An der "Spielentscheidung durch Schüsse von der Strafstoßmarke" darf jeder Spieler Teilnehmen, welcher zum Zeitpunkt des Spielendes spielberechtigt war. Ein Spieler der auf Grund einer Zeitstrafe zum Zeitpunkt des Spielendes noch "draußen sitzt", hat bekanntlich kein Spielrecht. Demzufolge ist ihm auch die weitere Teilnahme versagt.
vgl. DFB Regelheft S.112: "Mit Ausnahme des geschilderten Falls dürfen nur Spieler zum Elfmeterschießen antreten, die sich am Ende des Spiels, einschließlich einer etwaigen Verlängerung, im Spiel befanden."




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