sorry ganz vergessen, also wenns interessiert:
www.tsvrain.de
- spielbericht vom 29.03.03
tsvrain - wacker bgh.
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- spielbericht vom 29.03.03
tsvrain - wacker bgh.
Freu Dich einfach über Deine tolle Leistung, anstatt Dir den Kopf über so einen Schmarrn zu zerbrechen! - Was soll denn da protestwürdig sein???
danke, aber es geht mir eigentlich gar nicht um dieses spiel mit der verletzung sondern allgemein....die plätze bzw. dass nähere umfeld(werbebanden, ballauffangnetze usw.) müssen doch entsprechend "gesichert" sein... ich mein es darf ja nicht sein dass zwei meter hinterm tor irgendwo n nagel rausragt oder?? Bzgl. des Protests was ich angesprochen hab, wollte ich nur sagen dass mir klar ist wie dass mit den wechselregeln abläuft etc. und ich möcht nicht den anschein erwecken, dass wir mit unserem "ersatzkeeper" dass spiel verloren hätten es ist nur rein interessemäßig! ;-))))
gruß DK
in so einem fall würde ich prevention (oder wie man das schreibt) vorziehen.
vielfach im unteren amateurbereich (ist mein verein auch betroffen) sind sachen/dinge auf und unmittelbar um den sportplatz herum, die extrem gefährlich erscheinen. solltest du so was vor besichtigung finden (eventuell nicht verankerte tore, karabiner die seit der verletzung von jakobs (hsv) verboten sind um die tornetze zu versenken, abstehende nägel, wackelnde torquerbalken, hervorstehende kantige gegenstände (platzwarte lassen sich ja immer wieder was neues einfallen um ihre sportstätten "fit" zu halten, und was weiß gott noch alles....)
dann ist vor dem spiel zum schiri zu gehen und im dies zu sagen und noch vor dem spiel zu beseitigen. hier könnt ihr dann protestieren und eventuell sagen, ihr wollt so net spielen solange das net in ordnung ist. ist halt auch hier wieder achtung geboten, denn den endgültigen entschluß macht der schiedsrichter, aber wenn der halbwegs was in der birne hat, dann sieht er das ein, denn normalerweise kann auch er in verantwortung gezogen werden, sollte ein spiel angepfiffen worden sein und sich eine spätere eventuelle verletzung aufgrund eines "mißerablen" zustandes des platzes zugezogen haben.
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