
Zitat von
nik1904
Vorsicht, Mondy! Ich habe das nicht umsonst so zurückhaltend geschrieben. Denn es stand Aussage gegen Aussage. Das Urteil wurde dann gesprochen, weil Weidenfeller nur für eine Aussage belangt wurde, die "herabwürdigend und verunglimpfend" (Zitat der Urteilsbegründung) war, nicht aber für eine "rassistische". Offenbar soll Weidenfeller die Begriffe "Schwules Schwein" oder "Schwabbelschwein" zugegeben haben. Und das Szenario hat einen sehr faden Beigeschmack, weil es nicht dazu passt, wie extrem Asamoah sofort auf die Beleidigung reagiert hat.
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