PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerechte Strafe für Kinderschänder



Bär
05.12.2009, 01:34
Hi,

ich starte hier nun mal einen recht ungewöhnlichen Thread.
Falls er hier nicht erwünscht ist, dann sorry, einfach löschen;)

Vor einiger Zeit ist zu mir in den Ort ein Sexualtriebtäter gezogen, welcher 10 Jahre wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und sexuellem Missbrauch einer 10 Jährigen gesessen hat (Berichte im TV und auch BLÖD-Zeitung).
mMn sind 10 Jahre sowie auch die Höchststrafe von 15 Jahren VIEL zu wenig für solche "Menschen". Zu diesem Fall muss noch erwähnt werden, dass der Mann einen Gehirnfehler nach einem schweren Autounfall erlitten hat und deshalb an einer sexuellen Hyperaktivität leidet (Fall wurde auch neu aufgerollt und er wird wahrscheinlich in die Psychiatrie eingewiesen, war aber 1 Jahr auf freiem Fuß und wurde rund um die Uhr von der Polizei überwacht. Laut Staatsanwaltschaft hat ein Tag Überwachung rund 50.000 € gekostet.)

Nun aber mal zum eigendlichen Thema:
KS werden sehr häufig zu 4-8 Jahren Haft verurteilt, obwohl 15 Jahre möglich wären. Außerdem könnte man diese "Menschen" auch zu einer anschließenden Sicherungsverwahrung verurteilen. Dies geschieht aber leider Gottes nicht sehr oft. Sie zerstören das Leben von Kindern. Sie begehen praktisch seelischen Mord an ihnen. Trotzdem werden KS niemals mit einem Mörder gleichgestellt. Dies ist aber denke ich falsch. Die Opfer haben täglich Alpträume, sehen ihre Peiniker ständig in Gedanken. Und trotzdem wird vor Gericht immer FÜR Täter entschieden. Man sollte nicht den Täterschutz vor den Opferschutz stellen!

Also: mMn sollten KS NIE wieder frei kommen und sind das einzige für mich auf der Welt, was die Todesstrafe wirklich verdient hätte. Dazu möchte ich aber noch ausdrücklich sagen das dafür die Schuld absolut 100%ig nachgewiesen sein muss und dies auch nicht für alle Täter sein darf. Manche KS haben ja wirklich eine Krankheit, in welcher ihnen geholfen werden MUSS. Andere machen es aus "Spaß".

Deshalb sollten KS zwar nicht alle getötet, aber mindestens für immer weggesperrt werden.

Welche Strafen haltet ihr für richtig?

.:$El-Nico$:.
05.12.2009, 07:27
Ich stimme dir da 100%ig zu.
Es kann und vorallem darf es nicht sein, dass ein lächerlicher Raubkopierer meist für 5 Jahre in Haft muss, aber ein Kinderschänder der jungen Menschen das Leben zerstört "nur" etwa 5 - 8 Jahre ins Gefängnis muss.
Das ist für mich einfach nur unverständlich.
Und immer wieder wenn ich etwas von so einem Fall höre und am Ende rauskommt, es werden z.B. 7 Jahre Haft, kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln und mich fragen, was die sich da im Gericht denken.
Klar habe ich keine Ahnung davon wie die Strafen nun zu verteilen sind,aber ich verstehe es einfach nicht wie solche grausame Menschen,so milde davon kommen können. :mad:

MFG .:$El-Nico$:.

Basco
05.12.2009, 11:12
bei aller Liebe zur Offenheit, aber auch off-topic hat dieses Thema hier irgendwie nichts zu suchen, sorry...

Kenji 101
05.12.2009, 11:18
Todesstrafe, lächerlich! :rolleyes:

Damit machst du dir nun wirkliche keine Freunde, sowas unmenschliches... .

LG

Basti
05.12.2009, 12:37
@ Kenji101
Hier ist nach der Meinung gefragt worden.
Und wenn er dieser Meinung ist, darf er sie vertreten.
Es ist nun mal in einer Demokratie, die es ja in der BRD ist/SEIN SOLL so, dass man seine Meinung äußern darf ohne dass sie einem anderen Gefallen muss.
Und meiner Meinung nach ist Kinderschändung, die schlimmste Tat die man nur verüben kann, denn diese Kinder haben lebenslänglich diese Errinnerung, keiner kann sie ihnen nehmen, nur Gott alleine wenn er sie irgendwann zu sich holt.
Ich bin, so wage ich zu behaupten, ein sagen wir mal glaubender Mensch und bin der Meinung dass niemand über einen anderen ein solches Todesurteil aussprechen darf ausser der Allmächtige selbst.
Aber stelle dir bitte vor ein solcher ,,Mensch´´ vergeht sich an einem Kind aus deinem ensten Familien/Bekannten-Kreis.
Was würdest du mit ihm tuen wollen?
Ich weiß was ich tuen würde!

janik
05.12.2009, 13:09
Kinderschändung ist für mich so ziemlich das schlimmste was es gibt ... :mad::mad::mad:
Das sollte man sehr hart bestrafen . In den USA werden solche Leute kastriert und landen ihr leben lang im Knast . Die Todesstrafe sollte man nicht einführen ... Aber es ist sehr grausam mit der Kinderschändund . Wenn wir mit Todesstrafen anfangen dann werden diese Leute irgendwann mal ...... und das ist auch sehr grausam . HART BESTRAFEN SOLLTE MAN DAS !!!!

Bär
05.12.2009, 13:16
Kinderschändung ist für mich so ziemlich das schlimmste was es gibt ... :mad::mad::mad:
Das sollte man sehr hart bestrafen . In den USA werden solche Leute kastriert und landen ihr leben lang im Knast . Die Todesstrafe sollte man nicht einführen ... Aber es ist sehr grausam mit der Kinderschändund . Wenn wir mit Todesstrafen anfangen dann werden diese Leute irgendwann mal ...... und das ist auch sehr grausam . HART BESTRAFEN SOLLTE MAN DAS !!!!

Hi,
bis vor etwa 1 Jahr konnten KS in den USA noch zum Tode verurteilt werden (glaube in Texas war das). Mittlerweile geht das nicht mehr, weil ein Bundesgericht beschlossen hat, dass KS nicht so hart wie ein Mörder betsraft werde darf:mad:. B.Obama sprach sich öffentlich FÜR die TS an Kinderschändern aus, da er dies als die grausamste Tat sieht, welche man überhaupt begehen kann.

Kenji 101
05.12.2009, 13:28
Hier ist nach der Meinung gefragt worden.
Und wenn er dieser Meinung ist, darf er sie vertreten.

Ja, aber seine Argumentationskette ist nicht schlüssig.

Jemanden den Tod zu wünschen ist widerlich. Die Todesstrafe ist absolut unmenschlich und ist für mich im 21. Jahrhundert einfach nur noch peinlich. Die Rate der Verbrechen in Ländern mit Todesstrafe sinkt keinesfalls und die Verübung der Todesstrafe ist auch nicht wirtschaftlicher. So ein Prozess kann sich über Jahre hinweg ziehen und kann bis zu 30 Millionen US-Dollar kosten.

