Ausserdem soll und darf es bei diesen Urteilen nicht um den Verein gehen, sondern immer um den Spieler; es wäre für mich unterträglich, wenn es beim Strafmass eine Rolle spielen würde, zu welchem Verein der Spieler gehört. Letztendlich ist es auch die Aufgabe des Vereins für die Disziplin seiner Spieler zu sorgen, denn nur wenn sich die Vereine - um eigenen Schaden abzuwenden - ein derartiges Verhalten ihrer Spieler nicht bieten lassen, besteht die Möglichkeit, dass solche Aktionen die Ausnahme bleiben.
Indem der Spieler eine Unsportlichkeit begeht schadet er seinem Verein; die Höhe des Schadens bestimmt der DFB, aber die Verantwortung liegt einzig und allein beim Spieler.