Dann finde ich das Regelwerk des DFB aber nicht ausreichend.
Alleine der Versuch sollte schon strafbar gemacht werden, denn meistens sieht man ganz klar, was beabsichtigt war und was nicht...
Dann finde ich das Regelwerk des DFB aber nicht ausreichend.
Alleine der Versuch sollte schon strafbar gemacht werden, denn meistens sieht man ganz klar, was beabsichtigt war und was nicht...
Genauso siehts aus.Zitat von Stetti
Der Versuch ist strafbar, insofern ist keine Regeländerung nötig.
Das Problem ist meistens und in dem Fall van Bommel ganz besonders, den Beweis zu erbringen, dass es wirklich ein Versuch war und nicht bloss so aussah.
Ich gehe mal kurz vom Sport weg, um das Problem deutlicher zu machen: Ich stehe mit einer Pistole vor dir, das Magazin ist voll. Ich drücke ab und schiesse direkt neben deinem Kopf in die Wand. Wie willst du mir beweisen, dass ich dir in den Kopf schiessen wollte? Vielleicht wollte ich dich ja nur "ein wenig" einschüchtern? Der Unterschied zwischen dem Mordversuch und der Einschüchterung dürfte bei mindestens 10 Jahren Gefängniss liegen.
Ist also nicht ganz so einfach, den Versuch zu beweisen. Anderst wäre es gewesen, wenn van Bommel, deswegen verfehlt hätte, weil Pardo dem Schlag ausweicht; dann wäre nämlich der Versuch bewiesen!
Ich versuche es auch mal für dich deutlich zu machen, wenn ein Spieler mit gestreckten Bein in einen anderen Spieler läuft dieser aber weiter läuft und nicht ausweicht aber trotzallem nicht getroffen wird, es trotz allem ein grobes Foulspiel.
Und mit diesen Einschüchterungen mal aufzuhören, so eine Bewegung ist nicht natürlich, so etwas gehört ganz klar gesperrt!
Bist du dir sicher, dass das ein "grobes Foulspiel" ist? Ein grobes Foulspiel wäre nämlich ein "feldverweiswürdiges Vergehen" und hätte somit sogar rot zu folge.Zitat von r4v3n
Ich habe oben bereits geschrieben, dass ich der Auffassung bin, dass so ein Verhalten nicht auf den Fussballplatz gehört. Der Versuch einer Tätlichkeit ist aber nunmal in diesem Fall nicht zu beweisen; für eine Sperre bin ich trotzdem, da ein derart unsportliches Verhalten inklusiv der möglichen Gefährdung des Gegenspielers einfach nicht auf den Platz gehört.
So und jetzt halte ich mich aus diesem Thema raus
Ich bin seit 1 1/2 Jahren im Jugendbereich als Schiedsrichter tätig, und wenn jemand versucht jemanden grob zu foulen, wird im Spielbericht "Feldverweis wegen Groben Foulspiels" eingetragen und nichts anderes.Zitat von strigletti
Also strigletti, für mich war die Situation schon so eindeutig, dass sich für micht nichts anderes ausschließt als eine versuchte Tätlichkeit. Evtl. hast du von dem ganzen eine andere Sichtweise, man weiß es nicht. Aber ich glaube wir beiden könnten bis in die Nacht diskutieren es würde wohl nichts bei raus kommen.
Dass so etwas nicht auf einen Sportplatz gehört wissen wir alle, und ich bleibe dabei, jede bewegung die nur den "anschein" von einer Tätlichkeit zeigt sollte bestraft werden, aber leider bin ich ja kein fetter DFB Boss der von Fußball spielen nur mal etwas gehört hat...
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