Hallo Fußballfreunde,
hier ein Zitat aus http://www.dfb.de/schiedsrichter/akt...allregeln-1298
"Mit dem Torwart ist auch zweifelsohne der Begriff „Rückpass“ verbunden. Gemeint ist damit das Verbot, einen Ball, der dem Torwart absichtlich von einem Mitspieler mit dem Fuß zugespielt wird, in die Hand zu nehmen. Zunächst gilt es klarzustellen, dass der Torwart nicht direkt angespielt werden muss. Wird der Ball beispielsweise neben das Tor gespielt, so dass der Torwart zum Ball laufen muss, darf er ihn dennoch nicht in die Hand nehmen. Auch ist es völlig unerheblich, ob der Ball tatsächlich zurück oder vielleicht auch nach vorn gespielt wird. Insofern ist der Begriff „Rückpass“ etwas irreführend. Besser ist es, von einem unerlaubten Zuspiel zu sprechen. Alles unterhalb des Knöchels gilt als Fuß. Einen Ball, der einem Torwart also mit dem Schienbein zugespielt wird, darf dieser ungestraft in die Hand nehmen. Benutzt der Mitspieler des Torwartes jedoch einen Trick, der die Umgehung dieser Regelbestimmung zum Ziel hat, indem er sich beispielsweise den Ball mit dem Fuß hochnimmt und ihn dann per Kopf zum Torhüter spielt, ist dies eine Unsportlichkeit und muss vom Schiedsrichter mit einer Verwarnung bestraft werden - ganz gleich, ob der Torwart den Ball letztlich überhaupt in die Hand nimmt oder nicht. Ansonsten wird auch ein „Rückpass“ mit einem indirekten Freistoß bestraft. Dies gilt auch, wenn der Ball bei einem Einwurf direkt zum eigenen Torhüter geworfen und von diesem in die Hand genommen wird."
Ich tendiere auch zu Nein.
Wichtiger (In Bezug zu Steffen) ist eher die Tatsache das der Fuß unterhalb des Knöchels beginnt (zumindest Regeltechnisch) und somit Alles überhalb legal ist.