Ein gestrecktes Bein, das in Richtung eines Gegenspielers geht, hat nichts auf dem Fussballplatz zu suchen; es ist am Boden schon schlimm genug, aber in der Luft kann es fatale Folgen haben und wird von daher auch im Regelfall völlig zurecht vom Schiedsrichter geahndet.

Selbstschutz ist eine Sache, die billigende Inkaufnahme einer schweren Verletzung des Gegenspielers eine völlig andere.