PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umtausch/Reklamation bei Puma



Dasp88
08.09.2008, 13:39
Habe seit etwa einem halben Jahr einen Puma King Exec GC. Insgesamt ist der Handschuh noch in sehr gutem Zustand, allerdings habe ich nun einen Riss des Belags knapp überhalb der Naht zwischen Mittel- und Ringfinger.

Mein Torwarttrainer meinte nun, ich solle den Handschuh direkt bei Puma reklamieren. Auch ich selbst denke, dass es kein normaler Verschließ ist und ich zumindest versuchen könnte. Allerdings habe ich den Kaufbeleg nicht mehr, aber wenn ich direkt mit Puma Kontakt aufnehme, bzw. den Handschuh direkt einschicke, könnten sie sich ja evtl. auch so etwas davon annehmen.

Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Kundenservice von Puma und kann mir da jemand eine Adresse mitteilen, an die ich mich wenden muss?

Casillas171193
08.09.2008, 16:27
Habe seit etwa einem halben Jahr einen Puma King Exec GC. Insgesamt ist der Handschuh noch in sehr gutem Zustand, allerdings habe ich nun einen Riss des Belags knapp überhalb der Naht zwischen Mittel- und Ringfinger.

Mein Torwarttrainer meinte nun, ich solle den Handschuh direkt bei Puma reklamieren. Auch ich selbst denke, dass es kein normaler Verschließ ist und ich zumindest versuchen könnte. Allerdings habe ich den Kaufbeleg nicht mehr, aber wenn ich direkt mit Puma Kontakt aufnehme, bzw. den Handschuh direkt einschicke, könnten sie sich ja evtl. auch so etwas davon annehmen.

Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Kundenservice von Puma und kann mir da jemand eine Adresse mitteilen, an die ich mich wenden muss?

Wenn es geht setzte mal bitt ein Foto hier rein! 2. Ich glaube nach einem Halben Jahr würde ich als Puma GmbH Das nicht mehr Übernehmen!

Paulianer
08.09.2008, 16:28
Puma ist ja auch eine AG ;)

Anadur
08.09.2008, 17:13
2. Ich glaube nach einem Halben Jahr würde ich als Puma GmbH Das nicht mehr Übernehmen!


Auch Puma muß sich an die in Deutschland geltenden Gesetze halten. Wobei Puma hier eh der falsche Ansprechpartner ist. Gewährleistungsansprüche, die übrigens 2 Jahre lang bestehen, muß man im Falle des Mangels gegenüber dem Verkäufer geltend machen und nie gegenüber dem Hersteller.
Insofern ab zum Händler und Reklamieren. Der fehlende Kaufbeleg ist da auch kein Problem.

Katze von Anzing
08.09.2008, 17:27
Aber mal ganz ehrlich, welcher Handschuh hält schon 2 Jahre, ich hatte noch nie einen...

Casillas171193
08.09.2008, 17:29
Aber mal ganz ehrlich, welcher Handschuh hält schon 2 Jahre, ich hatte noch nie einen...

Ich kenne Keinen!

@Pauli: jo ^^:D

Anadur
08.09.2008, 17:46
Aber mal ganz ehrlich, welcher Handschuh hält schon 2 Jahre, ich hatte noch nie einen...


um den normalen Verschleiß gehts auch nicht. Es geht um Mängel, die eben nicht auf die ganz normale Nutzung zurückzuführen sind, wie es eben auch im Startposting gesagt wird.

Davon ab kann es durchaus ganz normal sein, dass ein Handschuh auch mal ein Jahr irgendwo liegt ehe man ihn nutzt. Man denke nur mal an größe Verletzungen, Sperren, Umzüge, Kauf auf Vorrat und und und.

