Nun, es stimmt schon, dass es keine Regelung (mehr) gibt, die die Stollenlänge vorschreibt. Früher waren es 19 mm. Heute ist es so, dass alle Stollen, die im Handel erhältlich sind nicht länger als 17 mm sind (in der Regel) und so sieht sich der Schiedsrichter die Stollen meist nicht wegen der Länge sondern wegen ihrer Beschaffenheit an. Das heißt, dass er prüft, ob sie scharfe Kanten haben oder dergleichen, so dass sie eine Gefahr darstellen könnten.