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Fußball und wie ich ihn zum Teil erlebe... Eindrücke aus dem Fußballleben und von einen Torwarttrainer

Fussballfremd ich weiß - aber Gedanken die mich gerade bewegen

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Nun, die Fussballwelt ist derzeit nicht erschüttert, aber ich bin es.
Daher muss ich mal etwas bloggen, was mit Fussball eher gar nichts oder sagen wir sehr sehr wenig zu tun hat.

Vielleicht habt Ihr es mitbekommen, aber in Monzingen (Rheinland-Pfalz) kam es am 12.6.2016 um 6:07 Uhr zu einem folgenschweren Unfall.
Fünf junge Männer, die auf einem nahen Sportplatz bis in den Morgen gefeiert hatten, waren auf dem Heimweg. Das Auto fuhr auf den Bahnübergang "Zum Kaisergarten" und wurde vom mit über 130 km/h schnellen Regelzug der Nahelinie VLEXX genau mittig erfasst.
Der blaue Opel Astra wurde durch den Aufprall vollständig zerstört und alle fünf Insassen im Alter zwischen 16 und 23 Jahren starben. Der Lokführer erlitt einen schweren Schock.

Ich will nun gar nicht spekulieren warum das Auto auf die Gleise in Konflikt mit dem Zug geriet, sondern ich will Euch mal informieren, wie die andere Seite, von der meistens gar nichts in der Presse steht, aussieht.
Denn die Eisenbahn, die ist vielen Journalisten ein Rätsel und da auch die breite Öffentlichkeit kaum weiß, wie Eisenbahn geht, will ich das für diesen Fall mal erläutern.
Ich halte das extra sehr simpel und Berufseisenbahner werden mir eine gewisse, fehlende Tiefe vergeben, aber der Laie soll es verstehen und es soll nicht zu detailliert werden.

Zunächst zum Fahrzeug. Das private Eisenbahnverkehrsunternehmen VLEXX betreibt in Rheinland Pfalz viele Eisenbahnstrecken für das Land im öffentlichen Personen Nahverkehr.
Die Strecke und Signale gehören wie Straßen und Verkehrszeichen dem Bund. Der Betreiber VLEXX bekommt vom Land Geld für die Beförderungsleistungen und das Verkehrsunternehmen muss Streckennutzung und Bahnhofsgebühren an den Bund abführen. Dies ist vergleichbar mit der LKW Maut, nur dass eben auch die genutzten Bahnhöfe als Nutzungskosten zu entrichten sind.
Die Preise sind dabei für alle Unternehmen gleich und es gelten für die Züge und Transporte entsprechende Kostentabellen.

Der Zug war ein dieselelektrischer Triebwagen vom Typ ALSTOM LINT81 mit einem Leergewicht von rund 138 Tonnen und einer Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h. Bezeichnend für diese Fahrzeuge ist die massive Scharfenberg-Mittelkupplung, die sämtliche Zug und Stoßkräfte überträgt und entsprechend massiv ausgeführt ist. Zudem ist die vordere Pufferbohle mit zwei Notpuffern ausgerüstet, die aus massivem Stahl bestehen, ebenso der Querträger. Hier wird das Fahrzeug im Werkstattbetrieb oder in Notfällen mit der herkömmlichen Zweipuffertechnik bewegt. Trotzdem kann man sich vorstellen, dass die Mittelkupplung wie ein Rammsporn wirkt und die zusätzliche Verstärkung im Frontbereich unter dem Führerstand dem Fahrzeug eine Stabilität gewähren, dem ein Hindernis in der Regel wenig entgegen zu setzen hat.