Ich finde es pervers, dass man über Leben und Tod entscheiden möchte. Noch perverser, dass dabei wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Geld ist nichts! Wer Geld versucht mit Leben zu messen, ist einfach hochgradig beschränkt.


Es ist nun mal in einer Demokratie, die es ja in der BRD ist/SEIN SOLL so, dass man seine Meinung äußern darf ohne dass sie einem anderen Gefallen muss.

Musst du mir nicht sagen.


Ich bin, so wage ich zu behaupten, ein sagen wir mal glaubender Mensch und bin der Meinung dass niemand über einen anderen ein solches Todesurteil aussprechen darf ausser der Allmächtige selbst.

Ja, es gibt viele Menschen wie dich, die sich erst auf ihre Bibel berufen und dann im nächsten Schritt (nächstes Zitat von dir) alles wieder verwerfen, weil es doch ihre Familie betrifft. Das finde ich arm.

Man sollte schon seinen Glauben bzw. seine ethischen Vorstellungen konsequent durchsetzen. Alles andere reduziert dich als Person enorm.


Aber stelle dir bitte vor ein solcher ,,Mensch´´ vergeht sich an einem Kind aus deinem ensten Familien/Bekannten-Kreis.
Was würdest du mit ihm tuen wollen?


Ich weiß was ich tuen würde!

Was denn? :rolleyes:


B.Obama sprach sich öffentlich FÜR die TS an Kinderschändern aus, da er dies als die grausamste Tat sieht, welche man überhaupt begehen kann.

Tolles Argument.

LG

Bär
05.12.2009, 14:00
@Kenji 101

als aller erstes möchte ich dich doch mal bitten, dich hier etwas zivilisierter auszudrücken. Jemanden als beschränkt zu bezeichnen ist immer hin auch eine Beleidigung, welche nicht mehr in das Recht der freien Meinungsäußerung fällt. Und wenn du dir meinen allerersten Beitrag richtig verständlich durchgelesen hättest, würdest du auch verstehen, wie ich das mit der TS gemeint habe. Ich sage keinesfalls, dass alle Menschen die eine solche Tat begehen sofort hingerichtet werden müssen. Deiner Meinung nach ist die Todesstrafe pervers und unmenschlich. Der Missbrauch eines Kindes ist mMn jedoch noch schlimmer und das perverseste was es auf dieser Welt gibt. Bevor ich wollte, dass ein KS wieder auf freien Fuß kommt, wäre mir sein Tod wirklich lieber!!! Das sage ich hier offen und ehrlich! Ich sage aber nicht, dass auch KS, welche eine Krankheit haben, auch getötet werden müssen. Ich will lediglich, dass diese für immer dann weggepserrt werde (Knast oder Psychiatrie). Deine Meinung die du hier öffentlich vertrittst müssen wir alle akzeptieren und hinnehmen, aber, das du versuchst, die Meinung anderer umzustimmen, weil du einzig und allein deine Meinung für richtig hälst ist nicht richtig und eben nicht akzeptabel.
Das mit Barack Obama sollte auch kein Argument sein, es sollte nur zeigen, dass auch Präsidenten zivilisierter Länder kein Blatt vor den Mund zu nehmen brauchen um ihre Meinung öffentlich loszuwerden, wie das hierzulande ja sehr häufig der Fall ist. Es ist in Deutschland ja sogar verboten, einen KS für sein gesamtes Leben wegzusperren. Die Sicherungsverwahrung muss nämlich alle 2 Jahre geprüft werden und wenn keine Anhaltspunkte für eine weitere Tat vorliegen, muss der Täter wieder freigelassen werden und es muss erst wieder etwas passieren bis man ihn wieder wegsperren kann. Findest du das richtig?
Und wenn du es so knallhart hören möchtest: Wenn sich jemand an meinem Kind vergreifen würde (ist aber bis dahin natürlich noch etwas Zeit), dann weiss ich was ich tun würde! Ich würde diesen Kerl totschlagen.
Mehr sage ich dazu jetzt nicht.
Diese Kinder werden ihr geasmtes Lerben nicht mehr glücklich. Eigendlich könne sie wie vorher schon erwähnt froh sein, wenn sie friedlich einschlafen und nicht mehr aufwachen. Stelle dir einmal vor, DU bist Opfer. Welche Strafe wünschst du dir deinem Peiniker? Ich glaube diese Frage können wir uns alle beantworten. Man kann KS nicht heilen. Dieser Trieb ist immer da. Du kannst einem Menschen seine sexuellen Vorlieben nicht abgewöhnen. Aber du kannst sie verhindern.

Bär
05.12.2009, 14:07
§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,

2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder

3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3

1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder

2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,

um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder

3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder
durch entsprechende Reden einwirkt.

(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.

§ 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Der sexuelle Mißbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn

1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf
vollzieht oder
ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von
ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper
verbunden sind,

2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird,

3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren
Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder

4. der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat
rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 4 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184 Abs. 3 oder 4 verbreitet werden soll.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2

1. bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

2. durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In die in Absatz 1 Nr. 4 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 4 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.

§ 176b Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

§ 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,

2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder

3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des
Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle
Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder

3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder

2. das Opfer

a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

§ 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod eines Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

§ 179 Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen

(1) Wer eine andere Person, die

1. wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder

2. körperlich

zum Widerstand unfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine widerstandsunfähige Person (Absatz 1) dadurch mißbraucht, daß er sie unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle
Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt,
die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,

2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder

3. der Täter das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren
Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(5) In minder schweren Fällen der Absätze 1, 2 und 4 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. (

6) § 176a Abs. 4 und § 176b gelten entsprechend.

§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1. durch seine Vermittlung oder

2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, dass sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an

2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.



(Quelle: http://www.kinderschrei.de)

EnverGüvec1
05.12.2009, 14:11
entschuldigt bitte den Ausdruck aber meiner Meinung nach müssten alle mehrmals aufgefallene Sexualstraftäter bzw. Kinderschänder Zwangssterilisiert werden

Kenji 101
05.12.2009, 14:15
Du solltest den Zusammenhang meines Beitrages verstehen. Alle Fragen, die du mir gerade gestellt hast, habe ich schon beantwortet. Ich habe mich zivilisiert ausgedrückt und werde es auch in Zukunft tun.

Aber solange es Menschen wie dich gibt, wird es keine gewaltfreie Welt geben. Hass, Wut, Habgier und Vergeltung sind das Übel unserer Welt.

