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Thema: Regelfragen

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  1. #1
    Felix_2
    Gast

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    Wenn du eine Sonderberechtigung hast darfst du auch im Herren bereich spielen. Das heißt es gibt keine A-Jugend bei euch, oder du hast ein Atest vom Arzt das du im Herren bereich Spielen darfst. Also so ist das bei uns, weil ich habe mit 18 schon Senioren gespielt. Es gab keine A-jugend bei mir in der Nähe.
    Geändert von Felix_2 (07.07.2010 um 16:28 Uhr)

  2. #2
    Amateurtorwart Avatar von schnitzi_92
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    Zitat Zitat von immo0610 Beitrag anzeigen
    Wenn du eine Sonderberechtigung hast darfst du auch im Herren bereich spielen. Das heißt es gibt keine A-Jugend bei euch, oder du hast ein Atest vom Arzt das du im Herren bereich Spielen darfst. Also so ist das bei uns, weil ich habe mit 18 schon Senioren gespielt. Es gab keine A-jugend bei mir in der Nähe.
    Ich hab eben gehört, dass eingeführt wurden, dass man ohne Sondergenehmigung spielen darf, da das immer so viel Aufwand für den Verband war. Deshalb wurde diese Regel eingeführt... Wo kommst du her? aus Bayern?
    In gedenken an Robert Enke...

  3. #3
    Felix_2
    Gast

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    Zitat Zitat von schnitzi_92 Beitrag anzeigen
    Ich hab eben gehört, dass eingeführt wurden, dass man ohne Sondergenehmigung spielen darf, da das immer so viel Aufwand für den Verband war. Deshalb wurde diese Regel eingeführt... Wo kommst du her? aus Bayern?
    Also ich weiss es nicht genau, bei uns ist jetzt einer der ist 18 geworden und muss ne Sondergenehmigung vorlegen. Ich komme aus Rheinland-Pfalz

  4. #4
    Amateurtorwart
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    im Saarland darf man in dem Jahr im Herrenbereich spielen, in dem man 18 wird.
    Also ein Spieler des Jahrgangs 1993 darf ab 01.01.2011 im Herrenbereich spielen

    Das ist aber in allen Verbänden anders geregelt

  5. #5
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    Avatar von Stetti
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    Zitat Zitat von Torwart1 Beitrag anzeigen
    Das ist aber in allen Verbänden anders geregelt
    Richtig, das ist der Punkt!

    In NRW, bzw. zumindest im FVM, darf man als älterer Jahrgang A-Jugend für die 1. Mannschaft reklamiert werden und dann dort auch spielen, jedoch nur für die 1. Mannschaft. Als jüngerer Jahrgang A-Jugend darf man dann in der 1. Mannschaft spielen, wenn man von einem Arzt die Bescheinigung dazu erhält, x (3 oder 5 oder so?) Jahre im Verein ist und dieser keine A-Jugend-Mannschaft gemeldet hat.

    Angaben ohne Gewähr - ich glaube aber, dass es so stimmt.

  6. #6
    Torwarttalent Avatar von Brick
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    Für Bayern gilt:
    http://www.bfv.de/cms/seiten/1189_3029.html

    Wenn du 18 bist, darfst du in jedem Fall in den Seniorenmannschaften spielen.

    Wo hast du die Regel genau her? Gib mal bitte einen Link dazu.

  7. #7
    Amateurtorwart Avatar von schnitzi_92
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    Zitat Zitat von Brick Beitrag anzeigen
    Für Bayern gilt:
    http://www.bfv.de/cms/seiten/1189_3029.html

    Wenn du 18 bist, darfst du in jedem Fall in den Seniorenmannschaften spielen.

    Wo hast du die Regel genau her? Gib mal bitte einen Link dazu.

    http://www.bfv.de/cms/seiten/1192_5398.html

    unter §4 (1)....
    In gedenken an Robert Enke...

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