Nein, die Schiedsrichterentscheidung gilt als Tatsachenentscheidung, sofern der Schiedsrichter sie gesehen und für sich bewertet hat.
D.h. wenn er gesehen hat, dass du den Ball aufgenommen hast, aber es so empfunden hat, als wäre es im Strafraum gewesen, so gilt das als Tatsachenentscheidung und kann nicht nachträglich bestraft werden.
Wenn der Schiedsrichter es allerdings nicht wahrgenommen hat, weil er vll. weggeguckt hat oder so, dann kann das nachher per Videobeweis oder sonstiges angefechtet werden, was auch nicht unbedingt heißt, dass das Spiel dann annuliert wird oder es sonstige Konsequenzen haben wird, aber hohe Verfahrenskosten nach sich zieht und im Amateuerbereich nur sehr selten angewendet wird.
M.f.G.
Stetti