Hab dazu (und auch zu der Ausgangsfrage) was gefunden. Und zwar auf der Seite des DFB sind bei den Regeln auch noch Entscheidungen des
International Football Association Board:

"Es gilt als Kontrolle des Balles durch den Torwart, wenn dieser ihn mit
irgendeinem Teil des Armes oder der Hand berührt. Zum Ballbesitz zählt es
auch, wenn der Torwart den Ball absichtlich von der Hand oder dem Arm abprallen
lässt. Hiervon ausgenommen ist der Fall, dass der Ball nach Ansicht
des Schiedsrichters zufällig vom Torwart wegspringt, zum Beispiel nach einer
Rettungsaktion."

Damit wäre die Ausgangsfrage endgültig gelöst. Und zu der Frage von Dennis d ist es aus meiner Sicht dann (wiedermal) im Ermessen des Schiedsrichters! Aber auch darüber kann man sich wohl trefflich streiten!