@Hennel
Zu allererst sollte man in diesem Forum immer die Form wahren. Wenn du so mit den Leuten diskutierst, wirst du es nicht weit bringen, weder im Sport, noch im Beruf.
Solange du kein Beispiel nennen kannst und alles nur vom Hörensagen schreibst, akzeptiere ich das nicht als Quelle.
Die Mindeststrafe für "Kinderschändung", also schwere körperliche Gewalt gegen einen Minderjährigen in Tateinheit mit sexuellen Handlungen, liegt übringens bei fünf Jahren.
Nachricht bearbeitet (11-21-05 11:47)




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