,,6. Spielen unterer Mannschaften in Wertung (bei A-, B- und C-Jugend)
Bei Spielen unterer A-, B- und C-Jugendmannschaften in Wertung sind die Bestimmungen des
§14(1) der Jugendordnung zu beachten. Demnach sind Spieler nach einem Einsatz in einem
Meisterschaftsspiel einer höheren Jugendmannschaft für diesen Spieltag und für das nächste
Pflichtspiel einer niedrigeren Jugendmannschaft ihrer Altersklasse nicht spielberechtigt, längstens
jedoch für 10 Tage. Ein Spieler einer unteren A-, B- oder C-Juniorenmannschaft, der in mehr als der
Hälfte der Spiele einer unteren Juniorenmannschaft seiner Altersklasse mitgewirkt hat, gilt erst nach
mindestens zweimaligem ununterbrochenen Einsatz in einer höheren Juniorenmannschaft seiner
Altersklasse als festgespielt. An Entscheidungsspielen unterer aufstiegsberechtigter Mannschaften,
dürfen nur Spieler teilnehmen, die an mindestens zwei Spielen dieser Mannschaft in der laufenden
Spielrunde mitgewirkt haben.