Der Versuch ist strafbar, insofern ist keine Regeländerung nötig.
Das Problem ist meistens und in dem Fall van Bommel ganz besonders, den Beweis zu erbringen, dass es wirklich ein Versuch war und nicht bloss so aussah.
Ich gehe mal kurz vom Sport weg, um das Problem deutlicher zu machen: Ich stehe mit einer Pistole vor dir, das Magazin ist voll. Ich drücke ab und schiesse direkt neben deinem Kopf in die Wand. Wie willst du mir beweisen, dass ich dir in den Kopf schiessen wollte? Vielleicht wollte ich dich ja nur "ein wenig" einschüchtern? Der Unterschied zwischen dem Mordversuch und der Einschüchterung dürfte bei mindestens 10 Jahren Gefängniss liegen.
Ist also nicht ganz so einfach, den Versuch zu beweisen. Anderst wäre es gewesen, wenn van Bommel, deswegen verfehlt hätte, weil Pardo dem Schlag ausweicht; dann wäre nämlich der Versuch bewiesen!




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