Dasp88
08.09.2008, 17:55
Bin denke ich lange genug TW und hatte schon viele HS. Dass ein Paar nicht ewig hält, ist mir klar. Nur hatte ich diesen Handschuh bis zur Sommerpause nur 7-8 mal zu den Spielen an, danach ab und an auch mal im Training (auf Rasen). Dass das Material reisst und so ein Loch entsteht, hatte ich noch nie. Wenn dann kam es durch den Abrieb auf Kunstrasen, dass der Belag irgendwann "durch" war.

Fotos in der Anlage!

ManuelNeuer
08.09.2008, 18:15
das ist in meinen Augen ein typischer Schaden für einen Rolled Finger Handschuh der nicht gut genug paßt.

Genau dann reißt der entweder direkt an der naht, oder sehr nah an der Naht.

Übrigens wenn ich mir die Innenhand ansehe, sieht man das der sehr wohl schon etwas mehr benutzt worden ist. Könnte auch am Bild selbst liegen, glaube ich aber nicht.

Die fehlende Rechnung ist sehr wohl ein Problem, der Handschuh kann sonstwo im Netz gekauft sein, oder beim Händler gab es damals Rabattprozente. Das kann der Händler heute nicht mehr nachvollziehen und müßte bei Geldzurück mehr auszahlen als er bekommen hat. Gleichzeitig kann ich dann ja günstig im Netz gekaufte Artikel an einen Laden zurückgeben und mache noch einen guten Schnitt dabei.

Wie es bei einer Reklamation mit Warenaustausch alt gegen neu aussieht weiß ich nicht.

Anadur
08.09.2008, 19:52
Die fehlende Rechnung ist sehr wohl ein Problem, der Handschuh kann sonstwo im Netz gekauft sein, oder beim Händler gab es damals Rabattprozente. Das kann der Händler heute nicht mehr nachvollziehen und müßte bei Geldzurück mehr auszahlen als er bekommen hat. Gleichzeitig kann ich dann ja günstig im Netz gekaufte Artikel an einen Laden zurückgeben und mache noch einen guten Schnitt dabei.

Wie es bei einer Reklamation mit Warenaustausch alt gegen neu aussieht weiß ich nicht.



Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung sind nicht nötig um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Da reicht im Prinzip schon die ganz simple Aussage: Ich hab das Produkt X am Tag Y bei ihnen gekauft. Der Händler wird nämlich so oder so immer überprüfen ob das Produkt überhaupt bei ihm verkauft wurde und dementsprechend er überhaupt verantwortlich ist für etwäige Mängel.

Natürlich wäre ein Kaufbeleg oder ein Zeuge oder ein Kontoauszug oder eine Quittung nicht verkehrt, würde es doch das ganze beschleunigen, aber das fehlen selbiges ist eben kein Grund seine Rechte nicht nutzen zu können.

Casillas171193
08.09.2008, 19:57
Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung sind nicht nötig um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Da reicht im Prinzip schon die ganz simple Aussage: Ich hab das Produkt X am Tag Y bei ihnen gekauft. Der Händler wird nämlich so oder so immer überprüfen ob das Produkt überhaupt bei ihm verkauft wurde und dementsprechend er überhaupt verantwortlich ist für etwäige Mängel.

Natürlich wäre ein Kaufbeleg oder ein Zeuge oder ein Kontoauszug oder eine Quittung nicht verkehrt, würde es doch das ganze beschleunigen, aber das fehlen selbiges ist eben kein Grund seine Rechte nicht nutzen zu können.
Nach einem Halben Jahr weis der dem der HS gehört sicher sicht mehr wann er ihn gekauft hat Auser beim Geburtstag oder so...

PS: Den HS würde ich nicht mehr anziehen!

-21-
08.09.2008, 20:10
PS: Den HS würde ich nicht mehr anziehen!

Du scheinst ja zuviel Geld zu haben......

Casillas171193
08.09.2008, 20:12
Du scheinst ja zuviel Geld zu haben......

Wenn du das so siehst! Ich meinte nur mit dem Loch auf keinen Fall!

Knutte
08.09.2008, 20:18
Ist das ein Grund,den HS nicht mehr anzuziehen?
Das ist ein kleines Loch,der Belag ist ansonsten noch fast tadellos.

