In allen Jugendspielen kann eine Zeitstrafe von 5 Minuten ausgesprochen werden.
Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter
Verwarnung ausgesprochen werden. Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf
Zeit oder ein zweiter Feldverweis auf Zeit in einem Spiel gegen denselben Spieler ist
unzulässig.
Endet das Spiel vor Ablauf der Zeitstrafe, so gilt die Strafe als verbüßt. An einem gegebenenfalls
stattfindenden Elfmeterschießen kann der Spieler jedoch nicht teilnehmen. Der auf Zeit des Feldes verwiesene Spieler darf nicht vor Ablauf der Zeitstrafe
durch einen Auswechselspieler ersetzt werden.
Weigert sich ein Spieler nach Ablauf der Zeitstrafe weiterzuspielen, ist er vom
Schiedsrichter wegen unsportlichen Verhaltens endgültig des Feldes zu verweisen
(rote Karte). Ein auf Zeit des Feldes verwiesener Spieler unterliegt wegen des Verweisungsgrundes
keiner weiteren Ahndung durch die Sportgerichtsbarkeit.