Du sympathisierst mit Gewalt. Menschen, die Gewalt ausüben bzw. ausüben wollen, sind für mich nur Gestalten, die in der falschen Zeit geboren wurden. Einfach nur asozial.


entschuldigt bitte den Ausdruck aber meiner Meinung nach müssten alle mehrmals aufgefallene Sexualstraftäter bzw. Kinderschänder Zwangssterilisiert werden

Super, damit wird unsere Verfassung auch noch mit Füßen getreten. Grenzt die Menschenrechte doch weiter ein... . :rolleyes:

LG

Bär
05.12.2009, 14:17
entschuldigt bitte den Ausdruck aber meiner Meinung nach müssten alle mehrmals aufgefallene Sexualstraftäter bzw. Kinderschänder Zwangssterilisiert werden
Ist in Polen nun möglich... mit einem Medikament so viel ich weiss, welche den Tätern jegliche sexuelle Lust nehmen. Also nicht direkt sterilisiert aber zumindest dafür gesorgt, dass sie keinen sexuellen Anreiz mehr haben.

(ist jetzt nicht an dich gerichtet EnverGüvec...
wenn ich höre, wenn manche Menschen sagen, "schw**z ab" oder so, dann merkt man, dass sie sich mit einem solchen Thema nicht auskennen. Wenn man diesen Menschen eben wie gesagt das "beste Stück" abschneiden würde, wären sie dann extrem gereizt und wütend. Und sie würden sich ihre Befriedigung dann bei den Kindern mit anderen Gegenständen holen. So war das bei dem Fall des Mannes bei mir aus dem Ort auch. Der ist seit dem Unfall nämlich impotent gewesen und muss seitdem auch mit einem Kateter herumlaufen. Er hat das Mädchen mit Stöcken und Regenschirmen:mad::mad::mad: mißbraucht.)

Schnapper82
05.12.2009, 16:32
Wegsperren in einen Steinbruch und Steine kloppen lassen.
Irgendwann löst sich das Problem des jeweiligen dann von alleine.

Ich stelle mir immer vor, was wäre, wenn mein Kind einem solchen Perversen zum Opfer fallen würde. Ich weiss, dass es falsch wäre, aber ich würde ihn kriegen...egal wo...egal wann...

Chrischi
05.12.2009, 18:09
Aber solange es Menschen wie dich gibt, wird es keine gewaltfreie Welt geben. Hass, Wut, Habgier und Vergeltung sind das Übel unserer Welt.

Aber sonst gehts noch ne?!

Ich muss gerade was unterdrücken und halte mich lieber fern von dem Thema...

Kenji 101
05.12.2009, 18:32
Siehst du das etwa anders?

LG

TuS Keeper
05.12.2009, 18:42
Ich stimme dir da 100%ig zu.
Es kann und vorallem darf es nicht sein, dass ein lächerlicher Raubkopierer meist für 5 Jahre in Haft muss, aber ein Kinderschänder der jungen Menschen das Leben zerstört "nur" etwa 5 - 8 Jahre ins Gefängnis muss.
Das ist für mich einfach nur unverständlich.


Genauso seh ich das auch. Kinderschänder sind einfach krank und werden nicht aufeinmal ein besserer Mensch.
Das sieht man ja auch daran wie oft Kinderschänder Wiederholungstäter sind.
Todesstrafe finde ich ein bisschen übertrieben, aber ich finde in anbetracht dessen was sie den Kindern antuen sollte man sie NIE wieder freilassen.

Chrischi
05.12.2009, 18:43
Siehst du das etwa anders?

LG
Ich bin nicht einverstanden, das du Bär als einen solchen Menschen betitelst.

LG

Schnapper82
05.12.2009, 19:20
Du sympathisierst mit Gewalt. Menschen, die Gewalt ausüben bzw. ausüben wollen, sind für mich nur Gestalten, die in der falschen Zeit geboren wurden. Einfach nur asozial.
´

Wären meine Familie oder meine Freunde in Gefahr oder auch von solche Perversen angegangen worden, dann würde ich zu Gewalt greifen ja.
Denn die deutsche Justiz ist doch lächerlich. Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!

Believer
05.12.2009, 19:47
Ich muss Schnapper insofern zustimmen, dass die deutsche Justiz sich mehr aus der Affäre zieht, als die entscheidende Gewalt in diesem Falle zu sein. Selbstjustiz ist keine Lösung, denn ich verabscheue Gewalt aufs tiefste.

Ich kann natürlich nicht sagen, wie ich heute in dieser Situation reagieren würde, aber ihr könnt mir glauben, dass mir aus meinem Umfeld Erfahrungen diesbezüglich nicht fremd sind. Somit musste ich im Zusammenhang mit diesem Thema schmerzlich plötzlich bemerken, wie stark es doch in den Alltag eines jeden Menschen von der einen auf die andere Sekunde eindringen kann.
Ich wüsste nicht, was ich ändern könnte, denn mich beschleicht bei solchen Themen eine gewisse Ohnmacht angesichts den Abgründen der menschlichen Seele, die bewusst und unterbewusst das eigene Leben und das des Nächsten zerstören.

Allerdings ist auch hier eine wichtige Diskussion: Wenn alle dem Täter hinterher rennen, wer bleibt bei dem Opfer? Aus Erfahrung ist letzteres das absolut Wichtigste in dieser Situation! Denn wer, denkt ihr, leidet in dem Moment mehr - der Täter auf den ihr einprügelt oder die Person, die ihr liebt? Und hilft ihr diese Vergeltungstat?

Die Todesstrafe lehne ich entschieden ab, denn ein Staat, der nur die Gesamtheit der Menschen einer speziellen Gemeinschaft und ihre Ideale und Prinzipien verkörpern sollte, darf keine Tat mit einer solchen begleichen. Heißt: Mord kann nicht mit Mord vergolten werden. Mit diesem Akt der Gewalt stellt sich dann der Staat repräsentativ auf eine Schwelle mit dem Verurteilten und das kann ich einfach nicht gut heißen.
Außerdem bin ich der Meinung, dass der Großteil der Menschen ein Gewissen besitzt, das sie innerlich langsam zerfressen wird mit der Zeit, die sie zum Nachdenken haben. Für diejenigen, die ein solches Gewissen nicht haben ist selbst der Tod keine Strafe mehr.
Der hinkende Fakt daran ist, dass eine Frau jeden Abend Überstunden in der Reinigungsfirma verbringt, mit denen sie sich und ihre Familie kaum durchbringen kann, jedoch den Aufenthalt eines Menschen mitfinanzieren muss, der sein Leben eigenständig in den Abgrund gestoßen hat.

Deswegen stelle ich also die Frage: Was ist denn gerecht?
Gerechtigkeit als solches kann niemals existieren, denn sie muss so objektiv wie subjektiv sein.

Ein Hinweis noch zu euren Theorien des "Kastrierens". Dies sage ich jetzt wertfrei, denn das ist noch ein anderes Thema: In den USA werden bereits seit einigen Jahren die sogenannten chemischen Kastrationen durchgeführt. Selbst diese Maßnahme konnte kaum durchschlagenden Erfolg erzielen, weil die Rückfallquote zu groß ist.