Casillas171193
08.09.2008, 20:27
Ist das ein Grund,den HS nicht mehr anzuziehen?
Das ist ein kleines Loch,der Belag ist ansonsten noch fast tadellos.

Ist ja Gut ich mache halt so wie ich es für richtig finde!;)

Da ist es mir egal ob in Hamburg ein Zug fährt oder ihr dazu was sagt!:rolleyes:

Mörv1992
08.09.2008, 23:10
Ich würde den Handschuh auch nicht weiter spielen und direkt damit zum Händler. Der Riss sieht aus, als hättest du deine Finger zu weit gestreckt.

Ich wollte kurz nochmal was zu Anadur einwerfen: Ich finde du bist DAS Beispiel dafür, dass man nicht viele Beiträge braucht, um äußerst sinnvolles zum Forum beizusteuern. An dieser Stelle großes Lob.;)

übergreifer
09.09.2008, 09:34
Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung sind nicht nötig um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Da reicht im Prinzip schon die ganz simple Aussage: Ich hab das Produkt X am Tag Y bei ihnen gekauft. Der Händler wird nämlich so oder so immer überprüfen ob das Produkt überhaupt bei ihm verkauft wurde und dementsprechend er überhaupt verantwortlich ist für etwäige Mängel.

Natürlich wäre ein Kaufbeleg oder ein Zeuge oder ein Kontoauszug oder eine Quittung nicht verkehrt, würde es doch das ganze beschleunigen, aber das fehlen selbiges ist eben kein Grund seine Rechte nicht nutzen zu können.

Das stimmt so, sehr guter Beitag Anadur. Auch ohne Rechnung erlischt das Recht auf fehlerfreie Ware nicht. Aber da haben wir trotzdem ein dickes Problem. Der Kunde steht ohne Rechnung in der Beweispflicht. Er muss nachweisen können, dass er diesen Artikel wirklich da gekauft hat. Wie du schon sagtest, ein Zeuge des Kaufs würde dann reichen, ansonsten sieht es mau aus. Und da ist man auf die Kulanz angewiesen. Der Verkäufer kann in der Tat erklären, dass er die Ware nicht verkauft hat, weil der Kunde es nicht beweisen kann. Dann muss man sich sofort mit dem Hersteller in Verbindung setzen.


Auch Puma muß sich an die in Deutschland geltenden Gesetze halten. Wobei Puma hier eh der falsche Ansprechpartner ist. Gewährleistungsansprüche, die übrigens 2 Jahre lang bestehen, muß man im Falle des Mangels gegenüber dem Verkäufer geltend machen und nie gegenüber dem Hersteller.
Insofern ab zum Händler und Reklamieren. Der fehlende Kaufbeleg ist da auch kein Problem.

Was die Sache mit der Reklamationen bei Herstellern aussieht, bin ich da anderer Meinung. Nach meinen persönlichen Erfahrungen zeigen sich die Hersteller oft kulanter als der Verkäufer. Man kann das ruhig probieren. Das würde ich aber nur machen, wenn der Verkäufer sich quer stellt. Also kann man die geltenden Ansprüche auch direkt beim Hersteller einklagen, denn dieser trägt auch die Verantwortung für die Beschaffenheit der Ware. Entschuldige die kleine Erbsenzählerei meinerseits.

Dasp88
09.09.2008, 10:17
Naja, ich werds auf jeden Fall mal probieren, die HS bei Puma umzutauschen. Werde mal den Sporthändler meines Vertrauens fragen, ob er mir weiterhelfen kann, auch wenn ich die HS dort ausnahmsweise mal nicht gekauft habe. Zu verlieren habe ich ja nichts...

liehmähn
09.09.2008, 10:31
Ganz ehrlich...?!?!? :rolleyes:
Du hast die ein halbes Jahr gebraucht... Und das Paar weißt auch schon ganz gute Gebrauchsspuren. Den tauscht/verschickt dir kein Händler in Deutschland.
Und wenn doch, dann sagt sich Puma doch auch...
Handschuhe bleiben nunmal nicht neu. :cool:
Aber versuch's ruhig.

