Naja, das ist so nicht ganz richtig. Bei Tatsachenentscheidungen kann man keinen Einspruch einlegen, da diese im Ermessen des Schiedsrichters liegt. Wir hatten aber schon einmal die Situation, dass der Torwart klar vor dem 16 Meter-Raum den Ball einem Stürmer mit der Hand vom Fuß geklaut hat und damit eine klare Torchance verhindert hat. Dies wurde auch bestraft, aber nicht einmal mit gelb sondern lediglich mit einem Freistoß. Dieses regelwidrige Verhalten (regelwidrige Verhinderung einer klaren Torchance durch Handspiel des Torwarts außerhalb des Strafraums) zieht nach DFB-Statuten eine rote Karte nach sich, die nicht gegeben wurde. Hätte der Schiedsrichter es nicht gesehen und daher nicht geahndet, hätten wir nichts machen können, aber da er ja dieses Verhalten geahnet hat mit einem Freistoß, hätten wir damit vor das Sportgericht gehen und wahrscheinlich gewinnen können.
Unser Herr Schiedsrichter kann dir das sicher genauer erklären. Ich weiß nicht, wie es in diesem Fall ist, aber ich glaube nicht, dass solch ein Verhalten in den Bereich der Tatsachenentscheidungen gehört. Dann hätte Fliegenfänger Recht, es wäre anfechtbar.