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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anzeige wegen Körperverletzung



Schickeria
02.02.2008, 13:35
Person X schlägt Person Y ohne jeglichen Grund ins Gesicht.
Y bekommt ein blaues Auge.
Y zeigt X wegen Körperverletzung an.

Wie gehts danach weiter?
Wie handelt da die Polizei und welche Strafen kann es geben?

Undertaker
02.02.2008, 14:28
Person X schlägt Person Y ohne jeglichen Grund ins Gesicht.
Y bekommt ein blaues Auge.
Y zeigt X wegen Körperverletzung an.

Wie gehts danach weiter?
Wie handelt da die Polizei und welche Strafen kann es geben?

Wen genau hast Du geschlagen?
Und ist es Zufall das der Fanclub Schickeria (Dein Forumname ist der gleiche) letztens eine Mannschaftsbus vom Club aufgemischt hat und es da gerade Verhandlungen gibt?

BvB19_09
02.02.2008, 14:28
Waren beide Person alleine, oder gab es Zeugen?

Future
02.02.2008, 14:31
Person X schlägt Person Y ohne jeglichen Grund ins Gesicht.
Y bekommt ein blaues Auge.
Y zeigt X wegen Körperverletzung an.

Wie gehts danach weiter?
Wie handelt da die Polizei und welche Strafen kann es geben?

Polizei nimmt Anzeige auf und fragt nach Beweisen. Danach geht die Sache an die Staatsanwaltschaft und diese bringt den Täter vor Gericht oder stellt das Verfahren aufgrund von mangelnden Beweisen ein.

Ich denke, beinur einem blauen Auge gibt es eine Geldstrafe vom Gericht oder je nach Alter Erziehungsmasnahmen. Ins Gefängnis kommt man nur im Wiederholungsfall.

Schickeria
02.02.2008, 15:32
1. Ich bin zwar Bayern Fan, habe jedoch nichts mit der Schickeria zu tun.
Den Namen habe ich schon vor Jahren von Kollegen in einem anderem Forum bekommen und komme gar nicht aus Bayern sondern NRW.

2. Ich habe keine geschlagen.

3. Es gibt Zeugen.

4. Mein Kollege wurde geschlagen. Hat dann natürlich Anzeige erstattet und weiß nicht genau wie es weiter geht. Deswegen frage ich. Er hat nicht mal profoziert. Der Schlag von X war unbegründet.

steka81
04.02.2008, 20:38
Der Strafrahmen richtet sich hier nach der Art der Körperverletzung:

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung

Steffen
04.02.2008, 21:08
Also, auch hier kenne ich mich zufällig aus.

Also, egal wie, es geht immer um Verhältnismäßigkeit. Wenn X von Y provoziert wird, darf X nicht zuschlagen, die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben.
Zieht aber Y ein Messer und bedroht X damit, ist unmittelbar Gefahr für X gegeben und X darf den Paragraphen 32 des StGB anwenden und den Täter auch mit einem Holzstock schlagen. Wird allerdings Y mit zwei gebrochenen Beinen, einem Schädelbruch und mehreren Rippenbrüchen ins Krankenhaus eingeliefert, hat sich X einer Notwehrüberschreitung wahrscheinlich strafbar gemacht und muß daher auch vor Gericht gerade stehen.

Wie läuft es also ab?

Das Opfer wird zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Dabei nimmt die Polizei den Tathergang auf und auch die Schilderungen etwaiger Zeugen, aber auch eine Schilderung des Täters.
Wichtig für das Opfer: Verletzungen müssen von einem Mediziner begutachtet und dokumentiert werden, nur dann sind diese für die Staatsanwaltschaft verwertbar.
Aufgrund der Anzeige durch das Opfer wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben, die nun ein Ermittlungsverfahren einleitet. Dabei werden nun die Aussagen der Zeugen, des Opfers und des Täters überprüft und der Tathergang so gut es geht rekonstruiert.
Dann geht dies vor Gericht. Es muß nicht mal eine Verhandlung geben, denn ein Gericht kann das Verfahren auch ablehnen, wenn z.B. die Schuld nicht klar ist, oder der Sachschaden zu gering ist.
Dann wird das Verfahren eingestellt und das Opfer muß nun zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen und dort ggf. Schmerzensgeld oder Schadenersatz einfordern.
Nur bei Kapitalverbrechen, wie Mord, Menschenhandel und Drogenhandel werden meist vom Staat selbst völlig abgehandelt und erst danach kommen zivilrechtliche Folgeprozesse, die ggf. vom Schuldspruch der staatlichen Prozesse profitieren.

Stellt daher die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, bleibt nur der Gang zum Anwalt und das Anregen eines Zivilrechtlichen Prozesses.

So geht das.. und nicht anders.
Und der Strafrahmen richtet sich nach der Schwere des Vergehens und dann auch nach ggf. dem Strafregister des Täters.