Kommen wir nun zur Eisenbahn an sich!
Keine Eisenbahn fährt, ohne dass dies jemand erlaubt. Dieser jemand ist in der Regel die Betriebsleitung, die dem Zug einen Fahrplan zukommen lässt. Das ist nun kein Fahrplan wie ihn der Fahrgast kennt, sondern eine Beschreibung der Strecke, mit Kilometern, Bahnhöfen und Zeiten, wann sich der Zug wo befinden soll.
Zudem kommt hinzu, dass auch die zulässigen Geschwindigkeiten, Steigungen, Tunnel und anderen Besonderheiten aufgeführt sind - dieses muss der Lokführer verpflichtend auf der Lok mitführen und während der Fahrt aufgeschlagen haben... Und prüfen. Er ist verpflichtet, dieses Fahrplan einzuhalten, es trödelt also keiner absichtlich, vor allem die privaten Unternehmen nicht.
Hinzu kommt nun, dass trotz Fahrplan jeder Zug von der Betriebsleitung überwacht wird, elektronisch und über Funksprechverbindung. Dies wird über die Licht- und/oder Formsignale unterstützt und durch Fahrdienstleiter überwacht...
Ein Zug mit einem Fahrplan muss sich daher beim Fahrdienst anmelden und wird dann mittels der Signale durch den Fahrdienst über die Strecke geleitet, dabei können auch zusätzliche, dem Fahrplan abweichende Geschwindigkeiten und Haltepunkte eingepflegt werden - dies bestimmt der Fahrdienst entsprechend.
Durch entsprechende Elektronische Systeme, mit dem alle Fahrzeuge ausgerüstet sein müssen (!!!) wird nun das Fahrzeug zusätzlich überwacht. Sprich kein Fahrzeug kann ein Halt-zeigendes Signal überfahren, ohne zwangsweise sofort notgebremst zu werden. Auch das Fahren gegen ein Halt-zeigendes Signal ist verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen erlebt, dies aber auch nur unter Zustimmung des Fahrdienstleiters. Bei gestörten Signalen wird über den Fahrdienst ein fernmündlicher Befehl übermittelt, dessen Wortlaut genau festgelegt ist und von beiden Seiten ausgefüllt werden muss, diese werden nach der Fahrt abgegeben und abgeglichen.
Auch besondere Umstände, wie das Fahren auf dem falschen Gleis, Halten an aussergewöhnlichen Stellen wird über diese Befehle geregelt, wenn es dafür nicht vor der Fahrt schon entsprechende Regelungen gibt.
Die elektronische Überwachung, meist INDUSI genannt, prüft nun nicht nur das befolgen der Halt-Signale, sondern überwacht auch Geschwindigkeiten. Diese bekommt der Lokführer über Tafel oder Lichtanzeiger oder durch die Hauptsignale selbst angezeigt.
Dabei kommen diese Anzeiger vor der Stelle, ab der die Geschwindigkeit vermindert ist, diese Anzeiger sind meistens mit entsprechenden elektronischen Prüfstellen versehen. Beim Überfahren muss der Lokführer daher dem System bestätigen, daß er das Signal wahr genommen hat. Tut er das nicht, ertönt ein Warnton und innerhalb einer sehr kurzen Zeit wird eine Zwangsbremsung ausgeführt. Diese kann der Lokführer nicht unterbrechen, sondern diese Bremsungen gehen bis Geschwindigkeit NULL - also dem vollständigen Halt des Fahrzeugs und passiert nichts, bleibt die durchgehende Luftbremse auch mit maximaler Kraft angelegt. Dies gewährleistet, daß im Falle des Falles die maximale Bremsleistung erfolgt und auch das stehende Fahrzeug sich bestimmt nicht von allein wieder in Bewegung setzt.
Zusätzlich schaltet die Elektronik auch die Antriebsaggregate aus, bei einer Dieselmaschine würde also der Dieselmotor ausgeschaltet, bei Elektrotriebfahrzeugen wird der Hauptschalter getrennt und damit die elektrische Stromversorgung abgeschaltet. Sprich das Fahrzeug kann sich in diesem Fall auch nicht mit Triebwerksleitung gegen die Bremse stemmen, oder sich gegen die Bremse doch vielleicht noch bewegen.
Bestätigt der Lokführer die Geschwindigkeitsbegrenzung, so hat er nun eine bestimmte Strecke Zeit, dann die Geschwindigkeit zu reduzieren - auf oder unter die angekündigte Geschwindigkeit - die dann ab einem weiteren Signal gilt. Viele Signale prüfen hier nochmals, ob der Zug die Geschwindigkeit auch hat, wenn diese über der Geschwindigkeitsbegrenzung liegt, erfolgt auch hier wieder eine Zwangsbremsung wie oben geschildert.