Dasp88
09.09.2008, 10:59
Ich werd´s versuchen. Habe den Händler soeben per Mail kontaktiert und trotz fehlender Rechnung ist mir vorhin aufgefallen, dass die Bestellung noch im Verlauf meines Kundenkontos (online) ist. Daher habe ich ja doch etwas in der Hand.

Anadur
09.09.2008, 11:20
Das stimmt so, sehr guter Beitag Anadur. Auch ohne Rechnung erlischt das Recht auf fehlerfreie Ware nicht. Aber da haben wir trotzdem ein dickes Problem. Der Kunde steht ohne Rechnung in der Beweispflicht. Er muss nachweisen können, dass er diesen Artikel wirklich da gekauft hat. Wie du schon sagtest, ein Zeuge des Kaufs würde dann reichen, ansonsten sieht es mau aus. Und da ist man auf die Kulanz angewiesen. Der Verkäufer kann in der Tat erklären, dass er die Ware nicht verkauft hat, weil der Kunde es nicht beweisen kann. Dann muss man sich sofort mit dem Hersteller in Verbindung setzen.



na ja du gehst ja schon fast fest davon aus, dass hier betrogen werden soll. Ich gehe halt davon aus, dass beide, Kunde und Händler, eher an einem seriösen Verhältnis interessiert sind. Das liegt ja auch im Interesse des Händlers. Das sind halt dann die Situationen wo man merkt, ob man einen guten Händler hat und dann eben auch mal gerne 5€ mehr bezahlt oder ob man das letzte mal bei einem Händler gekauft hat.
Geiz ist halt nicht wirklich geil.



Was die Sache mit der Reklamationen bei Herstellern aussieht, bin ich da anderer Meinung. Nach meinen persönlichen Erfahrungen zeigen sich die Hersteller oft kulanter als der Verkäufer. Man kann das ruhig probieren. Das würde ich aber nur machen, wenn der Verkäufer sich quer stellt. Also kann man die geltenden Ansprüche auch direkt beim Hersteller einklagen, denn dieser trägt auch die Verantwortung für die Beschaffenheit der Ware. Entschuldige die kleine Erbsenzählerei meinerseits.


Das ist eben nicht richtig. Man hat als Kunde gegenüber dem Hersteller keinerlei Rechte und der Hersteller trägt auch nie die Verantwortung für die Beschaffenheit der Ware. Den Hersteller kann man dafür halt auch nicht zur Verantwortung ziehen, schon alleine wenn man mal überlegt durch wieviele Hände unter Umständen ein Produkt geht ehe es dann beim Kunden landet: Hersteller, Zwischenhändler, unzählige Lager, Endhändler, mehrere Transportunternehmen, usw.

Das viele Hersteller oftmals Garantien über die gesetzliche Gewährleistung hinaus aussprechen oder sich eben oft sehr kulant zeigen ist sicherlich richtig, aber das sind vollkommen freiwillige Leistungen.

Einen Vertrag hat man eben nur mit dem Händler abgeschloßen und mit niemandem sonst. Dementsprechend kann auch niemand anders für die Beschaffenheit verantwortlich gemacht werden. Ok, klar viele Händler spekulieren auf Unwissenheit oder Wissen es selbst eben nicht besser und nutzen das entsprechend aus. Das ist dann aber entweder ein Fall für die Rechtschutzversicherung oder wenns ein "kleiner" Betrag war zumindest dafür zukünftig den Händler zu ignorieren. Womit wir wieder beim Geiz und der Geilheit wären.

