Beim Händler kannst du ihn nicht umtauschen, da du den Handschuh ja quasi durch Eigenverschulden kaputt gemacht hast.Zitat von fcb1
Es wäre möglich, wenn der Handschuh noch im Zustand wäre, als er dir verkauft wurde. Dann muss der Verkäufer dir ein Rückgaberecht (glaube 3 Wochen) geben, auch wenn er dazuschreibt, dass er es nicht tut.
Den Handschuh bei Reusch einzutauschen könnte vll. gehen, auch ohne Quittung. Schreib einfach mal den Kundenservice von Reusch an.