All dies ist in einem Regelwerk nachzulesen, in etwas wie die Strassenverkehrsordnung. Verstöße werden ebenso geahndet und verfolgt, schlimmer noch - es werden sogar Stichproben gemacht, denn die Elektronik schreibt Geschwindigkeit, Fahrtverlauf und andere Dinge mit. Dies kann dann die Prüfinstanz auslesen und weiß wie bei einem Flugschreiber ganz genau, wann was passiert ist.

Im Falle des Überwegs an der oben geschilderten Stelle herrschten also klare Regeln für unseren Zug und Lokführer. Vor dem Überweg gab es daher ein Signal, dieses kündigte den Überweg an und stellt die Stelle da, wo der Überweg elektronisch gesichert wird. Sprich ein Fahrzeug löst einen Schaltkreis aus, mit dem dann die Lichtzeichenanlage (rotes Blinklicht), Warnton und ggf. die Schrankenanlage gesteuert wird.
Nach einer gewissen Strecke, aber im sicheren Bremsabstand zum Überweg steht nun ein Signal, welches dem Lokführer kund tut, ob die Anlage ausgelöst hat und der Überweg auch durch die elektrische Sicherungsanlage gesperrt wurde, neue Anlagen prüfen sogar, ob der Überweg frei ist, was gerade in Bereichen mit häufigem Rückstau oder bei besonders schnell fahrenden Zügen wichtig ist.
Zeigt nun dieses Signal nicht an, daß der Übergang gesichert ist - dann besagt die Regel, daß der Zug vor dem Überweg zu halten hat. Auch wenn das Andreaskreuz eigentlich dem Schienenfahrzeug VORRANG einräumt, so gilt hier doch die Sicherheitsregel - denn nur ein stehendes Fahrzeug ist ein sicheres Fahrzeug - also gilt, daß die Eisenbahn zu halten hat.
Übrigens heißt Vorrang im Strassenverkehr nicht bloß Vorfahrt, sondern das Fahrzeug bewegt sich ausserhalb der normalen Regeln der Strassenverkehrsordnung und ist daher von allen Verkehrsteilnehmern so zu behandeln und diesem ist uneingeschränkt Vorrang zu gewähren - and Bahnübergängen machen daher sogar Blaulichtfahrzeuge halt oder langsam. An bestimmten Punkten wurden daher Überwege zu Unterführungen oder Brücken umgebaut, oder aber es wurden Langsamfahrstellen und zusätzliche Haltepunkte eingebaut, damit Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsdienste eben Bahnübergänge im Einsatzfall sicher überqueren können - hier steckt die Eisenbahn zurück. Im Einsatzfall wird daher der Fahrdienstleiter informiert, der den Sonderhalt aktiviert und damit den Überweg bis zur Freimeldung durch die Einsatzleitstelle zumindest vom Zugverkehr frei hält. Dieser Fall ist aber selten und selbst dann, befahren die Einsatzfahrzeuge solche Überwege nur mit besonderer Vorsicht - diese Fälle sind aber auch extrem selten.
An einem gewöhnlichen Überweg sind diese Fälle nicht gegeben, hier muss der Autofahrer zurück stecken.
Trotzdem, im Falle das die elektrische Sicherungseinrichtung nicht funktioniert - und das sind nun mal nicht bloß die Schranken, allein das Blinklicht würde reichen - hält der Zug vor dem Überweg an - und bahnt sich dann sein Vorrecht mit deutlichen Signalen langsam seinen Weg über den Überweg.
Wenn also jemand denkt, Schranken nicht unten, er habe dann freie Bahn, befindet er sich im Irrtum, allein das Andreaskreuz reicht aus, den Autofahrer zur Vorsicht zu zwingen im im Falle der Ungewissheit lieber nicht zu fahren, doch trotz Schranken gilt im Falle des Defektes der Schranken auch das rote Blinklicht als unmissverständliches Halbgebot an die Autofahrer und als Sicherung des Überweges. Wer nun denkt, es braucht Schranken, sollte vielleicht auch mal die für Ihn als Strassenverkehrsteilnehmer gültige Regelung durchlesen und sich vergewissern, daß Andreaskreuz allein reicht, aber ein rotes Blinklicht schon völlig ausreichend ist, alle Verkehrsteilnehmer am Bahnübergang schlicht zum Halten zu zwingen.
Der Lokführer ist also auf Strecke, weil er einen Fahrplan hat und der Fahrdienst mit den entsprechenden Signalen der Fahrt zugestimmt hat und auch entsprechend weitere Fahrt signalisiert hat. Der Lokführer wird elektronisch überwacht und die Elektronik verlangt sogar, daß er alle 3ß Sekunden einen Knopf drückt und loslässt, damit die Elektronik weiß, daß er noch wach ist.
Er erreicht daher mit der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit den Bahnübergang und weiß auch, ob die elektrische Sicherungseinrichtung eingeschaltet ist oder nicht.
Das System läßt eigentlich kaum oder nur wenige Fehler zu - und nichts ist technisch unfehlbar, aber schlimmer noch ist menschliches Versagen.

