18.12.1926

Das Schmutz- und Schundgesetz war ein Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Schriften, der so genannten Schundliteratur.

Zur Durchsetzung des Gesetzes wurde die Ordentliche Prüfstelle für Schund- und Schmutzschriften eingerichtet. Diese entschied darüber, welche Werke auf der „Liste der Schmutz- und Schundschriften“ geführt wurden. Das Gesetz verbot den Verkauf von Schriften, die auf dieser Liste indiziert waren – dazu gehörten insbesondere Groschenhefte und erotische Literatur – an Personen unter 18 Jahre. Verstöße gegen das Gesetz wurden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Historie

Mit Gründung der Weimarer Republik eskalierte der bereits im Kaiserreich herrschende Streit darüber, ob und inwieweit der Staat zu entscheiden hätte, welche Medien (Schriften, Bilder, Filme, Theaterstücke) der Bevölkerung und insbesondere auch der Jugend zugänglich sein dürften. Während SPD, DDP und auch die link***tremen Parteien (USPD, später KPD) sich gegen staatliche Eingriffe aussprachen, forderten insbesondere ZENTRUM und DNVP, aber auch die rechtsliberale DVP, einen „Schutz vor der Volksverwüstung schlimmster Art“, wie der evangelische Pastor und DNVP-Reichstagsabgeordnete Reinhard Mumm freizügige Filme nannte..........
http://de.wikipedia.org/wiki/Schmutz-_und_Schundgesetz


Die selben Argumente wie vor 80 Jahren.