übergreifer
09.09.2008, 11:43
Dann habe ich wohl wieder was gelernt, lasse mich generell gerne durch Argumente überzeugen. Also habe ich mich durch die allgemein bekannte größere Kulanz bei gewissen Herstellern blenden lassen, und wusste nicht, dass diese Vorgehensweise absolut freiwillig ist. Es klingt absolut logisch, dass der Verkäufer die Gewährleistung übernimmt.

In diesem konkretem Fall würde ich aber davon absehen, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Der HS sieht ziemlich benutzt aus, und es ist nicht klar, dass es sich dabei um einen Materialfehler handelt. Mann kann es aber versuchen. Wenn es klappt umso besser.

TheSchalker
10.09.2008, 00:50
Wollte für meine Frage eigentlich einen neuen Thread aufmachen, aber ich denke dieser hier entwickelt sich bereits in die Richtung, in die ich möchte :)

Wie sieht es im Allgemeinen eigentlich mit TW-Handschuhen aus, die ich aus dem Netz bestelle? Man hat ja bekanntlich 14 Tage lang Zeit um einen Artikel zurückzuschicken. Darf man diesen in dieser Zeit eigentlich testen? Heißt: Ich trainiere 2-3x mit den Handschuhen, teste ob sie mir gefallen und wenn nicht, gehen sie zurück zum Händler.

Muss sie der Händler zurücknehmen und mir den vollen Kaufpreis zurückerstatten, auch wenn sie getragen wurden?

Frage, da ich es schon das ein oder andere Mal hatte, dass mir ein bestellter Handschuh zwar sehr gut gefällt, ich aber nicht weiß, wie er sich im Einsatz trägt.

Anadur
10.09.2008, 01:57
Dann habe ich wohl wieder was gelernt, lasse mich generell gerne durch Argumente überzeugen. Also habe ich mich durch die allgemein bekannte größere Kulanz bei gewissen Herstellern blenden lassen, und wusste nicht, dass diese Vorgehensweise absolut freiwillig ist. Es klingt absolut logisch, dass der Verkäufer die Gewährleistung übernimmt.



ich kann da wirklich für die schnelle Info die Wiki-Seite empfehlen. http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
die ist nicht schlecht und wie gesagt: Leider gibt es viele Händler, die bewußt (oder unbewußt) sich unwissend stellen und gerne mal versuchen die Kunden billig abzuspeisen.




In diesem konkretem Fall würde ich aber davon absehen, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Der HS sieht ziemlich benutzt aus, und es ist nicht klar, dass es sich dabei um einen Materialfehler handelt. Mann kann es aber versuchen. Wenn es klappt umso besser.

Ist halt irgendwo kein natürlicher Verschleiß und sieht eher nach einem Produktionsfehler aus. Innerhalb der ersten 6 Monate wäre es einfacher, so wird der Händler vermutlich die Handschuhe zu Puma schicken und deren Antwort abwarten. Für den Händler ist es ja auch wichtig zu erfahren ob das jetzt ein einzigartiger Produktionsfehler, ein genereller Fehler der Serie oder eben normaler Verschleiß ist. 2-4 Wochen ohne Handschuhe sollte man halt auf jeden Fall einplanen.




Wollte für meine Frage eigentlich einen neuen Thread aufmachen, aber ich denke dieser hier entwickelt sich bereits in die Richtung, in die ich möchte

Wie sieht es im Allgemeinen eigentlich mit TW-Handschuhen aus, die ich aus dem Netz bestelle? Man hat ja bekanntlich 14 Tage lang Zeit um einen Artikel zurückzuschicken. Darf man diesen in dieser Zeit eigentlich testen? Heißt: Ich trainiere 2-3x mit den Handschuhen, teste ob sie mir gefallen und wenn nicht, gehen sie zurück zum Händler.

Muss sie der Händler zurücknehmen und mir den vollen Kaufpreis zurückerstatten, auch wenn sie getragen wurden?

Frage, da ich es schon das ein oder andere Mal hatte, dass mir ein bestellter Handschuh zwar sehr gut gefällt, ich aber nicht weiß, wie er sich im Einsatz trägt.