Wenn wir das Problem bekämpfen wollen, müssen wir die Böshaftigkeit des Menschen bekämpfen. Wir kämpfen also mit begrenzten Möglichkeiten gegen das Grenzenlose. Versteht mich nicht falsch - ich bewundere die Menschen die angesichts dieser Erlebnisse und täglichen Konfrontationen (wie z.B. auch die Polizisten) den Kampf nie aufgeben, doch es ist ein aussichtsloser Kampf, der mit der begangenen Straftat verloren wird und nicht erst mit der Bestrafung dieser Brutalität anfangen kann!

Basti
06.12.2009, 00:00
Also auch wenn ich mir den Mund verbrenne und das grüne Kästchen morgen wieder rot sein wird muss ich einiges sagen.
1. Wie ich meinen Glauben lebe bzw. vertrete bleibt mir überlassen, sonnst müsste ich auch glauben, dass eine eine Frau nur aus der Rippe ihres Mannes besteht. Und glauben, dass der Urknall nicht stattfand.
2. Was ich tuen würde hat Schnapper82 ziemlich treffend von sich gegeben.
und
3. Ist es in einem Forum nicht angebracht jemanden als arm etc. zu bezeichnen, Meinungsfreiheit bleibt Meinungsfreiheit und ich denke, dass , so hoffe ich jedenfalls, zumindest die Mehrheit dieses Forums meine Meinung teilt und mich versteht und selbst, wenn nicht werde ich die Meine nicht ändern.

zu Punkt 1 nochmal natürlich weiche ich von meiner, nenn es fundamentalistischen Grundeinstellung ab, jedoch ist ein solches Verhalten des öfteren üblich.
Und bevor, da noch so ein Schmarm kommt, ich habe schon genug Sünden begangen so dass ich, ins Feuer müsste.

Alles das ändert aber nichts daran, dass ich für so etwas nur eine "gerechte" Strafe sehe, denn diesen Kindern ist das Leben bereits genommen worden.

Und bevor du mich jetzt daran erinnerst, dass ich eher die Einstellung "Wenn dich einer auf die eine Wange schlägt, so halte ihm auch die Andere hin" als "AUGE um Auge, Zahn um Zahn" sein sollte, jedoch bleibe ich bei meiner Ansicht.

Und ganz ehrlich sollte so etwas passieren in meinem Umfeld, wage ich, selbst mit 17 Jahren, zu behaupten, dass ich für meine Tat auch die Strafe der Justiz in Kauf nehmen würde, denn im Endeffekt zählt nur Gottes Urteil und dafür würde ich auch brennen!

Jetz kannst du weiter zerreißen.

Freundlichen Gruß

Basti

Bär
06.12.2009, 00:59
Ich bin nicht einverstanden, das du Bär als einen solchen Menschen betitelst.

LG

danke... ;)

TCB
06.12.2009, 01:07
Ich bin/wäre für die Todesstrafe, da Kinderschänder keine Menschen, sondern Monster für mich sind und diese Monster dürfen mMn NICHT Leben. Gleiches gilt für Mörder bei mir.

Schnapper82
06.12.2009, 10:13
Was für mich noch erschreckend ist, ist, dass Kinderschänder sehr oft aus dem nahen Umfeld der Kinder kommen. Also nutzen sie das Vertrauen von den Kindern schamlos aus...das ist für mich einfach unvorstellbar grausam.

Jeder darf seine Meinung zu dem Thema haben, aber jeder muss auch die Meinungen des anderen akzeptieren.

Knutte
06.12.2009, 10:49
Super, damit wird unsere Verfassung auch noch mit Füßen getreten. Grenzt die Menschenrechte doch weiter ein... . :rolleyes:

Wieso sollte denn jemandem,der die Menschenrechte Anderer missachtet und diese sogar vergewaltigt oder tötet ,noch Menschenrechte zugesprochen werden ?:rolleyes:
Auch wenn ich dadurch jetzt evtl. etwas radikal wirke,aber um noch irgendwelche Hinrichtungskosten und diese ganzen Todeszellenkosten zu überbrücken ,sollte man die Schweine einfach kurz und unkompliziert erschießen. (Vorraussetzung íst natürlich,dass die Straftat klar nachgewiesen ist.)

Kenji 101
06.12.2009, 11:36
Ich bin nicht einverstanden, das du Bär als einen solchen Menschen betitelst.

Gewalt ist arm, Chrischi.


3. Ist es in einem Forum nicht angebracht jemanden als arm etc. zu bezeichnen,...

Doch, weil ein solches Verhalten nicht gerade auf charakterliche Stärke hinweist.


...Meinungsfreiheit bleibt Meinungsfreiheit und ich denke, dass , so hoffe ich jedenfalls, zumindest die Mehrheit dieses Forums meine Meinung teilt und mich versteht und selbst, wenn nicht werde ich die Meine nicht ändern.

Du berufst dich jetzt schon zum zweiten Mal auf die Meinungsfreiheit. Du hast eine Meinung getätigt und ich habe mich dazu geäußert. Du regst dich hier wegen dem Wort "arm" auf, findest du das nicht ein wenig peinlich? Hier wird leichtfertig mit finanziellen Aspekten und Gewalt argumentiert. Dieses Verhalten habe ich als "arm" bezeichnet, nicht mehr und auch nicht weniger.


zu Punkt 1 nochmal natürlich weiche ich von meiner, nenn es fundamentalistischen Grundeinstellung ab, jedoch ist ein solches Verhalten des öfteren üblich.

Ich bin zwar Agnostiker, dennoch finde ich es ebenfalls charakterlos, wenn man seinen eigenen Glauben verleugnet. Tut mir leid. Entweder du lebst nach deiner Bibel, oder du lässt es gleich bleiben.


Und ganz ehrlich sollte so etwas passieren in meinem Umfeld, wage ich, selbst mit 17 Jahren, zu behaupten, dass ich für meine Tat auch die Strafe der Justiz in Kauf nehmen würde, denn im Endeffekt zählt nur Gottes Urteil und dafür würde ich auch brennen!

Jetzt ist auf einmal wieder der Gott deine Maxime, ich verstehe das nicht.


Ich bin/wäre für die Todesstrafe, da Kinderschänder keine Menschen, sondern Monster für mich sind und diese Monster dürfen mMn NICHT Leben. Gleiches gilt für Mörder bei mir.


Wieso sollte denn jemandem,der die Menschenrechte Anderer missachtet und diese sogar vergewaltigt oder tötet ,noch Menschenrechte zugesprochen werden ?:rolleyes:

Weil wir alle Menschen sind, die nicht wieder in alte Verhaltensmuster verfallen möchten, oder? Machen wir es besser als der Täter, wenn wir ebenfalls Gleiches mit Gleichem vergelten?

Sind wir dann wirklich bessere Menschen? Wir sind dann ebenfalls "Monster", die ihre Lust nach Vergeltung stillen, ebenso wie Kinderschänder nach Befriedigung.


Auch wenn ich dadurch jetzt evtl. etwas radikal wirke,aber um noch irgendwelche Hinrichtungskosten und diese ganzen Todeszellenkosten zu überbrücken ,sollte man die Schweine einfach kurz und unkompliziert erschießen. (Vorraussetzung íst natürlich,dass die Straftat klar nachgewiesen ist.)

