Jo, wennde meinst.Zitat von steka81
Aber so langsam fällt einem auf, daß Bayern-Spieler vom DFB weniger Sperren erhalten......
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Nr. 3
Jo, wennde meinst.Zitat von steka81
Aber so langsam fällt einem auf, daß Bayern-Spieler vom DFB weniger Sperren erhalten......
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Nr. 3
.....er trat in unser Leben wie ein Avocadosalat.
(H.M. Murdock)
Der DFB hat geprüft, ob eine Tätlichkeit vorliegt. Die lag nunmal nicht vor. Damit diese vorliegt, hätte van Bommel entweder treffen oder Pardo ausweichen müssen (damit wäre der Tatbestand des Versuchs erfüllt gewesen).
Wegen welchem Vergehen soll der DFB jetzt also van Bommel sperren?
Zitat von strigletti
Wie oben schon einmal geschrieben: Der VErsuch allein schon ist strafbar
..aber nur dann, wenn er vorliegt und das ist hier nicht der Fall.Zitat von Timmey
Also ich habe ganz klar den Versuch zu einer Tätlichkeit gesehen.Zitat von strigletti
Du müsstest beweisen, dass er treffen wollte und da Pardo nicht ausgewichen ist und der Schlag trotzdem ins Leere ging, ist dieser Beweis fast unmöglich. Ein alleiniges "Es sah so aus, als ob er treffen wollte" genügt eben nicht. Vielleicht wollte er ihn ja einschüchtern oder ihm drohen, was dann zwar "unsportliches Verhalten" wäre, aber eben weder eine Tätlichkeit noch der Versuch einer solchen darstellt.Zitat von r4v3n
Ganz klar ist für mich aber:So etwas gehört nicht auf den Fussballplatz!!!
Dann finde ich das Regelwerk des DFB aber nicht ausreichend.
Alleine der Versuch sollte schon strafbar gemacht werden, denn meistens sieht man ganz klar, was beabsichtigt war und was nicht...
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