Das ist jetzt etwas komplizierter und leider in diesem Rahmen nicht wirklich zu beantworten. Schon alleine weil ich eben weder eine Rechtsberatung anbieten möchte noch wirklich kann. Sowas kann im Einzelfall letztendlich nur ein Gericht entscheiden, da es da auch durchaus sehr unterschiedliche Urteile gibt. Aber ich werds mal im kleinen Rahmen und entsprechend unverbindlich versuchen zu beantworten.

Die entsprechenden Gesetze wurden ja geschaffen um dem Kunden der online, per Post oder am Telefon...usw. eine Ware käuft die gleiche Möglichkeiten einzuräumen wie dem Kunden im Laden. Mit diesem Hintergrund teste ich selber dann halt grundsätzlich die bestellten Waren.

In deinem Fall würde ich das ganze so sehen: ein paar Schüße und eventuell noch eine handvoll Flanken sind sicherlich vollkommen im Rahmen sofern der Handschuh dabei keinen Schaden (denke da besonders an Ascheplätze) nimmt, eine komplette Trainingseinheit nicht.

Aber genau das mag manch einer wieder komplett anders sehen und ließe sich halt letztendlich nur gerichtlich klären. Nur soweit wollen wir es ja nicht kommen lassen. Also behandel die Handschuhe einfach als das was sie sind: (Noch) Nicht dein Eigentum!

Enver Maric
10.09.2008, 15:16
nun ja, kann mich an eine Rechtsvorlesung darüber erinnern und da hieß es, wenn der Kauf rückabgewickelt wird, also der Handschuh umgetauscht wird, wenn er nicht passt, etc, müssen beide Seiten (also Käufer und Verkäufer) so gestellt werden, als hätte der Kauf nie stattgefunden.

In diesem Falle bedeutet das, der Käufer bekommt sein Geld zurück (einfach), der verkäufer will aber auch seine einwandfreie Ware zurück. Meiner Meinung nach ist ein Handschuh auch wenn er 1 mal getestet wurde nicht mehr neu. Der Käufer kann also nicht so gestelltwerden, asl hätte der Kauf nicht stattgefunden.

Dieser Umstand könnte daducrh abgegolten werden, dass der Käufer dem Verkäufer einen Schadensersatz bezahlt um diesen Schaden auszugleichen...

Anadur
10.09.2008, 15:53
Meiner Meinung nach ist ein Handschuh auch wenn er 1 mal getestet wurde nicht mehr neu.


Das ist halt die Frage. Ich würd ja auch meinen Händler fragen, ob er noch ganz sauber ist, wenn er mir einen Handschuh als Neu verkaufen wollte, dem man schon ein paar komplette Trainingseinheiten ansieht.
Aber ein paar Schüße und Flanken sollte ein Belag unbeschadet überstehen. Wenn nicht ist das halt eben ein Grund den Handschuh zurück zu schicken bzw. zu reklamieren.
In solchen Fällen wäre halt letztendlich ein Gericht gefragt. Ich weiß im Falle von MP3 Playern, dass das volle belanden mit MP3s und tagelanges Probehören wohl noch OK ist, obwohl ich da selber nur noch mit dem Kopf schüttel. Oder das es bei CPUs wohl gang und gäbe ist diese bis zum Anschlag "zum Testen" zu übertackten und dann bei nicht befriedigenden Ergebniss diesen wieder zurück zu schicken. Als Händler würde mich das auch ziemlich anpinkeln, aber dagegen machen kann man wohl eben nicht.

Deshalb meiner Meinung nach, Leben und leben lassen und die Sachen eben so behandeln, dass ein andere Kunde diese immer noch als Neuware ansehen kann. So wie man es eben im Geschäft auch machen würde.

ManuelNeuer
10.09.2008, 16:02
Man hat ja bekanntlich 14 Tage lang Zeit um einen Artikel zurückzuschicken.
man hat ganz genau einen ganzen Monat lang Zeit. Das ist auch die genaue Definition. Nicht 4 Wochen, sondern in einem 31 Tage Monat auch mal etwas länger.


