Ich denke, dass man, wie schon oben beschrieben, da nicht unbedingt gelb zeigen muss, sondern auch mit ein wenig Fingerspitzengefühl einfach den Freistoß wiederholen lassen kann. Das ist bei uns in dieser Saison auch schon mehr als einmal vorgekommen. Klar, wenn der Spieler, der sich vor den Ball stellt, dadurch eine Torchance vereitelt oder wenn der Freistoßschütze mit klarer Absicht voll abzieht, um den Gegenspieler zu treffen, dann ist da eine gelbe Karte absolut angebracht, aber wenn der Freistoßschütze jetzt den Ball leicht gegen den Spieler, der sich davorgestellt hat, spielt, dann kann man den Freistoß auch einfach wiederholen lassen und macht damit nichts falsch. Egal, ob der Ball jetzt freigegeben war, oder nicht.
so siehts aus.
egal wo der Freistoß ist, es sind immer 9,15 m. Wenn ein Spieler weniger Abstand hält bzw. keinen Abstand hält ist er wegen Unsportlichkeit mit Gelb zu verwarnen. Wenn die ausführende Mannschaft den Freistoß trotz zu geringen Abstands ausführt ohne sichtlich behindert zu werden, wird weitergespielt. (das ist meistens beim schnellen Ausführen so, weil sich andere Spieler nicht in Luft auflösen können) Allerdings ist absichtliches ''Sperren'' eines Freistoßes immer (auch nachträglich, wenn das ausführende Team nicht behindert wurde) mit Gelb zu ahnden.
Fall 2: Fall zwei ist klar WENN der Schiri den Schubser als Foul wertet ist dies natürlich zu pfeifen, egal wo der Ball ist. Hier sieht es eher so aus als wenn der Schiri einfach kein Foul wahrgenommen hat. Ob das nun richtig ist kann man nur entscheiden, wenn man das SPiel gesehen hat.
Fall 1 ist schon interessanter.
Sicher ist natürlich durch ein gewissen Fingerspitzengefühl hier möglich, die Situation ohne Karten zu regeln. Doch kommt es da auch auf den Spielcharakter an. Wenn sich jedesmal einer vor den Ball stellt, wäre eine gelbe Karte für B sicher die bessere Lösung um einfach zu signalsieren, " So nicht". Folglich müsste aber auch Spieler A eine gelbe sehen, da auch dieser hier zumindest unsportlich handelt. Entweder keiner oder beide...
Für Spieler A kommt sogar eine rote Karte in betracht. Das absichtliche Anschießen kann als Tätlichkeit gewertet werden, wie das beim Einwurf absichtliche Anwerfen eines Gegenspielers. Natürlich muss hier sicher auch der Spielverlauf mit berücksichtigtwerden. In einem sehr fairen Spiel wäre es sicher übertrieben, auch stellt sich die Frage wo wird der Spieler getroffen. Am Fuß ist sicher anders auszulegen als absichtlich in Bauch, Gesicht etc., sollte man als Schiri allerdings in dem Anschießen eine Verletzungsabsicht sehen, gibt es eben glatt Rot.
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