Habe da jetzt nicht so die fachspezifische Ahnung, aber wann es eine Abmahnung gibt, steht nicht in einem Vertrag. Abgemahnt werden kannst du z.B. dann, wenn du dem Ansehen deines Arbeitgebers in der Öffentlichkeit schadest. In einem Betrieb, in dem ich mal nebenbei gejobbt hatte, gab es mal eine Abmahnungswelle, weil Angestellte eine StudiVZ-Gruppe über die Firma gegründet hatten, deren Name den AG nicht unbedingt in ein gutes Licht stellte (Irgendwas mit "Firma-XY-Sklaven").
Wenn du z.B. auf einem öffentlichen Termin mit deinem Arbeitgeber (eine Messe z.B.) ein unangemessenes Verhalten zeigst, kann das auch ein Grund zu einer Abmahnung sein. Natürlich ist es eine etwas krasse Auslegung, den Genuss von "2-3 Bierchen" bei einem Handballspiel als imageschädigendes Verhalten abzumahnen. Aber das hängt natürlich auch davon ab, was genau vorgefallen ist (Hat er einfach 2-3 Bier getrunken oder eins nach dem anderen weggezogen? Hat er im Zuge dessen irgendjemanden angemacht, angepöbelt oder sonstwas? etc...) und was intern abgesprochen war (1-2 Bier bei einem Handballspiel sind ja sicherlich zu tolerieren, aber es sollte sich da natürlich keiner "betrinken").




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