Vielen Dank für die nützlichen Antworten!
Mir wurde gesagt, weiß jetzt auch nicht ob das stimmt.... das wenn ein Amateurspieler vom Verein rausgeworfen wird, zusätzlich die normalen Wechselsperren absitzen muss. Nicht so ist es bei Vertragsamateuren, dann ist der Spieler sofort einsetzbar.
Bei Wohnortwechsel hab ich mich mal genauer schlau gemacht: Ist es einem Spieler nicht mehr zuzumuten, die Strecke zu seinem alten Verein zu bewältigen und findet er vor Ort (also an seinem neuen Wohnort) einen Verein, so ist er dort sofort spielberechtigt. Jetzt kommt natürlich die Frage: "Was gilt als zumutbar???" 50km? 100 km? 20km schon, wenn er keinen Führerschein hat und mit dem Taxi zum Training oder Spiel fahren müsste? - Da gab es leider keine konkreten Angaben.

Interessant dürfte ein genereller Punkt sein: Bis zum 31. August ist jeder Spieler sofort ohne Wechselsperren spielberechtigt, wer bei seinem neuen Verein einen Vertragsamateur- Vertrag unterschreibt! Natürlich darf er, so glaube ich mal, keinen vorherigen besessen haben.

Dennoch vielen Dank für die Antworten.