Wir haben damals von zwei ehemaligen Berliner Sportrichtern eine Einschätzung im Vorfeld eingeholt. Sie meinten, dass das, wenn richtig erläutert, eine klare Angelegenheit ist, die "in 6 von 8 Fällen zu einer Spielwiederholung" führt. Unser Vorteil war, dass der gegnerische Trainer und die gegnerische Torhüterin direkt nach dem Spiel zu Protokoll gegeben haben, dass der Verstoß sich so abgespielt hat.
Und das ist nicht so ganz richtig, Spideratze, das ist es nämlich nichtEs ist eine Tatsachenentscheidung, wenn der Schiedsrichter nicht sieht, dass die Torhüterin außerhalb des Strafraums ist. Sieht er dies aber, trägt die Spielsituation auch danach so vor und bewertet dieses Vergehen (das mit einer roten Karte als Bestrafung um Regelwerk vermerkt ist) mit keiner Karte, dann ist dies keine Tatsachenentscheidung mehr. Beide Mannschaften wollten damit vor das Sportgericht, da es um ein Abstiegsduell ging und keiner von Beiden mit dem 1:1 zufrieden war. Außerdem spielte sich die Situation in der 5. Minute ab und wenn dann die einzige Torhüterin vom Feld fliegt, hat das gravierende Auswirkungen auf den Spielverlauf. Das alles sind Umstände, die eine Entscheidung zu unseren Ungusten beim Sportgericht unterstrichen hätten. Leider gab es in meinem alten Verein Dispute zwischen meinem Ex-Trainer und dem Vorstand (was letztendlich auch zum Weggang meiner ganzen Mannschaft führte), in denen der Vorstand ihm einfach "eins auswischen wollte", in dem er den Gang vor das Sportgericht nicht zu ließ. Allgemein waren die 1. Frauen in meinem alten Verein nichts wert. Deswegen kam es zu keinem Einspruch
Sonst könnte ich dir natürlich das Ergebnis des ganzen sagen...
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Sonst könnte ich dir natürlich das Ergebnis des ganzen sagen...
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