Schau' mal, für mich ist das ebenfalls arm. Man wiegt kein Leben mit finaziellen Mitteln auf, selbst wenn es dir noch so minderwertig erscheint. Leben ist einzigartig und kostbar, sogar unersetzbar. Geld finde ich jedoch an jeder Straßenecke.

Ich bleibe also dabei und sage:

"Was du nicht willst, das man dir tut, das füge keinem anderen zu."

LG

Schnapper82
06.12.2009, 11:41
Ich bleibe also dabei und sage:

"Was du nicht willst, das man dir tut, das füge keinem anderen zu."

LG

Wenn sich die Schänder das zu Herzen nehmen würden, dann lebten wir auf einem Ponyhof und alles wäre gut...

Kenji, ich verstehe und respektiere deine Meinung, aber ich verstehe auch Leute, die die ganze Sache anders sehen und auch die Todestrafe wünschen.
Es gibt hier kein richtig oder falsch, wie ich finde, aber sind wir mal ehrlich:
So wie es jetzt ist (die Rechtstprechung) ist es doch wirklich nicht gut!

Kenji 101
06.12.2009, 11:48
So wie es jetzt ist (die Rechtstprechung) ist es doch wirklich nicht gut!

Da stimme ich dir zu.

Ich möchte hier keine Täter schützen, sondern einfach nur darauf aufmerksam machen, dass wir durch Vergeltung eher zwei Schritte zurück als vor gehen.

Klar, sie gehören bestraft, aber bitte unter Achtung der Menschenrechte. Und das sage ich ohne religiösen Hintergrund.

LG

Basti
06.12.2009, 12:15
Gut, dann ziehe ich mich aus dem Thread hier mal zurück.
Immer der selbe Schmarn.
Könnt ja noch mit ihm diskutieren, aber wenn hier sogar Sachen die man selber lesbar ein paar Posts weiter oben geschrieben hat verleugnet, macht es alles keinen Sinn.

Zum Abschluss dieses Threads, für mich, möchte ich noch mal betonen, dass ich niemals aus finanziellen Gründen zu so einer Tat mich bewegen lassen würde.

Grüße Basti

Chrischi
06.12.2009, 12:21
Gewalt ist arm, Chrischi.
Doch, weil ein solches Verhalten nicht gerade auf charakterliche Stärke hinweist.
Mag sein, aber die öffentliche Betitelung eines Menschen, den Du Privat nicht kennst, sondern nur vom schreiben kennst, finde ich ist nicht in Ordnung...
Zum Beispiel...Ich könnte Dich jetzt als Möchtegern-Gangster Rapper "beschimpfen" und hätte mich öffentlich über dich lustig machen können, als du in der Lounge geschrieben hast, das du ein Battle hast.
Ich habe es nicht getan, weil ich nichts weiter weiß.
Ich weiß das du rappst. Das wars. Ich weiß nicht ob du deine Parts zu Rock rappst, oder zu Havy Metal oder einfach so.
Wenn man diese Aussage:
"Ich rappe"
übertragen würde, auf dieses Thema, wären es beide eine Sache. Eine Aussage über einen Menschen.
Du weißt eine Sache über einen und schon meinst du das du in der Lage bist, dir über charakterliche Stärken oder Schwächen ein Bild machen zu können.
Du hast ein Puzzleteil von einem 600-Teile Puzzle.
Glaubst du, du weißt jetzt schon wie der Puzzle aussieht?;)

Diskussionen sind doch immer wieder was schönes.;):)

LG

Kenji 101
06.12.2009, 12:51
Mag sein, aber die öffentliche Betitelung eines Menschen, den Du Privat nicht kennst, sondern nur vom schreiben kennst, finde ich ist nicht in Ordnung...

Du wirst doch aber sicher verstehen, dass man die Argumente, die der Diskussionspartner vorträgt, bewerten muss. Finde ich diese Argumentationskette schlüssig? Bin ich der selben Meinung und wenn nicht, hat mein Gegenüber vielleicht doch irgendwo Recht?

Das Gesagte anderer Menschen wird automatisch bewertet. Anhand dieser Bewertung ziehen wir also Rückschlüsse auf die Person. Wir können sonst nur noch Menschen über ihre Taten einordnen. Durch diese Einordnung weiß ich, wie ich den Gegenüber zu verstehen habe und wie ich mein Verhältnis zu ihm gestalte.

Hier haben sich einige User zur Gewalt bekannt. Sie haben es öffentlich zugegeben. Wie soll ich deiner Meinung jetzt zu diesen Menschen stehen, wenn ich selbst als Pazifist dieses Verhalten verurteile?


Zum Beispiel...Ich könnte Dich jetzt als Möchtegern-Gangster Rapper "beschimpfen" und hätte mich öffentlich über dich lustig machen können, als du in der Lounge geschrieben hast, das du ein Battle hast.
Ich habe es nicht getan, weil ich nichts weiter weiß.

Ach, Chrischi... . ;)

Auch wenn das jetzt überhaupt nicht ins Thema passt, möchte ich dazu noch zwei-drei Sätze schreiben. In meinen Texten versuche ich, durch bewusste Provokationen und dem Einbau von klassischen Hip-Hop Klischees, diesen Gangsta-Stil auf die Schippe zu nehmen.

Kannst ja mal in meinem SchülerVz-Album die Beschreibung durchlesen, was ich damit überhaupt bezwecken möchte.

Na ja, passt nun wirklich nicht hier herein, ist ein ernstes Thema, aber ich kann dein Beispiel schon gut verstehen, obwohl man mich auch damit nicht beleidigen könnte. ;)

Chrischi
06.12.2009, 12:53
Na ja, passt nun wirklich nicht hier herein, ist ein ernstes Thema, aber ich kann dein Beispiel schon gut verstehen, obwohl man mich auch damit nicht beleidigen könnte. ;)
Es war auch nur ein Beispiel.;) Deswegen ist "beschmipfen" ja auch in " gesetzt. ;)

LG

Schnapper82
07.12.2009, 17:11
Zu Gewalt bekennen, Kenji!?
Naja...das darf man natürlich nicht aus dem Zusammenhang reissen.
Ich mag Gewalt nicht, ich verabscheue Gewalt, aber es gibt Situationen, da geht es nicht anders. Da muss man halt auch mal als allerletztes Mittel Gewalt verwenden...
Also von daher...es gibt hier, wie beim Torwart-Da-Sein nicht nur richtig und falsch...sondern das ganze ist eine Grauzone..

Kenji 101
07.12.2009, 17:18
Ich mag Gewalt nicht, ich verabscheue Gewalt, aber es gibt Situationen, da geht es nicht anders. Da muss man halt auch mal als allerletztes Mittel Gewalt verwenden...

Ja, da gibt es genau eine Situation.

Notwehr. ;)

Ich merke so langsam, dass wir nicht auf einen Nenner kommen. Ist auch nicht schlimm, wollte es nur anmerken.

