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Thema: Regelfragen

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  1. #1
    Amateurtorwart Avatar von Tomfon
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    Ok, doch noch diffiziler^^
    Hier die Bestimmungen in Sachsen-Anhalt;
    § 5 Spielberechtigung von Spielern innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins/Abteilung
    1. Ein Spieler einer unterklassigen Mannschaft kann ohne Wartefrist in einer höherklassigen Mannschaft seines
    Vereins zum Einsatz kommen.
    2. Nach jedem Einsatz eines Spielers in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft ist ein Mitwirken in
    einem Pflichtspiel in einer unterklassigen Mannschaft seines Vereins erst nach einer Wartefrist von 2 Tagen
    möglich.
    3. Für die letzten vier Spieltage des gültigen Rahmenterminplanes gilt jedoch für alle Vereine, dass nach einem
    Einsatz eines Spielers in einer höherklassigen Mannschaft seines Vereins ein Einsatz in einer unterklassigen
    Mannschaft seines Vereins erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen (Land) bzw. fünf Tagen (Kreis) möglich
    ist. Dies gilt auch für in dieser Zeit und nachfolgend stattfindende Pflichtspiele.
    4. Die Wartefrist entfällt generell für den Einsatz in Freundschaftsspielen und für Spieler, die am 01.07. das 23.
    Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    5. Der Tag nach dem Spiel ist der erste Tag der Wartefrist, auch wenn danach eine Spielpause oder Spielsperre
    folgt.
    6. Zur Einhaltung der Regeln der sportlichen Fairness sind in Pflichtspielen ( siehe § 14 SpO ) unterklassiger
    Mannschaften nicht mehr als 3 Spieler aus höherklassigen Mannschaften einzusetzen.
    Spieler höherklassiger Mannschaften in diesem Sinne sind Spieler, die mindestens 50 % der Pflichtspiele des
    laufenden Spieljahres in höherklassigen Mannschaften zum Einsatz kamen. Für Spieler, die in der
    Wechselperiode II zum Verein wechseln, werden die Pflichtspiele im Sinne dieser Regel gezählt, die ab
    dem Beginn der Spielberechtigung für den Verein zur Austragung gelangen.
    Fällt ein Verein in Insolvenz (§ 22a) und bestimmt das zuständige Organ des FSA die sofortige
    Beendigung des Spielbetriebes, dürfen die Spieler der von diesem Beschluss betroffenen Mannschaft
    des Vereins mit dem folgenden Pflichtspiel in der unterklassigen Mannschaft eingesetzt werden. Erringt
    diese Mannschaft einen zum Aufstieg oder zur Teilnahme am Landespokal berechtigten Platz, ist der
    Verein hiervon ausgeschlossen und der Nächstberechtigte kann dieses Recht wahrnehmen.

  2. #2
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    @ Tomfon: Lag ich ja doch nicht so falsch. ^^

    Wieht es denn bei euch in Sachsen aus?

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