Wenn die Heimmannschaft nicht antritt und der Gegner ist schon dort, muss das Heimteam dem Auswärtsteam die Fahrtkosten erstatten. Die Strafe vom Sportgericht gibts dann später noch obendrauf, aber die wird ja nicht an den Gegner gezahlt, sondern an den Verband. So ists zumindest bei uns in Bayern.




Zitieren