Hab mal ein wenig nachgeguckt.
Originalzitat aus dem Regelwerk des DFBs:
Ein Spieler verstößt nicht gegen die Regel, wenn er in Abseitsstellung ist und über die Grenzlinien des Spielfeldes geht, um dem Schiedsrichter klar zu zeigen, dass er am Spiel nicht teilnimmt.
Wenn das Spielfeldverlassen eines solchen Spielers einen taktischen Zweck verfolgt und der Spieler unmittelbar danach wieder ins Spiel eingreift, soll der Schiedsrichter einen indirekten Freistoß verhängen, wo der Spieler ins Spielfeld zurückgekehrt ist. Der Spieler ist zu verwarnen.
Allerdings kann man dieses verschieden auslegen, weil er ja auch hinter der Linie (also außerhalb des Spielfeldes) den Ball klären kann. Folglich ist er nicht auf das Spielfeld zurückgekehrt.