Zum einen, weil ein Autofahrer ein Gebot missachtet und dann den Überweg befährt, obwohl ein Zug kommt.
Der LINT Triebzug hat einen Bremsweg von ca. 500 bis 600 Metern bei 130 km/h und durch die Schienen kann er keinem Hindernis ausweichen!
Schlimmer, wenn das Versagen beim Lokführer liegt und er daher einen Unfall verursacht.
In der Regel aber ist es der Strassenverkehr, der ein Haltgebot missachtet, oft leichtsinnig oder auch unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen.

Warum schreibe ich das hier?
Nun, Ihr könnt nun vielleicht verstehen, daß der Lokführer überwacht wird und auch der Bahnübergang überwacht wird - und Schranken nicht ausschlaggebend sind. Und Ihr könnt Euch vielleicht vorstellen, welche Macht ein Rammbock mit 130 km/h hat, der trotz einer Vollbremsung noch 600 Meter Auslauf hat - und dann ggf. mit weit über 100 km/h einschlägt.
Und genau das ist hier passiert, denn der Zug fuhr nahezu ungebremst in das Fahrzeug, weil der Lokführer nicht ausweichen kann, noch aufgrund der Masse, der Geschwindigkeit und der Reibung Rad/Schiene einfach nicht vor dem Hindernis zum Stehen gekommen ist, trotz einer Vollbremsung.

Oft sind wir selbst unterwegs - ich als Museumsbanner auf einer Dampflok, die mit 120 km/h und einem Gesamtgewicht von jenseits der 400 Tonnen über die Gleise bewegt. Und es ist erschreckend, zu sehen und zu erleben, wie leichtsinnig Menschen mit der Eisenbahn umgehen, aber auch wie wenig die Allgemeinheit über die Eisenbahn wirklich versteht.

