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Thema: Regelfragen

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  1. #1
    torwart.de-Team Avatar von Schnapper82
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    Interessante Situation heute bei unserem Spiel.
    Elfmeter gegen uns. Ich stehe noch gar nicht richtig, da noch kein Pfiff ertönte. Der Spieler läuft an und eine halbe Sekunde bevor der Spieler den Ball berührt, pfeifft die Schiedsrichterin.
    Der Ball geht rein und sie gibt den Treffer.
    Meiner Meinung nach falsch, da der Ball noch nicht frei war.
    Sie sagte, es sei im Ermessensspielraum des Schiedsrichters.
    In stillem Gedenken an Spideratze und Robert Enke.
    Lasst uns rausgehen und Bälle fangen, Spiele gewinnen und was noch viel wichtiger ist:
    Lasst uns jede Sekunde des Lebens leben und geniessen - nichts ist für immer ! ! !

  2. #2
    Blickfeld Avatar von NicKühni
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    So ich habe jetzt auch mal ne Frage!

    Wir hatten heute ein Spiel, gegen eine Mannschaft (TSV Donndorf), die mit einem anderen Verein (ASV Oberpreuschwitz, mein Ex-Verein) in dieser Saison eine Kooperation in der B-Jugend hat (Oberpreuschwitz hat selbst keine B gestellt, aber die Spieler nach Donndorf geschickt)! Ab nächster Saison nennen sich diese beiden Vereine JFG Bayreuth-West.

    Wir haben heute in Donndorf gespielt, und der Schiedsrichter der uns gepfiffen hat, war von keinem geringeren Verein, als dem ASV Oberpreuschwitz. In manchen Situationen, hat er echt einen Schei** zusammengefpiffen.

    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das ganze zulässig ist, dass dieser Schiedsrichter pfeiffen darf?

  3. #3
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    Avatar von Believer
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    Rechtlich ist das schon zulässig, meiner Meinung nach... Ich denke nicht, dass Kooperationen solche Ansetzungen beeinflussen. Nur Spielgemeinschaften oder ähnliches sind da aussagekräftig. Manchmal auch der Werdegang des Schiedsrichters. Soll heißen, dass er kaum ein Spiel, an dem sein ehemaliger Verein teilnimmt, pfeifen können wird.

    Trotzdem beweist der Schiedsrichteransetzer mit dieser Entscheidung bei eurem Spiel nicht gerade Fingerspitzengefühl. Ich nehme an, du spielst auch B-Jugend?
    "Bangerang"

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  4. #4
    Blickfeld Avatar von NicKühni
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    Zitat Zitat von Believer Beitrag anzeigen
    Rechtlich ist das schon zulässig, meiner Meinung nach... Ich denke nicht, dass Kooperationen solche Ansetzungen beeinflussen. Nur Spielgemeinschaften oder ähnliches sind da aussagekräftig. Manchmal auch der Werdegang des Schiedsrichters. Soll heißen, dass er kaum ein Spiel, an dem sein ehemaliger Verein teilnimmt, pfeifen können wird.

    Trotzdem beweist der Schiedsrichteransetzer mit dieser Entscheidung bei eurem Spiel nicht gerade Fingerspitzengefühl. Ich nehme an, du spielst auch B-Jugend?
    Mich nervt es nur, dass er an manchen Stellen sehr gegen uns gepfiffen hatte, er trägt aber keine Schuld an dem Unentschieden! Ich wollte nur rein Interessehalber wissen, ob das zulässig ist!

    Ja ich spiele zweites Jahr B-Jugend, (Jahrgang 93).

  5. #5
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    Schiedrichter sind doch grundsätztlich neutral

    also in der Buli und co wird drauf geachtet das der Schiri woanders herkommt.
    Aber ob das Festgeschrieben das er woanders herkommen muss????

    Aber eventuell ist ja eurem Staffelleiter durchgerutscht weil er nicht an die Kooperation gedacht hat??

    Schön ist es nicht, weil wirft immer ein komisches Bild.

    Sag nur Inter-Barca, wo der Schiri portogise war, so wie Morinho und nach dem Spiel ja auch zig Entscheidungen angfochten wurden.

  6. #6
    Sina
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    Ich hätte da auch eher nochmal ne grundsäzliche Frage.
    Wir haben in den letzten Spielen (abgesehen von unsere nicht unbedingt überragenden Leistung) etwas Pech mit den Schiedsrichtern + Gespann gehabt.
    Jetzt war es bei einem Spiel so, das die Schiedsrichterin das komplette gegnerische Team mit Namen begrüßte und wir das Spiel aufgrund eines unberechtigten Elfmeters verloren.
    Um so etwas in Zukunft zu umgehen, wollte ich wissen, ob ich in solchen Fällen einen Befangenheitsantrag stellen kann und an wen ich den nofalls zu schicken habe?