Übrigens ist es für den Händler fast unmöglich einen gebrauchten Handschuh auch ohne Gebrauchsspuren zurück zu nehmen um ihn weiter zu verkaufen. Die Handschuhe werden vor Gebrauch von den Kunden ausgewaschen und somit kann jeder der schon mal 2 oder 3 paar anhatte merken das er was "nicht neues" hat. Durch das Waschen kleben die Handschuhe in der Verpackung zusammen und die Konservierung durch die Seifenlauge entfällt.

TheSchalker
11.09.2008, 01:07
Das mag vielleicht bei ............ der Fall sein, aber nicht bei Online Shops. Ich kenne zumindest keinen bei dem zu einen Monat lang Zeit hast um erhaltene Ware zurückzuschicken.

ManuelNeuer
11.09.2008, 09:25
da wären wir dann mal wieder beim Thema Unwissenneit und da Du Dir die Mühe nicht machst, füge ich hier mal den betreffenden Ausschnitt aus den Torwart.de AGB ein. Dieser 1 Monat gilt für alle Onlinehändler und ist gesetzlich geregelt, heißt für den Kunden, das dieser das einfordern könnte.



Widerrufsrecht.

Sie können Ihr Bestellangebot innerhalb von einem Monat ab Eingang der Ware beim Empfänger gegenüber torwart.de nach Maßgabe von 355 BGB widerrufen.

TheSchalker
12.09.2008, 02:01
Widerrufsrecht
Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware und dieser Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) Deine Vertragserklärung in Textform oder durch Rücksendung der Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Ware und dieser Widerrufsbelehrung in Textform zu laufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.


Dann sind diese Angaben aus einem der größten deutschen Online-Shops also falsch?

The Transporter
12.09.2008, 07:52
Hat nicht jeder I-Net-Shop sein eigenes Widerrufsrecht?

Paulianer
12.09.2008, 09:56
Es kommt wohl darauf an, wann der Händler auf das Widerrufsrecht hinweist. Normalerweise beträgt es deshalb zwei Wochen.


§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!)

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.

stevie
30.09.2008, 11:52
wollte auch mal unsere Erfahrung mit PUMA-Torwarthandschuhen auflisten.
seid der neuen Saison ist PUMA unser Ausrüster und obwohl Torwarthandschuhe nicht zum Ausrüstervertrag gehören haben unsere drei Torhüterinnen und ich uns für die Torwarthandschuhe von PUMA entschieden. Leider ist es aber so das nach 4 Wochen bei allen der Verschleiß der Innenseiten extrem groß gewesen ist. Wir trainieren auf Rasen und selbst bei meinen Torwarthandschuhen (und ich bin nur der Torwarttrainer) ist der Verschleiß heftig gewesen. Jeder von uns hat ein anderes Model und obwohl PUMA unser Ausrüster ist mußten wir uns zwecks Reklamation an unseren Teamausrüster wenden. Mittlerweile sind alle auf andere Marken (Derby Star/Adidas/Uhlsport) gewechselt.
Ich denke aber das nach einem halben Jahr der verschleiß normal ist. Kein Handschuh hält solange einer Belastung stand. Unsere Torhüter brauchen pro Saison fünf bis sechs Paar Handschuhe weil der Verschleiß schon groß ist.

