Also Heiksen hat da schon recht.
Gerade der Kinderschänder-Vergleich ist totaler Humbug. Ohne Quelle sollen doch solche Behauptungen, dass Kinderschänder mit weniger davon kommen nicht aufgestellt werden. Das ist dann Bild-Zeitung-Argumentation.
Meiner Meinung nach ist das Urteil hart, aber vertretbar. Bandenmäßiger Betrug ist kein Kavaliersdelikt. Immerhin ist bei den Lottogesellschaften und den betroffenen Vereinen Schaden in Millionenhöhe entstanden.




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