Keine Regelfrage, aber dafür eine klare Antwort vom Oberlandesgericht München zum Thema Notbremse:
Die "Notbremse" beim Fußball ist ein grobes Foul und begründet im Verletzungsfall Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Verletzt ein Fußballspieler einen anderen während eines Spiels durch einen schuldhaften Regelverstoß, ist er dem Verletzten (hier: kompletter Bruch des Schien- und Wadenbeins mit Durchtrennung eines Nervenstrangs) zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet. Die Grenze zwischen noch gerechtfertigter Härte zu Unfairness ist überschritten bei einem nicht mehr zu rechtfertigenden, groben Foul, das regelmäßig dann vorliegt, wenn eine vermeintliche klare Torchance durch ein absichtliches Foul, zum Beispiel durch das Hineingrätschen unter Treffen des Beines des gegnerischen Spielers ohne eine Chance auf das Spielen des Balles, verhindert wird.
Das Urteil im Volltext
Sollte man wissen....![]()