Ich möchte das Ihr, die Ihr vielleicht zu Spielen oder von Spielen kommend, die Bahn benutzt oder auch als Verkehrsteilnehmer die Bahnschienen überquert, ein wenig versteht, wie Eisenbahn funktioniert.
Das ihr versteht, daß ein Zug eben nicht innerhalb von 50 Metern zum Stehen kommt, sondern Ihr eine Null dran hängen müsst.
Ich möchte, daß Ihr versteht, wie gefährlich es ist, wenn Ihr einfach mal so von einen Bahnsteig über die Gleise auf den anderen Bahnsteig klettert - stürzt Ihr, verliert ihr, denn der Zug wird es nie rechtzeitig schaffen, selbst wenn der Lokführer Euch sieht.
Überquert Ihr den Bahnübergang, vergewissert Euch das kein Zug kommt und haltet auf jeden Fall an, wenn Lichtzeichen es gebieten oder auch ein Mensch auf dem Überweg Euch zum Halten auffordert. Umfahrt oder Umgeht keine Halbschranken, klettert nicht über Vollschranken, nur um den Überweg doch noch zu überqueren.
Ich habe oben beschrieben, wie ein Zug im Frontbereich aufgebaut ist - bedenkt bitte, Ihr werdet diesen Zusammenstoß in jedem Fall verlieren.
Bleibt Euer Fahrzeug auf dem Überweg aufgrund eines Defektes liegen, verlasst es un begebt Euch hinter die Haltelinie, informiert die Notrufzentrale und erst wenn die Einsatzkräfte vor Ort sind, und Ihr die Erlaubnis habt, betretet den Gleisbereich.
Habt immer im Kopf, es ist es nicht wert. ihr verliert gegen das Schienenfahrzeug in jedem Fall.

Wenn ihr zu Spielen fahrt oder davon kommt, bedenkt es, wenn Ihr die Bahn überquert oder mit der Bahn reist.
Achtet auf die Schienenfahrzeuge und bedenkt, diese haben nicht umsonst Vorrang - und denkt daran, der Lokführer wird immer besser überwacht als jeder Autofahrer, gesundheitlich, vom Regelwerk und der Technik. Er hat die 0,0 Promillegrenze, darf nicht unter Medikamenteneinfluss fahren und muss regelmäßig Fahrtauglichkeit medizinisch beweisen.
Er ist im Falle des Falles der Mann in der allerersten Reihe, sieht alles und kann für sein Leben traumatisierte sein - und in den allermeisten Fällen ist er zudem völlig unschuldig und hat alles Ihm mögliche getan, den Unfall zu verhindern.


Abschließend möchte ich mein Beileid den Angehörigen ausdrücken und der Opfer gedenken.
Ich möchte aber auch dem Lokführer hier beste Genesungswünsche übermitteln und hoffe, daß er keine bleibenden, psychischen Schäden zurück behält, die sein eigenes Leben einschränken.

Kommentare

  1. Avatar von Bela.B
    Sehr guter Beitrag, Steffen.
    Da du ja vom Fach bist habe ich mal eine Frage.
    Dass solche Schranken leichtsinnig umfahren werden ist ja kein Geheimnis, aber wie wahrscheinlich ist es, dass solche Schrankenalnagen tatsächlich defekt waren und der Autofahrer einen offenen Bahnübergang überfuhr?

    Bzw. was passiert wenn ein Bahnübergang mal kaput ist, gibt es da iwelche Vorgehensweisen?
  2. Avatar von Steffen
    Bela, angenommen die Schranken schließen nicht.
    Dann kommt es auf den Bahnübergang an. Wenn hier die Schranken eher optional sind und die Sicherheit nur unterstützen, gilt der Überweg trotzdem als gesichert, wenn das rote Blinklicht funktioniert. Rotes blinklicht am Bahnübergang ist nach StVO ein Haltgebot, gleichzusetzen mit einer roten Ampel - ebenso wie ein Mensch in Warnkleidung mit einer rot-weißen Fahne und/oder rotes Licht in der Hand.
    Sprich dann fährt der Zug auch durch.
    Gilt die Schranke aber als essentiell, gilt zwar das Andreaskreuz - aber der Überweg wird dem Zug kein Signal zur Sicherung geben, sprich der Zugführer bekommt kein Signal, daß der Überweg gesichert ist und wird dann eine Bremsung einleiten, um vor dem Überweg zum Halten zu kommen.

    Dabei gelten unterschiedliche Arten der Sicherung - vor allem aber: Andreaskreuz.

