFV Bayrischer Fußball Verband reden...
und da wars bei uns in der Jugend mal so das ein Spielder von Nürnberg zu uns gezogen ist... der Spieler war sobald frei sobald der Pass eingetroffen war... Also keine Sperre
Bei Vereinsrauswurf weiß ich nicht wies dort ist aber ich denke auch das es keine Sperre gibt... Kommt natürlich drauf an wie dieser Rauswurf volzogen wurde... Ob du immer noch den Pass bei deinem Verein hast(Also hast du noch nen verein) das würde heißen du wirst gesperrt
Wenn dich dein Verein ganzrauswirft und den Pass an den Verband übergibt bist du nicht gesperrt...
Aber wie gesagt ganz sicher bin ich mir auch nicht...
musst du eben mal auf der Homepage von deinem Verband schauen
BFV www.bfv.de
dort ist das ganze regelwerk drin zumindest auf der des BFV ist es so...
Brand New Psycho
24.08.2004, 08:55
Vielen Dank für die nützlichen Antworten!
Mir wurde gesagt, weiß jetzt auch nicht ob das stimmt.... das wenn ein Amateurspieler vom Verein rausgeworfen wird, zusätzlich die normalen Wechselsperren absitzen muss. Nicht so ist es bei Vertragsamateuren, dann ist der Spieler sofort einsetzbar.
Bei Wohnortwechsel hab ich mich mal genauer schlau gemacht: Ist es einem Spieler nicht mehr zuzumuten, die Strecke zu seinem alten Verein zu bewältigen und findet er vor Ort (also an seinem neuen Wohnort) einen Verein, so ist er dort sofort spielberechtigt. Jetzt kommt natürlich die Frage: "Was gilt als zumutbar???" 50km? 100 km? 20km schon, wenn er keinen Führerschein hat und mit dem Taxi zum Training oder Spiel fahren müsste? - Da gab es leider keine konkreten Angaben.
Interessant dürfte ein genereller Punkt sein: Bis zum 31. August ist jeder Spieler sofort ohne Wechselsperren spielberechtigt, wer bei seinem neuen Verein einen Vertragsamateur- Vertrag unterschreibt! Natürlich darf er, so glaube ich mal, keinen vorherigen besessen haben.
Dennoch vielen Dank für die Antworten.
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