Solange keine Ablösesumme gezahlt oder die Freigabe "kostenlos" erteilt wird, ist man erst 6 Monate nach dem letzten Pflichtspieleinsatz für einen anderen Verein spielberechtigt. Egal ob im Winter oder im Sommer.
Der Unterschied zwischen den beiden Wechselfristen ist, dass die Ablösesumme im Sommer festgelegt und im Winter frei verhandelbar ist.




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