Hi,
habe schon Antwort erhalten, nachdem ich das Kontaktformular auf der Seite des Fußballverbandes Mittelrhein mit meinem Anliegen ausgefüllt habe.
Bin dann auf folgende Satzungen und Ordnungen verwiesen worden:
Also würde ich 3 Monate gesperrt werden, wenn der Verein die Freigabe erteilt, wenn nicht, dann sogar 6 Monate. Allerdings gilt das ab dem Tag der Abmeldung und nicht, wie ich dachte, nach dem letzten Pflichtspiel für den Verein.(...) Erfolgt die Abmeldung zwischen dem 01. Juli eines Jahres und dem 30. April des folgenden Jahres und stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, so erhält der Spieler/die Spielerin eine Spielberechtigung für Pflichtspiele des aufnehmenden Vereins nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Tag der Abmeldung.
Stimmt der abgebende Verein einem Wechsel nicht zu, erhält der Spieler/die Spielerin eine Spielberichtigung für Pflichtspiele nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Tag der Abmeldung.(...)
Für Freundschaftsspiele bin ich natürlich nicht gesperrt.
Nachzulesen hier (§12):
http://www.wflv.de/fileadmin/downloa.../ar-h-jspo.pdf
Also werde ich jetzt schnellstmöglich das Probetraining absolvieren und falls es mir gut gefällt, dann werde ich alles schnellstmöglich abwickeln um dann möglichst bald wieder zu spielen.