http://www.dfb.de/fileadmin/user_upl..._2010_2011.pdf
Seite 86:
Der Torhüter hält den Ball in den Händen, wenn er
- den Ball mit beiden Händen festhält oder ihn mit einer Hand gegen eine Oberfläche hält (z. B. amBoden, gegen den eigenen Körper),
- den Ball in der ausgestreckten offenen Hand hält,
- den Ball auf den Boden prellt oder ihn in die Luft wirft.
Hat der Torhüter den Ball mit seinen Händen in Besitz gebracht, darf er von einem Gegenspieler nicht angegriffen werden.
...
Der Torhüter ist im Besitz des Balls, wenn er ihn irgendwie mit der Hand oder dem Arm berührt. Dies gilt nicht, wenn der Ball zufällig vom Torhüter
wegspringt, z. B. nach einer Parade.
Als Ballbesitz durch den Torhüter gilt auch, wenn der Torhüter den Ball absichtlich von der Hand oder vom Arm abprallen lässt.