    Schau mal:
    Nicht technisch gesicherte Bahnübergänge - Andreaskreuze

    Wie oben zu erkennen, fährt der Zug mit einer eher reduzierten Geschwindigkeit, die Überwege sind alle nicht technisch gesichert, aber das Andreaskreuz räumt dem Schinenverkehr ja uneingeschränkt Vorrang ein.
    Im Falle des Falles könnte der Lokführer versuchen zu bremsen, was dank der niederen Geschwindigkeit und der Übersichtlichkeit und des guten Wetter klappen könnte - aber wenn das alles nicht passt, ist der Typ auf dem Überweg leider der Depp.
    Achte darauf, daß der Lokführer trotzdem die Umsicht walten läßt. Er prüft jeden Überweg und gibt ggf. Signal, an vielen Stellen muss er das sogar, weil es eine Pfeiftafel (schwarzer P auf weißer Tafel) vorschreibt, sprich man hört den Zug an diesen Stellen kommen.

    Nun zu technisch gesicherten Bahnübergängen

    Hier jetzt, wie es normalerweise ist, achte darauf, es ist gut beschrieben, daß die Rautentafel erscheint. Sie markiert einen technisch gesicherten Überweg und zwar den P'unkt, wo die Anlage eingeschaltet wird.
    Dann erscheint das Bü Signal, Du kannst gut das Blinklicht sehen - und dann kommt auch der Überweg mit den Schranken.
    Achte hier darauf, daß Schranken zu, rotes Blinklicht und Andreaskreuze angebracht sind.

    Überweg mit Schranken gesichert

    Bei viel befahrenen Strecken setzt man dann sogenannte Bü-Posten ein. Das sind Menschen, die dann den Überweg mittels rot weißer Fahne und/oder roter Leuchte sichern, oder wie im Beispiel mit einem rot-weißen Girlandenband den Überweg deutlich sichtbar sperren.
    Bei einigen Überwegen wird sogar per Handtaster, wenn das noch geht, die Blinklichtanlage in Betrieb gesetzt

    Sicherung mit Posten am Überweg

    Das nun folgende Video zeigt Dir, was passiert, wenn der Überweg nicht einschaltet, also die Anlage gestört ist.
    Achte bitte am Anfang des Videos darauf, daß Du das Bü Signal rechts des Gleises bemerkst, es ist mit dem gelben Punkt markiert. Es müßte bei Erreichen schon blinken, tut es aber nicht, der Lokführer, der hier schon gemäßigt unterwegs war und ist, weil er das Blinken vermisste und daher schon seine Geschwindigkeit deutlich reduziert hat, fährt nun seinen Zug zum Überweg. Dann stoppt er, und versucht den Überweg manuel einzuschalten, was auch misslingt. Er macht dann an die Zugleitung/Fahrdienstleitung eine Meldung des gestörten Überwegs, und diese Meldung geht nun als Prioritätsmeldung über den Fahrdienst an alle weiteren Zuge die diese Strecke befahren. Entweder fernmündlich über Zugfunk, und natürlich als Vermerk in den Fahrplanunterlagen die der Lokführer bekommt.
    Als nächstes beginnt der Lokführer den Überweg zu überqueren, dies geschied natürlich mit dem nötigen Lärm, denn das Signalgeben ist nun vorgeschrieben, ebenso der Halt vor dem Überweg und das langsame Befahren desselbigen. (Trotzdem gibt es Autofahrer, die den rollenden Zug missachten und dann immer noch meinen, sie müßten vor dem Zug noch rasch über den Überweg fahren) - und ungefähr ab Mitte Überweg beginnt der Lokführer zu beschleunigen, um den Überweg auch rasch wieder frei zu machen.
    Also planlos drüber fahren ist in der Regel nicht, wenn eine technische Anlage gegeben ist.

