Da steht doch mit keinem Wort, welche Details der Beschreibung des "Tathergangs" zur Straffindung beitragen. Von daher ich das für mich kein "Beweis" eurer Behauptungen. Dass die Umstände eines Platzverweises genau dokumentiert werden müssen, heißt nicht, dass der Spielstand und die Spielminute ausschlaggebend für die Straffindung sind.