Das sagt der DFB dazu
§ 32
Spielkleidung
Die Mannschaften müssen in der gemeldeten Spielkleidung antreten. Wenn
zwei Mannschaften die gleiche oder nach Ansicht des Schiedsrichters eine
nicht genügend unterschiedliche Spielkleidung haben, so muss die Gastmannschaft
die Kleidung wechseln. Die Torhüter müssen eine Spielkleidung
tragen, die sie in der Farbe von den anderen Spielern und vom Schiedsrichter
deutlich unterscheidet.
Bei Spielen auf neutralem Platz sollen sich die Vereine rechtzeitig über die
Spielkleidung einigen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Los,
notfalls am Spieltag durch den Schiedsrichter.
Ersatz-Spielkleidung ist bereitzuhalten; dies gilt auch bei Auswärtsspielen. Die
Ersatz-Spielkleidung (Trikot, Hose, Strümpfe) muss sich in der Farbe deutlich
von der normalen Spielkleidung unterscheiden, dies gilt auch für die Ersatz-
Torwart-Kleidung.
Im Übrigen gelten die allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit
und Ausgestaltung der Spielkleidung.





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