Rechtlich ist das schon zulässig, meiner Meinung nach... Ich denke nicht, dass Kooperationen solche Ansetzungen beeinflussen. Nur Spielgemeinschaften oder ähnliches sind da aussagekräftig. Manchmal auch der Werdegang des Schiedsrichters. Soll heißen, dass er kaum ein Spiel, an dem sein ehemaliger Verein teilnimmt, pfeifen können wird.

Trotzdem beweist der Schiedsrichteransetzer mit dieser Entscheidung bei eurem Spiel nicht gerade Fingerspitzengefühl. Ich nehme an, du spielst auch B-Jugend?