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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage



Herocasillas
02.05.2010, 08:39
Hab gestern eine Anzeige bekommen,wofür ich meine keine hätte bekommen sollen.
Würde gerne wissen ob ich mich da irgendwie wieder raus retten kann und in wie weit das die Berufslaufbahn einschränkt.
Folgendes ist vorgefallen:
Ich lauf durch die Straße auf einer großveranstaltung wo ordentlich getrunken wurde und singe "Alle Bullen sind Schweine!"
Habe ich mich jetzt wirklich strafbar gemacht?
Könnte ich nicht auch argumentieren das ich "Bullen" nicht als Polizisten assoziere?
So könnte ich doch argumentieren ich hätte die Chicago Bulls gemeint...
Ähnlicher Fall hier...könnte ich nicht auch so argumentieren?
Ich weiß hätte vorher nachdenken sollen aber jetzt ists halt passiert:s

Das Amtsgericht Tiergarten (http://www.torwart.de/wiki/Amtsgericht_Tiergarten) entschied 2000 in einem Beschluss, dass die im Tragen eines Bekleidungsstücks mit der Abkürzung A.C.A.B. implizierte Aussage Alle Polizisten seien Bastarde höchstens eine Beleidigung eines Kollektivs sein könne; dieses Kollektiv sei aufgrund der unüberschaubaren Masse an Polizisten jedoch nicht ausreichend definierbar. In der Begründung des Beschlusses heißt es dazu wie folgt:

„Im vorliegenden Fall kann es sich angesichts der tatsächlichen Umstände (Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck „A.C.A.B.“) nur um die Beleidigung eines Kollektivs handeln, da dies die Abkürzung für den englischen Satz „All Cops Are Bastards“ sein soll. [...]“

„Nach der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306, sog. zweite „Soldaten sind Mörder“-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muss das Kollektiv, um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. [...]“

„Sollte es sich bei der [...] Abkürzung „A.C.A.B.“ um den englischen Satz „All Cops Are Bastards“ handeln, ist damit eine unüberschaubar große Gruppe, nämlich „alle Polizisten“ („All Cops“) getroffen. „Alle Polizisten“ ist jedenfalls nach der Rechtsprechung des BVerfG (3306 f. zum Problem der Formulierung „Alle Soldaten“) kein ausreichend definiertes Kollektiv. [...] Es kann daher nicht mit der für eine Verurteilung wegen Beleidigung notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Angeschuldigte seiner Mißachtung grundsätzlich allen Polizisten gegenüber als den Vertretern der Staatsgewalt, völlig unabhängig von ihrer Nationalität, ausdrücken wollte. Dies ist als (strafbare) Beleidigung einer unüberschaubaren großen Personengruppe zu werten.“
<CITE>– Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 19. Januar 2000<SUP id=cite_ref-3 class=reference>[4]</SUP></CITE>
<CITE>http://de.wikipedia.org/wiki/A.C.A.B.</CITE>

Marius
02.05.2010, 09:15
Das Amtsgericht Tiergarten ist jetzt nicht die allerhöchste Instanz.
Was soll denn da großartig an Strafe kommen? Gibt doch eh nur Sozialstunden.

typho
02.05.2010, 09:36
So oder so müsstest du damit zum Anwalt und vor Gericht ziehen, das wäre allein wahrscheinlich teurer, als das was du durch die Anzeige zu befürchten hättest. Hätte da eher versucht, bei der Aufnahme deiner Personalien dich zu entschuldigen oder ähnliches.

Felix_2
02.05.2010, 11:08
Das ist doch Amtsbeleidigung. Also ist ne Anzeige richtig.

Luke
02.05.2010, 12:58
Das ist doch Amtsbeleidigung. Also ist ne Anzeige richtig.

Amtsbeleidigung gibt es nicht mal...
Das fällt alles einfach unter "Beleidigung" und kostet dich vielleicht 50 Euro. Total uninteressant also eigentlich.

Chalkias
02.05.2010, 13:05
Also bitte, so dämlich sollte man sich nicht verhalten.
Tut mir leid aber da kannst du dich nicht einfach wieder "rausretten".
Gib`s einfach zu, jeder Mensch macht Fehler:)

Believer
02.05.2010, 13:18
Zugeben, Strafe annehmen und dann ist's gut. Es hilft nichts dagegen zu argumentieren oder ähnliches. Damit verlierst du höchstens die Möglichkeit, auf die Sympathie der zuständigen Beamten zu hoffen - was hilfreich sein kann.

Herocasillas
02.05.2010, 14:07
Hmm naja die Beamten waren generell schon sehr genervt.
Sieht also eher schlecht aus.
Kommt sowas ins Führungszeugnis oder geht das mit den 50€ dann wieder aus den Akten raus?

Brick
02.05.2010, 14:52
Verurteilungen zu Jugendstrafen, die nicht mehr als 2 Jahre umfassen, werden nicht ins polizeiliche Führungszeugnis übernommen. Da du für die Beleidigung normal eine Geldstrafe oder respektive Sozialstunden ableisten musst, ist ein Eintrag sehr unwahrscheinlich.

Reue zeigen und nicht mit so hanebüchenen Erklärungsversuchen kommen. Das bringt in diesem konkreten Fall wohl eher wenig und verschärft allenfalls das Strafmaß.

Ja du hast dich strafbar gemacht. Das A.C.A.B bzw. Soldaten sind Mörder-Urteil bezieht sich auf etwas anderes. Bei diesem Urteil geht es darum, dass das Tragen des T-Shirts noch keine Auskunft über das Ziel der Aussage gibt. Die Aussage ist also nicht zielgerichtet, im Sinne einer abgrenzbaren Gruppe oder Einzelperson, und kann deshalb nicht als Beleidigung bestraft werden.

