Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel während der Saison
ninetytwo
13.06.2008, 17:03
Moin,
es geht jetzt nicht um mich, sondern um eine allgemeine sache.
beispiel: ich spiele schon immer bei Verein Kirsche.
jetzt habe ich die möglichkeit bei Verein Apfel (eine Liga höher) zu spielen und gehe da ganz regulär hin.
mir gefällts da aber garnich. kann ich jetzt mitten in der saison wieder zu meinem stammverein Kirsche gehen und da die saison zuende spieln?
kann der verein da was gegen sagen?
keine verträge, niedersachen, jugend.
DANKE!
Moin,
es geht jetzt nicht um mich, sondern um eine allgemeine sache.
beispiel: ich spiele schon immer bei Verein Kirsche.
jetzt habe ich die möglichkeit bei Verein Apfel (eine Liga höher) zu spielen und gehe da ganz regulär hin.
mir gefällts da aber garnich. kann ich jetzt mitten in der saison wieder zu meinem stammverein Kirsche gehen und da die saison zuende spieln?
kann der verein da was gegen sagen?
keine verträge, niedersachen, jugend.
DANKE!
gehst du zu Apfel erst mal nur Trainieren oder bestreitest du bei Apfel auch Spiele?
Also ich denke, auch wenn Du noch Jugendlicher bist, musst Du Dich an die vorgeschriebenen Wechselperioden halten. Um die rauszufinden, kannst Du bei Deinem Landesverband fragen, oder mal die Statuten lesen.
Aber am Besten fragst Du mal Deinen Trainer, weil mit offenen Karten spielen, ist immer noch das Beste.
Viel Glück dabei !! ;)
Wer weiss ob, man dich einfach wieder nimmt?
Denkste die warten nur auf dich?
Die werden schon Ersatz für dich holen!
Meinst Team mag es wenn du einafch gehst und wieder kommst?
http://www.nfv-www.de/downloads/s_147/Jugendordnung-17-05-2008.pdf
Hier mal die wichtigsten Paragraphen. Hätte man auch selber finden können:
Der Vereinswechsel eines Juniorenspielers/einer Juniorenspielerin kann grundsätzlich nur in 2 Wechselperioden stattfinden:
- vom 01.07. bis 31.08. (Wechselperiode I)
- vom 01.01. bis 31.01. (Wechselperiode II)
(2) Die Wartefristen bei einem Vereinswechsel sind wie folgt geregelt:
a) Wechselperiode I: Abmeldung bis 30.06. und Antragseingang bis 31.08. Für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Abmeldung bis zum 30. Juni erfolgt und der Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis bis zum 31. August bei der Passstelle eingegangen ist, erteilt der NFV die Spielerlaubnis für Pflichtspiele des neuen Spieljahres ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen, jedoch frühestens ab dem 1. Juli.
In den Fällen der Zustimmungsverweigerung zum Vereinswechsel gemäß § 8 Abs. 2 JO wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele zum 1. November erteilt.
Hiervon abweichend kann die Zustimmung zum Vereinswechsel durch den Nachweis der Zahlung einer Ausbildungs- und Förderungsentschädigung gemäß nachstehender Regelung ersetzt werden
...
Wechselperiode II: Abmeldung 01.07. bis 31.12. und Antragseingang 01.01. bis 31.01.
Für den Fall, dass die Abmeldung in der Zeit zwischen dem 01.07. und 31.12. erfolgt ist und der Antrag auf Erteilung der Spielerlaubnis zwischen dem 01.01. und 31.01. bei der
Passstelle eingeht, wird die Spielerlaubnis mit dem Tag des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen erteilt.
...
In den Fällen der Zustimmungsverweigerung zum Vereinswechsel gemäß § 8 Abs. 2 JO wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele maximal mit 6-Monats-Frist nach dem Tag des
letzten Pflichtspieleinsatzes erteilt.
c) Vereinswechsel außerhalb der Wechselperioden I und II
In allen anderen Fällen kann die Spielerlaubnis für Pflichtspiele im laufenden Spieljahr ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 11 Jugendordnung erteilt werden, wobei die Wartefristen, berechnet ab dem letzten Einsatz in einem Pflichtspiel, 3 Monate bei G bis jüngeren D-Junioren bzw. 6 Monate bei älteren D- bis A-Junioren nicht überschreiten darf (§ 8 Abs. 3 JO).
...
Die Wartefrist entfällt, wenn ein Juniorenspieler während des Laufes einer Wartefrist nur in Freundschaftsspielen mitgewirkt hat und zu seinem bisherigen Verein zurückkehrt.
...
Aber bei Umzug ist doch keine Sperre vorgesehen oder???
Korregiert mich wenn ich es falsch denke.
Aber bei Umzug ist doch keine Sperre vorgesehen oder???