LG

Schnapper82
07.12.2009, 17:19
Ja, da gibt es genau eine Situation.

Notwehr. ;)

LG

Ich lebe dann noch in der Steinzeit, denn wie ich schon weiter oben schrieb...wenn jemand meiner Familie etwas antun würde, dann würde ich den jenigen finden und kriegen...da brauch ich kein Gericht, welches ihn wegen schwerer Kindheit zu einer lächerlichen Strafe verknackt...

The Dark Knight-BVB
07.12.2009, 17:26
...wenn jemand meiner Familie etwas antun würde, dann würde ich den jenigen finden und kriegen...da brauch ich kein Gericht, welches ihn wegen schwerer Kindheit zu einer lächerlichen Strafe verknackt...


Und landest dann vermutlich wegen schwerer Körperverletzung für Jahre hinter Gittern. Wem hast Du damit geholfen? Richtig, niemandem. Du hast nur für einen Moment deine Rachsucht befriedigt.

Kenji 101
07.12.2009, 17:27
Genau so sieht es aus.

LG

Schnapper82
07.12.2009, 17:35
Und landest dann vermutlich wegen schwerer Körperverletzung für Jahre hinter Gittern. Wem hast Du damit geholfen? Richtig, niemandem. Du hast nur für einen Moment deine Rachsucht befriedigt.

Das weiss ich.
Ich möchte von daher auch niemals in eine solche Situation kommen.
Ich bin mir aber sicher, dass niemand "ruhig" bleiben würde, wenn jemand aus der Familie getötet, missbraucht oder was auch immer wurde...

Copa
07.12.2009, 17:41
Das weiss ich.
Ich möchte von daher auch niemals in eine solche Situation kommen.
Ich bin mir aber sicher, dass niemand "ruhig" bleiben würde, wenn jemand aus der Familie getötet, missbraucht oder was auch immer wurde...

Stimme ich dir zu, in solch einer Situation kann niemand ruhig bleiben und in so einer Lage will auch keiner sein. Wenn es dazu kommen würde, weiß man erst in dem Moment was der richtige Weg sein wird.

Doro
07.12.2009, 17:49
Ich bin mir aber sicher, dass niemand "ruhig" bleiben würde, wenn jemand aus der Familie getötet, missbraucht oder was auch immer wurde...

Das wäre dann auch die menschlichste Reaktion die jemand zeigen könnte.

Einige wissen es vorher, andere erst nacher, dass Gewalt und Rache dabei niemandem helfen, aber in dem Moment glaube ich nicht dass man sich darüber großartig Gedanken macht. Und wer dennoch ruhig bleibt, der verdrengt meiner Meinung nach etwas.
Ich spreche mich auch für einen gewaltlosen Umgang miteinander aus, aber wer verspührt nicht den Wunsch nach Gerechtigkeit oder ist in der Lage einem solchen Straftäter sogar zu vergeben? Ich denke kein Mensch kann so etwas.

Knebel39
07.12.2009, 17:58
Es ist wahr das sowas eigentlich unverzeihlich ist, allerdings muss ich sagen das ich der meinung bin das jeder eine 2te chance verdient hat.
Ich selbst kann nicht aus erfahrung sprechen wenn es darum geht mit so jemanden zusammen in in einer gegend zu leben. Jeder Mensch hat gewisse rechte und wenn wir diese nicht respektieren dann kommen wir ehh nicht weiter. Natürlich ist dies eine schlimme sache und hat auch kein mitleid verdient oder gar aktzeptanz. Doch wir müssen es realistisch sehen, sieht er es ein und will er sich helfen lassen möchte ist es für mich eine realustische chance das er es nicht wieder tut. Wenn er sich jedoch weigert es einzusehen und sich nicht helfen lassen will ist es besser in einzuweisen in eine dafür vorgesehne klinik.

donduck
07.12.2009, 19:58
Ich bin noch immer dafür mit einem Teppichmesser ein bisschen unten rumzuschneiden, damit das ja nie wieder vorkommen kann...:mad:

zero
07.12.2009, 20:26
Das ist sicher eins der heikelsten Themen überhaupt.

Vorneweg: Kein Mensch sollte und darf über Leben oder Tod eines anderen entscheiden, schon gar kein Staat der sich als Rechtsstaat bezeichnet. Todesstrafe ist also keine Option.
Und im speziellen Fall wäre es eine noch unangebrachtere Methode, da speziell Kinderschänder oftmals geistige Behinderungen aufweisen und sich zwanghaft an Kindern vergehen. Ich finde es etwas zynisch, die Todesstrafe für Menschen mit geistiger Behinderung zu fordern, das hatten wir hier schonmal so ähnlich. Und das Argument "aber wer geistig fit ist, den kann man dann doch grillen" zieht in dem Fall auch nicht, da schon alleine bei derartigen Entscheidungen wieder Fehler gemacht werden können, die dann wiederum "Unschuldige" töten würden. Zudem hat die Todesstrafe keinerlei abschreckende Wirkung, das zeigen alle brauchbaren Studien und Erfahrungen aus Ländern mit Todesstrafe. Also wie gesagt: Die Todesstrafe ist keine Option.

Alles weitere muss man natürlich getrennt davon betrachten. Es gibt durchaus Fälle, in denen Kinderschänder/Kindsmörder sogar darum gebeten haben, sterilisiert zu werden, weil sie selber daran kaputt gingen,dass sie ihre Triebe nicht kontrollieren können.
Über dieses Thema muss man denke ich offen diskutieren können, aber das überlasse ich im Zweifel lieber Fachleuten die sich mit der psychischen wie physischen Seite von entsprechenden Tätern auskennen und auch mit den Wirkungen und Nebenwirkungen derartiger Eingriffe.

Eine hohe Haftstrafe plus Sicherheitsverwahrung ist sicherlich die unserem Rechtsverständnis und -system sowie unserer Gesellschaft angepassteste Strafe und auch die einzig mögliche. Hier haben Kritiker unseres Rechtssystems recht, wenn sie sagen dass Sachschäden leider immer noch über Personenschäden (ist ein übles Wort, aber ihr wisst was ich meine) stehen und z.T. wesentlich härter bestraft werden. Das liegt aber mitunter nicht nur an den Gesetzen, die definitiv härtere Strafen ermöglichen, sondern oftmals an den zuständigen Richtern. Aber auch hier überlasse ich das eigentliche Kernthema gern den Leuten mit hohem Fachwissen.

Persönlich kann und will ich mir nicht vorstellen, was es bedeutet wenn ein eigenes Kind einem derartigen Verbrechen zum Opfer fällt, der Gedanke alleine macht mich krank und ich bin mir wie Schnapper und einige andere recht sicher, dass ich auch nicht einfach rumsitzen könnte und abwarten was passiert. Aber letztlich kann ich das nicht sagen und ich hoffe für alle die in diese Lage kommen, dass sie sich nicht von Rachegefühlen und dem Schmerz überwältigen lassen und damit sich und ihre Familie noch in weiteres Unglück stürzen...Wir müssen der Polizei und dem Rechtsstaat vertrauen, auch wenn die es uns nicht immer leicht machen.

