Zitat Zitat von unikeeper Beitrag anzeigen
Laut Sachverhalt hat Spieler A ABSICHTLICH den Spieler B angeschossen und wollte somit keinen Pass spielen. Richtig lesen
Und daraus folgt zumindest ein Unsportliches Verhalten und gegebenenfalls eine Tätlichkeit.
die Frage ist ja wer hat in diesem Fall über Absicht entschieden. Ist sicherlich Auslegungssache des Schiedsrichter und dieser wird nie auf Tätlichkeit oder unsportliches Verhalten des ausführenden Spielers entscheiden, wenn es für den ausführenden Spieler möglich war einen Pass zu spielen oder den direkten Abschluss auf das Tor zu suchen, das aber von einem Gegenspieler durch blocken des Balls verhindert wurde.