Korregiert mich wenn ich es falsch denke.
steht doch alles in der verlinkten PDF. Ich verlink die doch nicht aus Spaß.
Abkürzung bzw. Wegfall der Wartefrist und Erteilung einer
weiteren Spielerlaubnis im laufenden Spieljahr
(1) Abweichend von der Bestimmung des § 9 Abs. 1 Jugendordnung kann in Ausnahmefällen bei einem Vereinswechsel innerhalb eines Spieljahres die Wartefrist verkürzt werden bzw. gänzlich entfallen und eine weitere Spielerlaubnis erteilt werden.
...
(2) Als Ausnahmefälle kommen u. a. in Betracht:
...
(c) wenn der Vereinswechsel die notwendige Folge eines nachgewiesenen
Wohnortwechsels ist,
Achso okay.
Aber ich wurde trotzdem gesperrt.
Dann hat da wohl irgendjemand gepennt oder der Verband sah den Wechsel nicht als notwendig an. Da gibt es jetzt viele mögliche Erklärungen für. Wobei ich da spontan auf die Vereine, sei es dein alter oder dein neuer, tippen würde. Die sind da leider oftmals schlicht zu faul um sich um solche Sachen ordentlich zu kümmern.
ninetytwo
13.06.2008, 19:00
aber es geht doch garnicht um mich;)
hab ich doch geschrieben!
Irgendwann hatte ich mal gehört, dass man zu seinem Stammverein jederzeit ohne Sperre zurückkehren kann.
Dem ist also nicht so?
ninetytwo
aber es geht doch garnicht um mich;)
hab ich doch geschrieben!
Irgendwann hatte ich mal gehört, dass man zu seinem Stammverein jederzeit ohne Sperre zurückkehren kann.
Dem ist also nicht so?
ninetytwo
Nein.
In Nordrhein-Westfalen ist es zumindest so, dass du immer, wenn du in der Saison wechselst, 3 Monate gesperrt wirst. Wenn der Verein dem Wechsel nicht zustimmt, wirst du sogar noch weitere 3 Monate gesperrt. Das ist auch so, wenn du im Winter wechseln willst.
Im Sommer darfst du immer und ohne jegliche Sperre wechseln.
Irgendwann hatte ich mal gehört, dass man zu seinem Stammverein jederzeit ohne Sperre zurückkehren kann.
Dem ist also nicht so?
ninetytwo
Es steht doch oben im pdf und die entsprechend interessante Stelle:
Die Wartefrist entfällt, wenn ein Juniorenspieler während des Laufes einer Wartefrist nur in Freundschaftsspielen mitgewirkt hat und zu seinem bisherigen Verein zurückkehrt.
hab ich sogar in das Zitat kopiert und jetzt nochmals, so dass du noch nichtmal das pdf öffnen mußt, sondern wirklich nur noch lesen mußt.
Ne ich glaube der Präsident von unseren verein hat gesagt weil ich von NRW nach Rheinland-Pfalz gezogen bin deswegen weil das ja verschiedene verbände sind.
Ich sags ja, der Verein hat gepennt. Diese Wechselfristen und Sperren sind ja nicht dafür gedacht die Leute zu ärgern, sondern um faire Bedingungen für alle zu schaffen. Damit nicht Spieler Woche für Woche wechseln, weil man dem ärgsten Konkurrenten eins auswischen will. Da kann man sich ja einiges Vorstellen, vom abkaufen/werben bis hin zum Verstärken des nächsten Gegners des Konkurrenten.
Dich da "sperren" zu lassen, weil es angeblich nicht gehen würde, ist eine billige Ausrede von deinem Verein.
Oder kann es auch sein weil ich von der A-jugend direkt in die 1.Mannschaft gekommen bin ??
Obwohl ich noch A-Jugend spielen solllte für ein halbes Jahr.
möglich das du noch für die Senioren gesperrt warst. Dafür kenn ich jetzt deine Situation nicht ausreichend.
Klar im Profibereich/Überregionale Mannschaften kann sowas natürlich auch anders aussehen. Also wenn z.B. der B-Jugendspieler von Nürnberg zum HSV nach Hamburg wechselt, wird der wohl eine Sperre bekommen außerhalb der Frist. Aber wenn man von "Dorfverein A" nach "Dorfverein B" wechseln muß, weil die Eltern umziehen, oder du von München nach Hamburg versetzt wirst als Seniorenspieler, wird dich einfach niemand sperren.
Achso okay,aber danke das du das beantwortest hast.
Kein Thema. Der größte Vorteil ist heute einfach, die ganzen Regeln und Vorgaben sind allesamt mittlerweile online. Man muß sich nur mal die 5 Minuten Zeit nehmen und sie nachlesen. Nur das ist leider für viele Vereine schon zuviel. So nach dem Motto: "Wir machen das ja schon seit Jahren so!"
Der Dumme ist dann der Spieler, der gesperrt wird.
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