http://data.fv-rheinland.de/fvr/Satz...endordnung.pdf
§17
Schiedsrichter
1. Steht ein neutraler Schiedsrichter nicht zur Verfügung, stellt grundsätzlich die Gastmannschaft
den Schiedsrichter.
Eine abweichende Regelung können die Vereinsvertreter für ihren Kreis vor dem Beginn
eines Spieljahres beschließen. Der Beschluss ist dem Verbandsjugendausschuss
vor Beginn des Spieljahres schriftlich mitzuteilen.
Weigert sich hiernach eine Mannschaft, ein Pflichtspiel auszutragen, so tritt Spielverlust
ein.
2. Für Mannschaften der A- bis C-Jugend-Verbandsliga und Endrunden um die Verbandsmeisterschaften
gilt §25 der SpO.