Basti
07.12.2009, 21:42
Und landest dann vermutlich wegen schwerer Körperverletzung für Jahre hinter Gittern. Wem hast Du damit geholfen? Richtig, niemandem. Du hast nur für einen Moment deine Rachsucht befriedigt.

Und das getan was zu tun ist!
Bin genau seiner Meinung.

Glubb
08.12.2009, 13:37
Ja, da gibt es genau eine Situation.

Notwehr. ;)

Ich merke so langsam, dass wir nicht auf einen Nenner kommen. Ist auch nicht schlimm, wollte es nur anmerken.

LG


Und landest dann vermutlich wegen schwerer Körperverletzung für Jahre hinter Gittern. Wem hast Du damit geholfen? Richtig, niemandem. Du hast nur für einen Moment deine Rachsucht befriedigt.


Die Aussagen von Schnapper82 kann ich verstehen. Die Einstellung ohne Gewalt zu leben ist vollkommen richtig. Nur wie so oft ist in der Theorie alles ein wenig einfacher als in Wahrheit.
Wenn ich das richtig verstanden habe ist Schnapper82 Vater?!

Abgesehen davon, dass eine solche Tat bei jedem Kind auf der Welt eine Schande ist, sind die Gedanken das eigene Kind ist betroffen, gaaaanz andere.

Ich habe einem flüchtigen Bekannten auf eine frage zu diesem Thema genauso geantwortet wie Schnapper. Wenn ich denjenigen in die Finger bekommen würde, könnte ich für nichts garantieren.

Dein Kind ist dein Ein und Alles, so ziemlich alles was du machst, machst du für Sie/Ihn. Wenn du Geld aufm Konto hast besorgst du erst alles was das Kind braucht, dann alles andere. Wenn du Hunger hast und hast nur noch n Bissen dabei, gibst du ihm deinem Kind wenn es auch Hunger hat.

Und dann kommt jemand um die Ecke und zerstört das Leben deines Lebensmittelpunktes.... Niemand kann im Voraus sagen, wie er darauf reagiert.
Man kann es nur ahnen...
Rational gedacht und theoretisch ist es natürlich richtig den Täter nicht sämtliche Knochen doppelt bis dreifach zu brechen...

Aber keiner weiß wie er in einer solchen Ausnahmesituation regieren würde, und ich behaupte mal das die meisten Menschen in einem solchen Moment mehr emotional als logisch und rational denkend handeln würden.

Schnapper82
09.12.2009, 07:41
Glubb, noch bin ich nicht Vater, aber ich habe einen kleinen Neffen und eine kleine Nichte...da kann man sich so etwas schon gut vorstellen...

max1_elferkiller
09.12.2009, 14:04
Vollzitat entfernt.

Bär
09.12.2009, 14:52
Da hat nun wieder einmal eine "Vertrauensperson" ihr Amt ausgenutzt Kinder für sich zu gewinnen und sie evtl sogar zu mißbrauchen (falls sich die Vorwürfe als wahr herausstellen).

Sollte er verurteilt werden vermute ich eine Strafe auf Bewährung oder max. 4-5 Jahre Haft. Eine Schande sowas.

Aber mal abwarten was sich in den nächsten Tages herausstellt.

Meister
09.12.2009, 15:01
So lief es mit einem Pastor aus unserer Stadt auch.
Solchen Menschen traut man sowas am wenigsten zu...

max1_elferkiller
10.12.2009, 14:54
Paulianer was habe ich falsch gemacht, weshalb du mein Zitat entfernt hast

Schnapper82
10.12.2009, 14:57
Paulianer was habe ich falsch gemacht, weshalb du mein Zitat entfernt hast

Schau mal in die Torwart.de Forum Regeln:



5. Fremde Inhalte und Urheberrecht

...

Vollzitate von Zeitungsartikeln oder Artikeln, die auf anderen Webseiten erschienen sind, sind nicht gestattet. Erlaubt sind Zusammenfassungen oder kurze Zitate. Die Quelle ist immer anzugeben und zu verlinken.

Gegen diese Bestimmungen verstoßende Beiträge werden kommentarlos gelöscht. Bei wiederholtem Vergehen behält sich das torwart.de-Team das Recht vor, Useraccounts zu verwarnen oder zu sperren.

Paulianer
10.12.2009, 14:58
Steht doch oben :) Du hast einen vollständigen News-Beitrag kopiert.

Siehe Forumregeln:


Vollzitate von Zeitungsartikeln oder Artikeln, die auf anderen Webseiten erschienen sind, sind nicht gestattet. Erlaubt sind Zusammenfassungen oder kurze Zitate. Die Quelle ist immer anzugeben und zu verlinken.

max1_elferkiller
10.12.2009, 15:27
Ok
ja ich weis nicht wie ich das so machen kann, wie ihr es immer macht.

Erst so ein kleiner Bericht und dann steht da immer weiterlesen bei euch, dass weis ich nicht wie es geht.

Paulianer
10.12.2009, 15:29
Einfach mal ein bisschen mit dem Forum vertraut machen (http://www.torwart.de/forum/misc.php?do=bbcode) :) Nun bitte zurück zum Thema.

Papst84
08.04.2010, 13:02
Definitiv für immer wegsperren,
wenn einer an meine Tochter gehen würde...
...der würde den Knast gar nicht mehr erleben...

Kenji 101
08.04.2010, 13:06
Und das als Papst?

Na ja, das Image der katholischen Kirche ist ja eh' angeknackst.. .

LG

La_Chat
08.04.2010, 13:26
Die kath. Kirche im zusammenhang mit Kinderschändern zu erwähnen ist in der aktuellen Zeit schon äußerst sarkastisch... :D Aber im Namen des Glaubens wurden ja schon immer die schwersten Verbrechen begangen...

Eigentlich wollte ich mich zu diesem Thema nicht wirklich auslassen, da ich leider einige Opfer solcher Gewalt kennengelernt habe. Ich weiß also, was die so durchmachen...