Anders verhält es sich in deinem Fall. Ihr singt die Parole und trefft auf eine abgrenzbare Gruppe von Polizisten. Eure Aussage ist also zielgerichtet oder kann zumindest so aufgefasst werden. Folglich ist hier der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt.

FrankRost
02.05.2010, 17:36
Amtsbeleidigung gibt es nicht mal...

Ob er jetzt Amtsbeleidigung sagt, oder Beamtenbeleidugung, dass ist im Endeffekt doch gleichgestellt. Denn ein Beamter ist doch ein Amtsträger.
Natürlich redet man in solchen fällen von Beamtenbeledigung.

@Herocasillas, vereinbare einen Termin mit einem Rechtsanwalt. Dann könnt Ihr die Sache gemeinsam erörtern, dann wird er Dir schon sicher sagen, wie es weiter geht.

Luke
02.05.2010, 17:40
Ob er jetzt Amtsbeleidigung sagt, oder Beamtenbeleidugung, dass ist im Endeffekt doch gleichgestellt. Denn ein Beamter ist doch ein Amtsträger.
Natürlich redet man in solchen fällen von Beamtenbeledigung.

.

Beamtenbeleidigung gibt es inzwischen auch nicht mehr, das fällt alles unter den Oberbegriff Beleidigung.
Denn ob ich jetzt den Eisverkäufer oder den Lehrer beleidige sollte keine Rolle spielen, deswegen die Angleichung.

Marius
02.05.2010, 17:42
Ob er jetzt Amtsbeleidigung sagt, oder Beamtenbeleidugung, dass ist im Endeffekt doch gleichgestellt. Denn ein Beamter ist doch ein Amtsträger.
Natürlich redet man in solchen fällen von Beamtenbeledigung.

@Herocasillas, vereinbare einen Termin mit einem Rechtsanwalt. Dann könnt Ihr die Sache gemeinsam erörtern, dann wird er Dir schon sicher sagen, wie es weiter geht.

Macht doch hier nicht solche Auskünfte.
Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Das würde gegen das Grundgesetz verstossen, wenn die Beleidigung eines Beamten schwerer wiegen würde als die eines "Normalen".

Hör auf mit dem Rechtsanwalt. Lass die mal machen, geb deine Dummheit zu und am Ende passiert eh nichts.
Bleib mal ganz ruhig und stell dich nicht quer.
Da wird nicht viel kommen, wenn überhaupt was kommt.

Wer weiss ob sie sich die Arbeit mit der Anzeige machen.

Herocasillas
02.05.2010, 18:43
Danke erstmal für die schnelle Hilfe.
Werde erstmal gucken was passiert,hoffe wirklich das demnächst kein unschöner Brief im Briefkasten liegt.Beim nächsten mal sollte ich halt lieber aufpassen an welchen Orten man ein Liedchen trällert.:rolleyes:

Elite Amateur
02.05.2010, 18:47
Danke erstmal für die schnelle Hilfe.
Werde erstmal gucken was passiert,hoffe wirklich das demnächst kein unschöner Brief im Briefkasten liegt.Beim nächsten mal sollte ich halt lieber aufpassen an welchen Orten man ein Liedchen trällert.:rolleyes:

Oder es einfach sein lassen :rolleyes:;);)

Basco
02.05.2010, 19:20
Hm, habe kein Verständnis wieso man sowas überhaupt rufen oder singen kann. Hoffe Du lernst etwas daraus.

Schnapper82
02.05.2010, 19:58
Wieso singt man das überhaupt?
Muss man soooo cool sein oder was soll das?
Wie alt bist du Herocassilas?

Herocasillas
02.05.2010, 20:18
Bin 16 und ich hab einfach mitgesungen weil das gerade angesungen wurde...naja habe das jetzt nicht als sooo schlimm empfunden.Im nachhinein ist man immer schlauer:(
Könnte man auch in die Kategorie "Jugendlicher Leichtsinn" einordnen,man testet halt viel und denkt nicht nach.
Wer ohne Schuld ist,der werfe den ersten Stein.

Felix_2
02.05.2010, 20:53
Bin 16 und ich hab einfach mitgesungen weil das gerade angesungen wurde...naja habe das jetzt nicht als sooo schlimm empfunden.Im nachhinein ist man immer schlauer:(
Könnte man auch in die Kategorie "Jugendlicher Leichtsinn" einordnen,man testet halt viel und denkt nicht nach.
Wer ohne Schuld ist,der werfe den ersten Stein.
Aber niemals vor Beamten. Das realisiere ich sogar noch wenn ich Betrunken bin.

Herocasillas
02.05.2010, 21:00
Aber niemals vor Beamten. Das realisiere ich sogar noch wenn ich Betrunken bin.
Ich auch nicht:rolleyes:
aber die kamen plötzlich aus dem nichts

Basco
03.05.2010, 07:54
Bin 16 und ich hab einfach mitgesungen weil das gerade angesungen wurde...naja habe das jetzt nicht als sooo schlimm empfunden.Im nachhinein ist man immer schlauer:(
Könnte man auch in die Kategorie "Jugendlicher Leichtsinn" einordnen,man testet halt viel und denkt nicht nach.
Wer ohne Schuld ist,der werfe den ersten Stein.

Darum geht es nicht.

Und zum "einfach Mitsingen": Manchmal sollte man sich eben überlegen, mit wem man mitläuft! Denn von solchen "Gruppenreflexen" halte ich nichts. Nur weil 5 mit 180 im 120er fahren, fahre ich nicht auch 180. Ich hoffe Du lernst daraus. Es ist nicht alles cool und lustig was Menschen von sich geben...