hey.....
hab da mal ne rechtliche frage, da ich mit nem kollegen drüber diskutiert hatte. als profi hat man ja nen befristeten vertrag, an dessen ende man ablösefrei wechseln kann. in den unteren liegen wird man higegen fest an den verein gebunden und kann nur mit dessen zustimmung bzw. gegen ablösezahlung ohne sperre wechseln. ist dies nach dem bossmann urteil überhaupt noch rechtens? oder könnte man dort auch seine freigabe erstreiten, was meint ihr?