Laut Sachverhalt hat Spieler A ABSICHTLICH den Spieler B angeschossen und wollte somit keinen Pass spielen. Richtig lesen![]()
Und daraus folgt zumindest ein Unsportliches Verhalten und gegebenenfalls eine Tätlichkeit.
Laut Sachverhalt hat Spieler A ABSICHTLICH den Spieler B angeschossen und wollte somit keinen Pass spielen. Richtig lesen![]()
Und daraus folgt zumindest ein Unsportliches Verhalten und gegebenenfalls eine Tätlichkeit.
Die Frage hierbei ist doch, wie absichtlich man sowas auslegen kann. Wenn Spieler A den Spieler B so anschießt, das es aussieht, als wenn er einen Flankenball oder einen Pass hätte spielen wollen, bleibt im Endeffekt nur Gelb für B. Wenn er ihn in GEsicht oder Bauch trifft, geht er mit rot runter, ohne Diskussion.
die Frage ist ja wer hat in diesem Fall über Absicht entschieden. Ist sicherlich Auslegungssache des Schiedsrichter und dieser wird nie auf Tätlichkeit oder unsportliches Verhalten des ausführenden Spielers entscheiden, wenn es für den ausführenden Spieler möglich war einen Pass zu spielen oder den direkten Abschluss auf das Tor zu suchen, das aber von einem Gegenspieler durch blocken des Balls verhindert wurde.
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