(Klugscheißmodus an)
Ein "unangenehm" reicht für eine Körperverlezung vollkommen aus. Unangenehm - Ekel - Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens = Körperverletzung. Da spielt es keine Rolle ob der Becher aus Hartplastik war oder es sich um einen "Wabbelbecher" handelt. Davon mal abgesehen hat der "Werfer" mit ziemlicher Sicherheit nicht darüber nachgedacht, ob oder welche Verletzungen die Materialeigenschaften seines Wurfgeschosses nach sich ziehen können, nimmt aber etwaige Folgen billigend in Kauf bzw. sind sie ihm letztendlich egal.
Ähnliches gilt für ein Treten gegen eine Türe aus Frust heraus. Fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht. Hier kann man aber mit Sicherheit auch nicht mehr von Fahrlässigkeit sprechen, falls die Türe kaputt gehen sollte. Es wird vorsätzlich gegen eine Türe getreten und ein etwaiger Schaden wird billigend in Kauf genommen und es handelt sich nicht um eine fahrlässige Handlung.
(Klugscheißmodus aus)
Ich bin auch der Meinung, dass der/ein Becherwurf hier durchaus seine Berechtigung in der Aufzählung hat.
Zurück zum Thema, die Ohrfeige gegen Neuer ist weder nachvollziehbar, noch tolerierbar oder sonst irgendwie schön- oder kleinzureden. Keinerlei Verständnis von meiner Seite für solche Aktionen.