Daher habe ich auch meine klare Meinung, die jedoch nicht durch ein impulsives Bauchgefühl verblendet wird.
Wer ein Kinde (lt. dt. Rechtsprechung ein Mensch vor erreichen des 14ten Lebensjahres) mißbraucht/nötigt gehört für mich ohne Frage bestraft. Jedoch sollte das Strafmaß die Umstände, sowie die Schwere des Verbrechens berücksichtigen. Hier mal was ich mir vorstellen würde:

- Ersttäter mit entsprechenden Pädophilen Neigungen, sowie Triebtäter sollten lebenslang aus dem öffentlichen Leben entfernt werden. Ob der Knast hier der richtige Ort ist, ist fraglich. Ich denke eine Art "Strafkolonie" für Menschen mit solchen Neigungen ist letztlich günstiger, Menschenfreundlicher und bietet (in einer abgeschotteten Form) der Bevölkerung Schutz vor solchen Verbrechern.
- Wer ein Kind vergewaltigt und ermordet gehört für mich - sorry - erschossen. Schnell, schmerzlos und kostengünstig. Warum soll die, eh schon gestrafte, Gesellschaft noch für einen solchen Verbrecher zahlen? Wer vorsätzlich Leben nimmt, hat auch kein Anrecht auf das eigene Leben!
- Wer ein Kind aufgrund einer psychischen Erkrankung mißbraucht, sollte Lebenslang in einer entsprechenden Anstalt untergebracht werden. Hier liegt eine verminderte Schuldfähigkeit vor, dennoch muß die Bevölkerung geschützt werden! Entsprechende Anstalten müssen 100% Ausbruchssicher sein und dürfen keinen Freigang ermöglichen!!!
- Wer ein Kind unter Einfluß von Drogen/Alkohol mißbraucht, ist ebenfalls vermindert Schuldfähig. Dennoch ist eine hohe Freiheitsstrafe, ein Zwangsentzug sowie eine lebenslange (!) Bewährung mit regelmäßigen Drogenscreenings Pflicht!

Kenji 101
08.04.2010, 13:47
Du sprichst in deinem Post von "menschenfreundlich" und bist dennoch ein Befürworter der Todesstrafe - sorry, geht gar nicht.

Da kommt dir als Sympathisant der Todesstrafe der "Vertrag von Lissabon" gerade recht. Zurück in die Steinzeit, danke!

LG

Papst84
08.04.2010, 13:51
Meinen Nachnamen habe ich mir nicht ausgesucht...
...aber wenn Du mich fragst ist der Stein grad erst ins Rollen gebracht worden.

Ich denke auch das bei vielen eine Therapie einfach nichts bringt,
was soll man also mit diesen Menschen machen.
Todesstrafe gibt es in unserem Land glücklicherweise nicht,
aber auf Kosten der Steuerzahler einsperren ist halt auch so eine Sache.

Denke in den nächsten Jahren wird es sowieso knapp,
die sind doch fast alle "ausgebucht"

La_Chat
08.04.2010, 14:04
Du sprichst in deinem Post von "menschenfreundlich" und bist dennoch ein Befürworter der Todesstrafe - sorry, geht gar nicht.

Da kommt dir als Sympathisant der Todesstrafe der "Vertrag von Lissabon" gerade recht. Zurück in die Steinzeit, danke!

LG

Nun, beim Thema Todesstrafe spalten sich halt die Gemüter. Ich respektiere jeden, der gegen die Todesstrafe ist. Stehe aber dazu, daß ich sie klar befürworte. Vorraussetzung ist aber eine 100% erwiesene Schuld. Schließlich muß man auch die Gegenseite sehen. Die Gefängnisse der Welt sind voll mit Serienmördern. Warum soll man die Leben lassen? Weil es Menschen sind? Verdient es ein Mensch, der einem Unschuldigen Gewaltsam das Leben nimmt, am Leben zu bleiben, auf Kosten der unschuldigen Bürger zu leben - und das hier in Deutschland wie die Made im Speck? Es ist ein leidiges Thema, bei welchen es wie immer Pros und Kontras gibt. Es wird wohl auch nie eine Lösung gefunden werden, die alle zufrieden stellt.
Nur eins Kenji: Wenn man dein Kind missbrauchen und eiskalt ermorden würde, dann würdest du sicher nicht in die Kirche gehen und eine Kerze für den Mörder anzünden. Wie du letztlich reagieren wirst, weiß ich nicht - aber ich kann dir sagen es wird eine hasserfüllte Reaktion sein. Denn das ist menschlich! Ich für mich kann nur sagen: Gnade dem Täter, wenn er mir in die Finger fiele. Denn es gibt bei weiterem treffendere Strafen für den Schmerz den ein solcher Täter den Opfern - und vor allem den Angehörigen zufügt - als eine Kugel.

Papst84
08.04.2010, 14:06
Naja Todesstrafe ist auch nicht gleich Todesstrafe,
wenn man so liest was in es in manchen Ländern alles gibt...
...läuft es mir eiskalt den Rücken runter.

donduck
09.04.2010, 03:20
Ich spreche mich so wie jedesmal bei solch einer Frage klar für die Todesstrafe von Kinderschändern aus.

Als nächste Lösung währe dann nur das Lebenslange wegsperren der Täter akzeptabel, aber unter der Betrachtung dass der lebenslange Aufenthalt von UNS den Steuerzahlern mitfinanziert werden muss, bin ich eindeutig dafür, kurzen Prozess zu machen und diese Schweine Hinzurichten.

Die Justiz ist in ganz Europa ein Witz was dieses Thema betrifft.

Ein Raubkopierer, der möglicherweise 2 Filme verbreitet hat, bekommt FÜNF JAHRE Gefängniss und eine Geldstrafe um die "Verlustsumme"..

Mörder und Kinderschänder bekommen MAXIMAL 15 Jahre, in einer Zelle, mit Fernseher, einem Bett, 3 Mal Täglich Hofgang...

Danach können diese Leute als normale Menschen weiterleben. Es wird vorurteile geben, es wird kontrollen geben, aber diese werden so wie alles in dem Staat nur sporadisch durchgeführt werden, und diese Schweine haben die komplette Freiheit das Leben eines weiteren Kindes zu zerstören.

Denn es geht um die Kinder, die Jahrelang mit den Angstzuständen leben müssen. Immer und Immer wieder in ihren Gedanken sehen müssen wie dieses Perverse schwein .....

Um mal Kenjis Kommentar zu zitieren



Ich bleibe also dabei und sage:

"Was du nicht willst, das man dir tut, das füge keinem anderen zu."

LG
Und genau das vertrete ich auch. Wenn ich aus einem Drang heraus ein Kind vergewaltigt hätte, würde ich mir wünschen getötet zu werden(ICH HABE NICHT VOR JEMANDEN ZU VERGEWALTIGEN !!!!)
Ich würde nicht wollen, dass ich eine tickende Zeitbombe bin, und so ein Verbrechen noch mal begehen kann. Ich würde umgebracht werden wollen, und wenn mir der Staat diesen willen nicht zugestehen würde, würde ich es selbst erledigen.

Wenn jemand meinem Neffen, meiner Nichte, oder meinen Kindern etwas antuen würde, wenn ich dann welche hätte...

Dieses Monster würde, und das schwöre ich, jede mit Angstzuständen zu Bett gehen, und würde jede Nacht mein Gesicht und Werkzeuge mit denen er bis zu seinem Tod gequält werden würde sehen.

Vielleicht würde ich ihn nicht vor seiner Verurteilung erwischen, aber ich würde warten, ich würde warten und bis zu seiner Entlassung Planen, und Vorbereiten für diesen einen genugtuenden Abend, an dem ich ihn in die Finger bekommen würde.

Und JA danach würde ich mich Freiwillig unserem Staat stellen, und mich zu der Tat bekennen auch wenn das bedeutet dass ich die Strafe für das Verbrechen auf mich nehmen muss..