    Bahnübergang, Verhalten Lokführer bei gestörter technischer Sicherung

    Sehr geil dann eine zweigleisige Hauptstrecke.
    Hier ist der Überweg gestört und die Bahn weiß das. Es geht nun eine Meldung raus. Achte mal darauf, der Lokführer bekommt ein Halt zeigendes Signal signalisiert und muss daher Langsam fahren (zwei orange Lichter, schräg angeordnet). Du siehst auch den Befehl, stoppe das Video und lies es Dir durch. Der Lokführer hat hier schriftlich (!!!) den Befehl und damit die Genehmigung, daß Halt zeigende Signal SBK18 zu überfahren, selbst wenn es rot zeigt - nachfolgend hat er aber am Überweg zu Halten und darf nur weiterfahren, wenn der Überweg gesichert wurde.
    Die Sicherung erfolgt, wie im Video oben auch, mittels Sichtkontrolle und Geben von Signalen mit der Lokomotivpfeife.
    Das Überfahren des roten Signals hörst Du sogar, denn die Elektronik der Lok meldet sofort "Zugbeeinflussung!", der Lokführer aber quittiert dies und gibt der Elektronik zu verstehen, daß er das darf - dies wird im Fahrschreiber gespeichert, zudem darf der Lokführer hier nicht mit Vollgas einfach drüber brettern, sondern er muss ja deutlich reduzierte Geschwindigkeit haben.
    Er erreicht den Überweg, sieht aber das der Überweg geschlossen und damit gesichert ist. Er hält an, wie es sein Befehl vorschreibt. Jetzt müßte er nicht mal Signal geben, denn der Überweg ist sichtbar für die Autofahrer gesichert, er tut es trotzdem. Dann beschleunigt er seinen Zug wieder - kurze Anmerkung am Rande: Die Lok ist eine elektrolok der Baureihe 182, diese ist elektronsich geregelt. Beim Aufschalten der Leistung spielt diese Lok eine "Melodie" die man beim Anfahren im Hintergrund hören kann. Diese "Melodie" kommt durch Schwingungen der Elektronischen Bauteile zu stande, die hier in Abhängigkeit der Leistung und damit Steuerfrequenz entsteht - und deutlich hörbar ist.
    Am zweiten Überweg wieder das Gleiche, neben der Melodie der Lok ist auch noch eine Person vor Ort, die den Überweg wohl bedient, diese ist aber nicht berechtigt, dem Lokführer Signale zu geben - er muss also wie es der Befehl vorschreibt, halten und darf erst dann weiter weiter, wenn der Überweg frei und entsprechend sicher ist.

    Große Bahnübergangsstörung

    Ich empfehle auch den Blick in die Kommentare, denn dort wird z.B. auch das Regelwerk zitiert, nachdem alle Züge in Deutschland fahren und an das sich alle halten müssen.


    Somit zu deinem Beispiel: War der Überweg defekt, kommt der Zug nicht mit über 100 km/h an, sondern er steht vor dem Überweg. Blinde Autofahrer erleben wir von der Museumsbahn genug und YouTube zeigt Dir millionen Beispiele davon, wie leichtsinnig Autofahrer am Überweg sind, aber nicht bloß Autofahrer - Fussgänger und Fahrradfahrer ebenso.
    Da der Zug nicht angehalten hat, bekam der Lokführer das signal der technischen Sicherung.
    Waren also die Schranken nicht geschlossen, so war zumindest die rote Blinklichtanalge in Betrieb - und damit der Überweg sicherlich technisch gesichert. Der Bahnübergang war damit viellleicht von den Schranken her offen, aber von der Lichtzeichenanlage gesperrt. Wissen tun wir es nicht, ist aber letztendlich egal.
    Denk bitte daran, daß nach StVO der Übergang als gesperrt gilt, wenn allein das rote Blinklicht aufleuchtet.
    Und im Beispiel geht man vielen Eisenbahnerkreisen davon aus, daß die Schranken umfahren worden sind... so tragisch es ist!

    Genau darum habe ich geschrieben... der Leichtsinn kostet Leben.
    Aktualisiert: 09.11.2015 um 08:53 von Steffen