In dem Zusammenhang ist aber nun, wie ich finde, unglücklich, dass die "Kooperationsbereitschaft" Herrn Hoyzers zur Aufklärung und auch das Geständnis eher straffördernd als -mildernd war, wogegen den Mitangeklagten, die schwiegen bzw. alles abstritten, das als "gutes Recht" zugebilligt wurde und die Strafen unter dem blieben, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Das ist, IMO, aber das falsche Signal. Das gilt grundsätzlich, nicht nur im Schiri-Prozess. Wenn der Geständige höhere Strafen erhält als gefordert und der, "Unkooperative" besser wegkommt, wird in Zukunft evtl. niemand mehr etwas sagen und die Aufklärung von Fällen könnte dadurch bestimmt erschwert werden. Oder etwa nicht ?

Das heißt jetzt aber nicht, dass ich finde, jemand wie Herr Hoyzer solle nicht gebührend bestraft werden.

Grüße aus der schönen Pfalz