Hi,
habe schon Antwort erhalten, nachdem ich das Kontaktformular auf der Seite des Fußballverbandes Mittelrhein mit meinem Anliegen ausgefüllt habe.
Bin dann auf folgende Satzungen und Ordnungen verwiesen worden:

(...) Erfolgt die Abmeldung zwischen dem 01. Juli eines Jahres und dem 30. April des folgenden Jahres und stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, so erhält der Spieler/die Spielerin eine Spielberechtigung für Pflichtspiele des aufnehmenden Vereins nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Tag der Abmeldung.

Stimmt der abgebende Verein einem Wechsel nicht zu, erhält der Spieler/die Spielerin eine Spielberichtigung für Pflichtspiele nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Tag der Abmeldung.(...)
Also würde ich 3 Monate gesperrt werden, wenn der Verein die Freigabe erteilt, wenn nicht, dann sogar 6 Monate. Allerdings gilt das ab dem Tag der Abmeldung und nicht, wie ich dachte, nach dem letzten Pflichtspiel für den Verein.
Für Freundschaftsspiele bin ich natürlich nicht gesperrt.

Nachzulesen hier (§12):
http://www.wflv.de/fileadmin/downloa.../ar-h-jspo.pdf

Also werde ich jetzt schnellstmöglich das Probetraining absolvieren und falls es mir gut gefällt, dann werde ich alles schnellstmöglich abwickeln um dann möglichst bald wieder zu spielen.