Zitat von strigletti
Wie oben schon einmal geschrieben: Der VErsuch allein schon ist strafbar
Zitat von strigletti
Wie oben schon einmal geschrieben: Der VErsuch allein schon ist strafbar
..aber nur dann, wenn er vorliegt und das ist hier nicht der Fall.Zitat von Timmey
Also ich habe ganz klar den Versuch zu einer Tätlichkeit gesehen.Zitat von strigletti
Du müsstest beweisen, dass er treffen wollte und da Pardo nicht ausgewichen ist und der Schlag trotzdem ins Leere ging, ist dieser Beweis fast unmöglich. Ein alleiniges "Es sah so aus, als ob er treffen wollte" genügt eben nicht. Vielleicht wollte er ihn ja einschüchtern oder ihm drohen, was dann zwar "unsportliches Verhalten" wäre, aber eben weder eine Tätlichkeit noch der Versuch einer solchen darstellt.Zitat von r4v3n
Ganz klar ist für mich aber:So etwas gehört nicht auf den Fussballplatz!!!
Dann finde ich das Regelwerk des DFB aber nicht ausreichend.
Alleine der Versuch sollte schon strafbar gemacht werden, denn meistens sieht man ganz klar, was beabsichtigt war und was nicht...
Genauso siehts aus.Zitat von Stetti
Der Versuch ist strafbar, insofern ist keine Regeländerung nötig.
Das Problem ist meistens und in dem Fall van Bommel ganz besonders, den Beweis zu erbringen, dass es wirklich ein Versuch war und nicht bloss so aussah.
Ich gehe mal kurz vom Sport weg, um das Problem deutlicher zu machen: Ich stehe mit einer Pistole vor dir, das Magazin ist voll. Ich drücke ab und schiesse direkt neben deinem Kopf in die Wand. Wie willst du mir beweisen, dass ich dir in den Kopf schiessen wollte? Vielleicht wollte ich dich ja nur "ein wenig" einschüchtern? Der Unterschied zwischen dem Mordversuch und der Einschüchterung dürfte bei mindestens 10 Jahren Gefängniss liegen.
Ist also nicht ganz so einfach, den Versuch zu beweisen. Anderst wäre es gewesen, wenn van Bommel, deswegen verfehlt hätte, weil Pardo dem Schlag ausweicht; dann wäre nämlich der Versuch bewiesen!
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)