KielerKeeper
30.09.2008, 12:00
wollte auch mal unsere Erfahrung mit PUMA-Torwarthandschuhen auflisten.
seid der neuen Saison ist PUMA unser Ausrüster und obwohl Torwarthandschuhe nicht zum Ausrüstervertrag gehören haben unsere drei Torhüterinnen und ich uns für die Torwarthandschuhe von PUMA entschieden. Leider ist es aber so das nach 4 Wochen bei allen der Verschleiß der Innenseiten extrem groß gewesen ist. Wir trainieren auf Rasen und selbst bei meinen Torwarthandschuhen (und ich bin nur der Torwarttrainer) ist der Verschleiß heftig gewesen. Jeder von uns hat ein anderes Model und obwohl PUMA unser Ausrüster ist mußten wir uns zwecks Reklamation an unseren Teamausrüster wenden. Mittlerweile sind alle auf andere Marken (Derby Star/Adidas/Uhlsport) gewechselt.
Ich denke aber das nach einem halben Jahr der verschleiß normal ist. Kein Handschuh hält solange einer Belastung stand. Unsere Torhüter brauchen pro Saison fünf bis sechs Paar Handschuhe weil der Verschleiß schon groß ist. Also in meinen Augen ist der Abrieb bei Puma nicht anders als bei anderen Marken, die Topbeläge sind mehr oder weniger genauso abriebfest wie die Topbeläge von anderen Marken (Sells mal aussen vor).

McClane
30.09.2008, 12:14
Also in meinen Augen ist der Abrieb bei Puma nicht anders als bei anderen Marken, die Topbeläge sind mehr oder weniger genauso abriebfest wie die Topbeläge von anderen Marken (Sells mal aussen vor).

Oder auch nicht abriebfest. Gerade der Adhesion Ultra von Sells ist meines Erachtens schon sehr empfindlich. Es geht, solange man auf Rasen trainiert, den Handschuh von Kunstrasen fernhält und ne sehr saubere Technik hat. Eine unserer Jugendkeeperinnen (12 Jahre) hat sich ebenfalls einen Sells-Handschuh gekauft (Adhesion Ultra Wrap) und bei der ist eben die Technik noch nicht so ausgereift, das heißt, sie bremst häufig mit den Handballen. Aber der Handschuh hatte schon nach 4x Training ganz ordentlichen Abrieb an den Fingerspitzen, an den Ballen waren logischerweise richtige Löcher. Bei mir sind ebenfalls die Daumenballen etwas in Mitleidenschaft gezogen.

Aber im Moment ist es eben anscheinend noch so, dass man sich zwischen gutem Grip und Abriebfestigkeit entscheiden muss. Also entweder guter Grip, hoher Abrieb oder weniger Grip und dafür auch weniger Abrieb (div. Graphit- und Quarzbeläge).

KielerKeeper
30.09.2008, 12:32
Dafür ist Sells auch noch ein Stückchen besser was den Grip angeht, was man so hört.
Aber ich sage zu Puma nur, dass es da nicht anders ist als bei Uhlsport, Reusch & co.
Zumindestens nicht gravierend.

Paulianer
30.09.2008, 12:36
Oder auch nicht abriebfest. Gerade der Adhesion Ultra von Sells ist meines Erachtens schon sehr empfindlich. Es geht, solange man auf Rasen trainiert, den Handschuh von Kunstrasen fernhält und ne sehr saubere Technik hat. Eine unserer Jugendkeeperinnen (12 Jahre) hat sich ebenfalls einen Sells-Handschuh gekauft (Adhesion Ultra Wrap) und bei der ist eben die Technik noch nicht so ausgereift, das heißt, sie bremst häufig mit den Handballen. Aber der Handschuh hatte schon nach 4x Training ganz ordentlichen Abrieb an den Fingerspitzen, an den Ballen waren logischerweise richtige Löcher. Bei mir sind ebenfalls die Daumenballen etwas in Mitleidenschaft gezogen.

Aber im Moment ist es eben anscheinend noch so, dass man sich zwischen gutem Grip und Abriebfestigkeit entscheiden muss. Also entweder guter Grip, hoher Abrieb oder weniger Grip und dafür auch weniger Abrieb (div. Graphit- und Quarzbeläge).

Das ist recht logisch. Je weicher ein Belag ist, desto besser ist meistens der Grip. Allerdings bedeutet dies natürlich auch, dass ein Belag mit gutem Grip einen höheren Abrieb hat.