  7. #7
    Torwarttalent Avatar von Brick
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    Zitat Zitat von Sina Beitrag anzeigen
    Ich hätte da auch eher nochmal ne grundsäzliche Frage.
    Wir haben in den letzten Spielen (abgesehen von unsere nicht unbedingt überragenden Leistung) etwas Pech mit den Schiedsrichtern + Gespann gehabt.
    Jetzt war es bei einem Spiel so, das die Schiedsrichterin das komplette gegnerische Team mit Namen begrüßte und wir das Spiel aufgrund eines unberechtigten Elfmeters verloren.
    Um so etwas in Zukunft zu umgehen, wollte ich wissen, ob ich in solchen Fällen einen Befangenheitsantrag stellen kann und an wen ich den nofalls zu schicken habe?
    Wenn muss das euer Abteilungsleiter machen und an das Sportgericht schreiben. Das bringt aber eigentlich nichts, weil das Sportgericht den Schiedsrichtern in solchen Fällen den Rücken freihält, außer es fällt etwas sehr ungewöhnliches vor. (3 Platzverweise für den Gegner 4 Elfmeter für die andere Mannschaft etc.)
    Aber ein fragwürdiger oder aus eurer Sicht unberechtigter Elfmeter ist kein Grund ein Spiel zu wiederholen.
    Dass die Spieler der anderen Mannschaft mit Namen begrüßt werden, ist halt ungeschickt und verursacht dann einen besonders kritischen Blick auf die Schiedsrichterentscheidungen, aber wenn man sich kennt, ist das immer eine blöde Situation.

  8. #8
    torwart.de-Team
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    Avatar von Meister
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    Zitat Zitat von Sina Beitrag anzeigen
    Ich hätte da auch eher nochmal ne grundsäzliche Frage.
    Wir haben in den letzten Spielen (abgesehen von unsere nicht unbedingt überragenden Leistung) etwas Pech mit den Schiedsrichtern + Gespann gehabt.
    Jetzt war es bei einem Spiel so, das die Schiedsrichterin das komplette gegnerische Team mit Namen begrüßte und wir das Spiel aufgrund eines unberechtigten Elfmeters verloren.
    Um so etwas in Zukunft zu umgehen, wollte ich wissen, ob ich in solchen Fällen einen Befangenheitsantrag stellen kann und an wen ich den nofalls zu schicken habe?
    Wie Brick bereits geschrieben hat, macht so ein Antrag wenig Sinn.
    Du wirst damit niemals Erfolg haben und es entstehen nur Kosten. Es macht nur dann Sin so einen Antrag zu stellen, wenn man klare Beweise hat, dass etwas falsch gelaufen ist, ansonsten wird der Schiedsrichter immer Recht bekommen.
    "Das ganze Stadion wird gegen uns sein. Ganz Deutschland wird gegen uns sein. Etwas Schöneres gibt es gar nicht."
    Oliver Kahn

  9. #9
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    Zitat Zitat von NicKühni Beitrag anzeigen
    So ich habe jetzt auch mal ne Frage!

    Wir hatten heute ein Spiel, gegen eine Mannschaft (TSV Donndorf), die mit einem anderen Verein (ASV Oberpreuschwitz, mein Ex-Verein) in dieser Saison eine Kooperation in der B-Jugend hat (Oberpreuschwitz hat selbst keine B gestellt, aber die Spieler nach Donndorf geschickt)! Ab nächster Saison nennen sich diese beiden Vereine JFG Bayreuth-West.

    Wir haben heute in Donndorf gespielt, und der Schiedsrichter der uns gepfiffen hat, war von keinem geringeren Verein, als dem ASV Oberpreuschwitz. In manchen Situationen, hat er echt einen Schei** zusammengefpiffen.

    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das ganze zulässig ist, dass dieser Schiedsrichter pfeiffen darf?
    Zulässig ist das schon.
    Das war bei mir schonmal nicht anders. Unsere Jugendmanschaften haben auch eine Spielgemeinschaft. Sie nennt sich JFC Kaspel. Diese besteht aus mehreren Vereinen, unter anderem meinem Vereinm dem VfL Borsum.
    Wenn der Schiedsrichteransetzer jetzt sieht, dass ich für Borsum pfeiffe, und nicht für Kaspel, was aber eigtl das gleiche ist, setzt er einen trotzdem an.
    Da die Ansetzer meisstens sejr viel zu tun haben, merken sie nämlich nicht, welcher Verein zu welcher Spielgemeinschaft gehört.

    Deswegen sollte ich schon des öfteren mal Spiele meines Vereins pfeiffen, die ich dann aber auch abgesagt habe, da mein Bruder dort auch spielt.

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